Hallo zusammen,
ich wende mich an euch, um eine dringende Angelegenheit bezüglich meiner Ausbildung als Busfahrer anzusprechen. Seit einigen Monaten bin ich bereits in dieser Ausbildung tätig und habe meine Probezeit erfolgreich absolviert. Nun stehe ich jedoch vor der Herausforderung, meinen Führerschein zu erlangen, um meine Tätigkeit ausüben zu können.
Ich habe bereits einige Fahrstunden absolviert und meine Unterlagen vor Monaten an die entsprechende Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Allerdings besteht nun die Möglichkeit, dass mein Antrag möglicherweise abgelehnt wird, da ich vor einigen Jahren als Jugendlicher mehrere Straftaten begangen habe, darunter gefährliche Körperverletzung. Diese Straftaten bedauere ich zutiefst und habe seitdem keine weiteren Vergehen begangen.
Gemäß meiner Recherche und Informationssuche gilt für Jugendliche unter 21 Jahren, dass Straftaten nicht im Führungszeugnis auftauchen, sofern keine Freiheitsstrafe von mehr als 90 Tagen verbüßt wurde. Da ich weder eine Freiheitsstrafe verbüßt habe noch Einträge in meinem einfachen oder erweiterten Führungszeugnis vorhanden sind, bin ich verwirrt über die möglichen Einträge, auf die die Fahrerlaubnisbehörde Bezug nimmt.
In meiner Ausbildung ist der Besitz des Führerscheins von entscheidender Bedeutung, um meine Tätigkeit als Busfahrer ausüben zu können. Daher möchte ich gerne erfahren, wie sich eine mögliche Ablehnung meines Führerscheinantrags auf meine Ausbildung und meine Beschäftigungsmöglichkeiten auswirken würde. Kann mein Arbeitgeber die Ausbildung oder gar meine Anstellung beenden, falls ich den Führerschein nicht erwerben kann?