BAföG – die besten Beiträge

Kann man als BaföG Empfänger wegen Änderung in der Bedarfsgemeinschaft mit Kindern zeitweilig weiter Unterstützung durch Bürgergeld erhalten?

Ein Bekannter von mir hat zwei Töchter, die beide bei ihm wohnen und am Wochenende bei ihrer Mutter sind. Er selbst ist Bezieher von BaföG, den ganzen Tag unterwegs und hat kaum Zeit für die Mädchen.

Da er unter extremen Stress steht und der Tag immer nur aus hin und her hetzen besteht, haben er und die Mutter der Kinder abgesprochen, dass die Mutter, die nur teilzeit arbeitet, von nun an unter der Woche die Mädchen betreuen soll. Sie würden also zu ihr ziehen. Er würde die Kinder in Zukunft besuchen und auch ab und an am Wochenende gern zu sich nehmen.

Momentan bekommt er wie gesagt BaföG für sich selber und ALG ll bzw. Bürgergeld für die Kinder. Er ist nur berechtigt dieses Geld aufstockend zu erhalten wegen der Kinder.

Nun ist er sich nicht sicher wie es sich nach dem Umzug der Mädchen zur Mutter verhält. Er hat dann eigentlich keinen Anspruch mehr auf ALG ll/Bürgergeld und beide Kindergelder fallen dann auch weg. Die Miete (4 Raum Wohnung) ist aktuell so hoch wie sein BaföG. Er hätte also nichts zum leben übrig. Er könnte noch nicht mal den Strom bezahlen. Normalerweise würde ja das Jobcenter (nach meiner Kenntnis) noch für 3 Monate die Miete übernehmen, wenn plötzlich 2 Personen ausziehen, da man ja auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat und dann in der Zeit in eine kleinere Wohnung umziehen kann. So ist das zumindest wenn man selbst Anspruch hat.

Da er aber nach dem Auszug der Kinder eben keine Berechtigung mehr auf ALG ll/Bürgergeld besteht, würde das nicht mehr greifen, oder? Er ist sich sehr unsicher, weil er ja leider nicht vor Ablauf der 3 Monate Kündigungsfrist aus der Wohnung kommt, aber die Kosten hat. Er hat keinerlei Ersparnisse um die Kosten selbst zu tragen. Gibt es eine Möglichkeit auf Unterstützung für den Übergang? 

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

LG

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BAföG Förderungsdauer bei Studium, bei welchem Regelstudienzeit de fakto nicht einhaltbar ist?

Hallo liebe GuteFrage Community!

Ich beziehe BAföG im dritten Semester meines Physik Studiums. Dieses ist ein Vollzeit Studium mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern. 96% der Physikstudierenden schaffen es nicht einen Idealverlauf einzuhalten. Es wird außerdem im Lehramtsbachelor (unter anderem als Testphase für den normalen Monobachelor) darüber nachgedacht einen zweiphasigen Studiengang einzuführen. Das heißt, es gäbe zwei Studiengangsverläufe, einen schnelleren (jetzigen) und einen etwas verlangsamten (neuen). Grund dafür sind die besagten 96%. Physik ist halt ein sehr schweres Fach und einfach anspruchsvoll in 3 Jahren zu meistern.

Nun beläuft sich eine BAföG Förderung auf die angegebene Regelstudienzeit und bricht für mich also in anderthalb Jahren ab. Ich werde bestimmt irgendwie über die Runden komme (obwohl das für meine Mutter schwer tragbar wird). Aber es gibt doch auch Studierende, denen nur aufgrund ihrer Förderung eine Ausbildung ermöglicht wird? Niemand kann verlangen in 3 Jahren mit seinem*ihrem Physikstudium durch zu sein! Gibt es da etwas, was ich übersehe?

Ach ja, nebensächlich noch die Frage: Ich wurde gescammt und musste während meines Studiums einen Monat lang im Hotel leben und hatte anschließend im zweiten Semester zwei Freunde verloren, was mich total fertig gemacht hat. Kann man eine der Sachen zur Verlängerung der Nachweispflicht im vierten Semester anbringen?

LG

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