Warum dürfen Betriebe einen Azubi wärend der Probezeit grundlos kündigen?
In der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag von beiden Seiten ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden. Dass ein Azubi keinen Grund nennen muss, ist verständlich – es könnte etwas passiert sein, worüber er nicht sprechen möchte.
Für Betriebe sehe ich jedoch keinen Grund, dass sie grundlos kündigen dürfen. Das wirkt wie ein Druckmittel, das Azubis dazu bringt, Dingen zuzustimmen, die sie eigentlich nicht wollen – aus Angst, sonst gekündigt zu werden. Zum Beispiel bei Firmenfahrten, ungewünschten Aufgaben oder Unterschriften. Die fehlende Begründungspflicht begünstigt einseitige Machtverhältnisse, die für Azubis nachteilig sind.
Wenn eine Firma einen Grund angeben müsste, könnten Azubis die Kündigung anfechten. Weil der Grund entweder komplett belanglos ist, oder einfach gelogen. Wenn es ein echter, valider Grund wäre, wäre ja alles in Ordnung. Aber das die Firmen keinen Grund angeben müssen, macht wirklich keinen Sinn.