Muss bei einer internen Bewerbung eine 2-monatige Arbeitslosigkeit direkt nach der Ausbildung (vor knapp 30 Jahren) angegeben werden?
Ich bewerbe mich gerade intern in meiner Firma, wo ich seit 29 Jahren arbeite.
Vor der Vertragsunterzeichnung damals war ich nach der Ausbildung 2 Monate arbeitslos.
Die Firma weiß davon, da ich es damals bei der Bewerbung abgegeben hatte.
Nun wird für die interne Bewerbung ein Lebenslauf benötigt.
Gehören die 2 Monate Arbeitslosigkeit vor 29 Jahren da hinein oder sollte das Wissen als gegeben angenommen werden?