Arbeitsrecht – die besten Beiträge

Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft (Hartz 4)?

Hey,

ich bin aktuell 18 Jahre alt und wohne mit meinem Bruder (16 Jahre) und meiner Mutter in einer Wohnung.

Aktuell gehe ich für ca.1100,-€ (Netto) arbeiten. Laut meiner Recherche dürfte ich nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter zählen, da ich Einkommen erziele, welches zur Deckung meines Lebensunterhaltes ausreicht.

Nun habe ich aber folgendes gelesen:

"Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) liegt auch bei Bewohnern der gleichen Wohnung nicht vor, wenn eine getrennte Haushaltsführung gegeben ist. [...]
Danach muss jeder für sich selbst einkaufen, seine Wäsche selber waschen, eigene Möbel kaufen, etc."

a) Somit würde ich ja, trotz meines Einkommens, zur Bedarfsgemeinschaft zählen oder?

Ich glaube aber gelesen zu haben, dass das Jobcenter in der Beweispflicht ist und somit ja eig. mir nachweisen müsste, dass eine gemeinsame Haushaltsführung besteht.

b) Aber wie sollen/wollen die das beweisen?

c) Kann ich nicht einfach behaupten, dass keine BG zwischen mir und meiner Mutter und meinem Bruder mehr besteht, ich aber weiter in der Wohnung wohne und mich aber selbst um meinen Lebensunterhalt kümmere. Und würde das dann zu einer Haushaltsgemeinschaft führen?

d) Und wäre eine Haushaltsgemeinschaft eher nachteilig für meine Mutter?

Arbeit, Familie, Gehalt, Recht, Arbeitsrecht, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, haushaltsgemeinschaft, Wirtschaft und Finanzen

Wie zwinge ich meinen (Noch-) Arbeitgeber dazu, mir zeitnah ein Arbeitszeugnis auszustellen?

Folgende Situation:

Befristet angestellter Mechatroniker, dessen Vertrag am 31.10. endet, erhält seit Ende August / Anfang September immer wieder auf Nachfrage die mündliche Aussage, dass er ab 01.11. übernommen wird. Er wird sogar nachweislich zu einem Lehrgang ab Mitte November angemeldet und es werden ihm Bücher hierfür ausgehändigt.

Anfang Oktober allerdings wird ihm dann plötzlich gesagt, dass er nun doch nicht wie angekündigt übernommen wird und somit ab 01.11 arbeitslos ist.

Glücklicherweise hat der junge Mann sich trotzdem rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet.

Er möchte sich also jetzt zeitnah bewerben (was er dummerweise nicht schon vorher getan hat) und bittet seinen Arbeitgeber um ein Arbeitszeugnis.

Leider hat er dieses Zeugnis noch immer nicht erhalten, so dass er sich nun ohne Zeugnis bewerrben musste. Was etwas blöd ist, denn er hat bisher nur ein Zeugnis aus seiner Ausbildung bekommen. Auf mehrfache Nachfrage wird er immer und immer wieder vertröstet. Am Ende sagte man ihm, es wurde wohl mit der Post raus geschickt, was jetzt erneut alles verzögert.

Es blieben ihm nun nur noch 14 Tage, um eine neue Stelle zu finden, somit wird es immer wahrscheinlicher, dass er nun erst mal arbeitslos ist.

Meine FRage: Hat jemand schon Ähnliches erlebt und hat jemand einen Idee, wie man den alten Arbeitgeber dazu bringen kann, so ein Zeugnis auszustellen? M. E. erschwert der Arbeitsgeber so ja die Anschlußbeschäftigung, was ich nicht fair finde. Ganz abgesehen davon, dass man ihn vorher im Glauben ließ, er würde unbefristet angestellt.

Übrigens werden mit ihm noch 4 weitere Gesellen entlassen, obwohl die Auftragsbücher randvoll sind. Sein meister hat sich auch für sie eingesetzt, da er so personell nicht mehr in der Lage ist die Aufträge zu erfüllen. Scheint nichts zu nutzen. Und gleichzeitg hat die Fa. wieder Stellen ausgeschrieben - allerdings als Voraussetzung nun auch den LKW Führerschein eingefügt.

Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitsamt, Zeugnis, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium

Gehaltszahlung zwei Wochen zu spät? Zumutbar?

Ich hab ne neue Arbeitsstelle angefangen und bekomme statt am Monatsende nun zur Monatsmitte am 15. mein Gehalt. Habe zu Beginn nachgefragt, ob ich bereits am 15.09 ne Abschlagszahlung für zwei Wochen bekommen kann (Zur Info; ich habe die Stelle am 01.09 angetreten). Mir wurde daraufhin gesagt, dass sie das nicht machen und ich erst am 15.10 (also darauffolgender Monat) mein erstes Gehalt bekomme... aaaaber dafür dann ein anderthalbes Gehalt! Heute kam dann

die Gehaltsabrechnung per Post und ich bin etwas verwirrt. Bekomme nur ein Gehalt, obwohl ich bereits sechs Wochen gearbeitet habe... quasi zwei Wochen Verzug... das bringt mich finanziell ziemlich durcheinander und bereit mir große Probleme, da ich keine Rücklagen habe (der Jobwechsel kam spontan und ungeplant, hätte ich das jedoch gewusst hätte ich die Stelle wohl nicht angenommen). Hab gelesen sowas wäre nur zumutbar wenn der Arbeitnehmer zumindest nen Abschlag bezahlt bekommt für die zwei Wochen die man bereits geleistet hat, so wie ich das in meinem Fall auch dachte. Bevor ich da bei meinem Arbeitgeber auflaufe, wollte ich einen von euch um Rat fragen. Is das erlaubt und zumutbar ? Mir ist klar, dass ich als Arbeitnehmer in Vorlage treten muss was die Arbeitsleistung betrifft und erst am Ende des Monats mein Geld bekomme, aber sechs Wochen lang arbeiten und dann nur für vier Wochen bezahlt werden, das fortlaufend immer mit zwei Wochen Verzug ? Habe extra nochmal im Arbeitsvertrag nachgelesen, da steht unter dem Punkt Vergütung nur folgendes „Die Vergütung wird jeweils zum betriebsüblichen Termin gezahlt. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das dem Arbeitgeber benannte Konto des Arbeitnehmers.“ sonst is darüber nichts geschrieben....

Danke Schonmal im Voraus

Geld, Recht, Arbeitsrecht, Gehaltsabrechnung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

Änderung Jobtitel nach Umstrukturierung?

Ich habe mit meinem jetziger Firma A (Firma A ist eine Tochtergesellschaft welche zum Konzern gehört) einen Arbeitsvertrag, drin steht dass ich Leitung Einkauf für einen Standort bin, obwohl ich keine Personalverantwortung habe, sondern eher eine One-Man-Show Funktion habe. Nun wurde das Konzern strukturiert und mein Standort hat keine eigene Einkaufsabteilung mehr, ich wurde zu eine andere Abteilung versetzt, die andere Abteilung gehört aber zu einer andere Firma B, die in benachbarter Stadt ihre Firmensitz hat, und meine neue Funktion sollte nur noch "Buyer" heißen, es handelt sich um gleichwertige Aufgaben, ich habe früher Einkauf für gesamten Standort gemacht, jetzt soll ich Einkauf für bestimmte Warengruppen für gesamtes Deutschland machen.

Frage 1, was mache ich mit dem neuen Jobtitel? Von Leitung Einkauf zum Buyer klingt für Aussenstehender definitiv nach Herabstufung und Degradierung. Ich habe noch kein Vertragsänderungsangebot von der neue Firma bekommen. Da im neuen Team außer Teamleiter alle nur "Buyer" heißen, die aber von vorner an schon als "Buyer" eingestellt sind, soll ich um einen besser klingenden Titel bitten? Wenn ich in Xing oder Linkedin meinen Jobtitel von "Leitung Einkauf" zu "Buyer" ändere, sieht mein Lebenslauf eher nach einen Rückschritt.

Frage 2, in meinem aktuellen Arbeitsvertrag mit Tochtergesellschaft A habe ich mehr Gehalt als die neue Firma B. Beide haben Tarifvertrag, aber A hat 1500€ Urlaubsgeld/Jahr, B nur 300€. Monatlichlicher Gehalt wäre auch ein Rückschritt.

Wie soll ich mich jetzt vorgehen? Ich möchte im Konzern bleiben und noch nicht an Jobwechseln außerhalb des Konzerns denken.

Vielen Dank für Eure Ratschläge!

Job, Recht, Arbeitsrecht, Berufsbezeichnung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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