Ausbildung während Privatinsolvenz?
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe mich nach meinem Realschulabschluss gegen eine staatlich anerkannte Ausblidung entschieden und habe aufgrund einer Verletzung meines Vaters den Elterlichen Betrieb letztes Jahr übernommen. Nun lief der Betrieb in den letzten Monaten auf Grund der wirtschaftlichen Lage sehr schlecht, weshalb ich eine Regelinsolvenz beantragen musste. Nun zu meiner Frage, darf ich während des Insolvenzverfahrens und der Wohlbehaltsphase eine Ausblidung nachholen. In Hinblick auf die nicht vorhandene Insolvenzmasse habe ich da starke Bedenken. Danke im Vorraus LG
2 Antworten
Während der Insolvenz eine Ausbildung zu beginnen ist per se nicht verboten. Ein Problem könnte nur sein, dass während dieser Zeit deinerseits eine Erwerbsobliegenheit besteht, d.h. du kannst dich nicht einfach gegen jegliche Arbeit sperren, um die Insolvenzmasse deutlich zu schmälern. Das wäre dann ein Grund für einen Antrag eines Gläubigers auf Versagung der Restschuldbefreiung.
Nun sieht es bei die aber eher so aus... du hast keine Ausbildung, du könntest schauen ob du irgendwo eine Stelle als ungelernte Kraft findest. Ob da aber wieder was bei rumkommt, was über die Pfändungsfreigrenze kommt ist eine andere Sache.Insofern stehen die Gläubiger ggf. leider in beiden Fällen, also Arbeit als ungelernte Kraft bzw. Ausbildung mit Ausbildungsgehalt unter den jeweiligen Freibeträgen gleich unbefriedigt da.
Sprich es mit dem Insolvenzverwalter ab, der kann dir für deinen Einzelfall sicher eine treffendere Antwort geben, die auch auf deinen Einzelfall abgestimmt ist.
Weder das Insolvenzverfahren noch die anschließende Wohlverhaltensphase verbieten dir, eine Ausbildung zu beginnen oder abzuschließen. Im Gegenteil, eine Ausbildung wird sogar positiv gesehen, weil sie dazu beiträgt, dass du später wieder wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen kannst. Deine Ausbildungsvergütung gehört grundsätzlich zur Insolvenzmasse, solange das Verfahren läuft.
Aaaaber in der Praxis ist die Vergütung während einer Ausbildung oft so niedrig, dass sie unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt – also nicht gepfändet werden darf.
Du darfst also in vielen Fällen dein ganzes Azubi-Gehalt behalten.
Ach und da du selbständig warst, befindest du dich in der Regelinsolvenz, aber sobald du die Selbstständigkeit aufgibst (was durch die Aufnahme einer Ausbildung praktisch geschieht), kann ggf. sogar ein Übergang in die vereinfachte Verfahrensweise erfolgen – das entscheidet aber dein Insolvenzverwalter bzw. das Gericht.