Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe mich nach meinem Realschulabschluss gegen eine staatlich anerkannte Ausblidung entschieden und habe aufgrund einer Verletzung meines Vaters den Elterlichen Betrieb letztes Jahr übernommen. Nun lief der Betrieb in den letzten Monaten auf Grund der wirtschaftlichen Lage sehr schlecht, weshalb ich eine Regelinsolvenz beantragen musste. Nun zu meiner Frage, darf ich während des Insolvenzverfahrens und der Wohlbehaltsphase eine Ausblidung nachholen. In Hinblick auf die nicht vorhandene Insolvenzmasse habe ich da starke Bedenken. Danke im Vorraus LG