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Wichtiger oder unabweisbarer Grund?

Erst mal tut es mir leid, dass der Text so lang wurde.

Ich möchte meine schulische Ausbildung aus verschiedenen Gründen abbrechen. Für die Ausbildung habe ich 6 Monate lang Bafög erhalten. In meinem Vertrag steht, dass man das Bafög bei Ausbildungsabbruch zurückzahlen muss, außer: es handelt sich entweder um einen wichtigen oder unabweisbaren Grund. Ein wichtiger Grund sind zum Beispiel mangelnde intellektuelle Fähigkeiten oder ein Neigungswechsel.

Ich möchte die Ausbildung aus drei Gründen abbrechen und frage mich, ob ihr einen davon als wichtig oder unabweisbar bezeichnen würdet. Für mich sind es natürlich wichtige Gründe, aber wie schätzt ihr das ein:

Einer meiner Hauptgründe ist, dass ich mich in der Ausbildung unterfordert fühle. In mehreren Fächern behandeln wir Themen, die ich in der 5. Klasse gelernt habe. Und das ganze geht teilweise in einem so unglaublich langsamen Tempo voran. Ich hätte den Inhalt, den wir in 6 Monaten gelernt haben, mir locker innerhalb von 2 Monaten aneignen können. Ich kann mir nicht vorstellen, weiterhin eine Ausbildung zu machen, die mich kaum fördert.

Ein weiter Grund ist, dass ich mich in den Praktika bei den Kindern jedes Mal anstecke. Nach dem letzten Praktikum war ich 8 Wochen erkältet und hatte an manchen Tagen 40 Fieber.

Natürlich ist das an sich kein Weltuntergang und dass man sich bei kleinen Kindern besonders am Anfang oft ansteckt, ist ganz normal, aber unsere Schule hat die Regel, dass man krankheitsbedingt nicht öfter als 14 Tage fehlen darf. Ich möchte das unter keinen Umständen erneut mitmachen, 8 Wochen lang mit Fieber zur Schule oder zum Praktikum zu gehen. Ich musste meine praktische Prüfung bei 40 grad Fieber machen, was für mich echt der Horror war.

Ich weiß genau, dass es beim nächsten Praktikum genauso ablaufen wird und er Gedanke daran sorgt dafür, dass ich jetzt schon nicht mehr richtig schlafen kann, weil mich das einfach schon psychisch belastet.

Außerdem ist mir in der Ausbildung aufgefallen, dass ich zwar mit Menschen arbeiten möchte, aber nicht mit Krippen- oder Kindergartenkindern. Eher mit älteren Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen. Könnte das als Neigungswechsel akzeptiert werden? Ich möchte auf das Studium Soziale Arbeit umsteigen, auch in der Hoffnung, dort mehr gefördert zu werden.

Denkt ihr, dass irgendein Grund davon akzeptiert werden könnte, damit ich das Bafög nicht zurückzahlen muss? Oder was fällt für euch unter wichtige Gründe?

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Fachwechsel nach 2. Semester nicht gemeldet - was jetzt?

Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich habe im 2-Fach Bachelor zwei Semester lang studiert und danach ein Fach geändert, das andere blieb gleich. Den Bafög Folgeantrag habe ich jedoch vor dem Wechsel gestellt, den Wechsel im September vor dem WS 22/23 vorgenommen, also vor ziemlich genau 6 Monaten. Ich habe das nicht gemeldet, da ich beabsichtige in der gleichen Zeit fertig zu sein und eine Verlängerung wahrscheinlich nicht benötige. Das habe ich aber wohl doch auf die leichte Schulter genommen, denn jetzt wurde mir gesagt, dass ich es auf jeden Fall hätte melden müssen und dass das Konsequenzen haben kann. Jetzt frage ich mich was ich tun soll. Werde ich, wenn ich das melde, einen erneuten Erstantrag stellen müssen? Eventuell sogar das Geld für das Semester zurückzahlen? Kann ich meinen BAföG Anspruch verlieren? Es wäre toll, wenn mir da jemand das Prozedere erklären könnte. Ich habe nämlich sehr große Angst, meinen BAföG Anspruch zu verlieren oder einen erneuten Antrag stellen zu müssen und dann wieder monatelang auf das Geld warten zu müssen, da ich dann leider mein Studium abbrechen müsste, da meine finanzielle Lage sehr schwierig ist. Oder wäre es eventuell sogar möglich und sinnvoller den Wechsel weiterhin nicht zu melden und dann im 5. Semester wenn der Leistungsnachweis gefordert wird, den einfach für den geänderten Studiengang vorzulegen (es wurde wie gesagt nur ein Fach im 2-Fach Modell gewechselt)? Also ich meinen ist es eventuell nicht so schlimm, dass es nicht gemeldet wurde, wenn ich den Leistungsnachweis am Ende trotzdem vorzeigen kann und in Regelstudienzeit fertig werde? 

Ganz lieben Dank.

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