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Wohngeld läuft aus, lieber wegen horrender Nebenkostenabrechnung Bürgergeld beziehen Aufstockung?

Hallo Ich beziehe momentan Wohngeld und Kindergeldzuschlag, die bis zum 31. Mai laufen. 

Derzeit habe ich einen Neuantrag auf Wohngeld gestellt und festgestellt, dass mir eine Nachzahlung von 1.600 € droht, jedoch habe ich die Nebenkostenabrechnung noch nicht erhalten. 

Mein Vermieter hat mich jedoch vorgewarnt, dass die Hausverwaltung einen ungünstigen Gasvertrag abgeschlossen hat, den leider die Mieter tragen müssen. Diese Nebenkostenabrechnung in Höhe von 1.600 € droht mir, und ich weiß momentan nicht, wie ich dieses Geld aufbringen soll. 

Mein Mann ist der alleinige Verdiener, wir haben zwei Kinder im Alter von acht und zwölf Jahren, und ich arbeite aufgrund einer schweren Behinderung derzeit nicht, bin jedoch auf Arbeitssuche. 

Wir bekommen derzeit einen Nettolohn von 2.200 € und frage mich nun: Darf ich parallel einen Antrag auf Bürgergeld stellen, um eventuell kurzfristig Unterstützung zu erhalten, aufgrund der hohen Nebenkosten? Würde es nicht besser sein, für eine kurze Zeit Bürgergeld zu beantragen, anstatt das Wohngeld zu beziehen? 

Falls der Bürgergeld-Bescheid genehmigt wird, könnte ich dann den Wohngeld-Bescheid ablehnen, um stattdessen das Bürgergeld zu beziehen?“

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Grundsicherung mit verschärften Sanktionen für Arbeitssuchende statt Bürgergeld?

Das Bürgergeld wurde seit seiner Einführung im Jahr 2023 immer wieder kontrovers diskutiert. Die vermutlich künftige Regierung aus Union und SPD plant laut Koalitionsvertrag eine umfassende Reform des Bürgergelds. „Wir werden Vermittlungshürden beseitigen, Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern verschärfen“, heißt es darin. Das bisherige System soll zu einer „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umgestaltet werden. Ziel ist es, die Rechte und Pflichten für beide Seiten verbindlicher zu regeln.

Konkret geplant sind verschärfte Sanktionen und Kontrollen, sodass Leistungskürzungen schneller greifen können. Wer als arbeitsfähige Person zumutbare Arbeit wiederholt ablehnt, muss als sogenannter „Arbeitsverweigerer“ mit einem vollständigen Leistungsentzug rechnen. Künftig müssen sich die Leistungsbeziehenden ferner aktiver um Arbeit bemühen. Dafür soll eine monatliche Meldepflicht beim Jobcenter eingeführt werden. Insofern soll auch die Definition zumutbarer Arbeit verschärft werden, Personen müssen etwa längere Pendelzeiten akzeptieren. Die Möglichkeit, Ersparnisse zu behalten, soll zudem zeitlich stärker begrenzt werden.

Die Bürgergeld-Reform steht in der Kritik. Die monatliche Meldepflicht und die strengeren Zumutbarkeitsregeln werden als bürokratisch und potenziell stigmatisierend kritisiert. Sozialverbände und Gewerkschaften warnen vor einer sozialen Härte, da die verschärften Sanktionen und der mögliche vollständige Leistungsentzug existenzbedrohend sein könnten. Sie verweisen auf das Bundesverfassungsgericht, das eine vollständige Leistungsstreichung nur in absoluten Ausnahmefällen für zulässig hält. Die Jusos und weitere Teile der SPD lehnen die Rückabwicklungspläne zum Bürgergeld ab. Sie kritisieren, dass die Reform eine Abkehr von sozialdemokratischen Grundwerten darstellt und die soziale Absicherung für Bedürftige gefährde.

Quelle

Bürgergeld vor dem Aus. Kommende Regierungskoalition plant Verschärfung bei Sanktionen.

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Sollte ich gegen das Jobcenter Klage einreichen?

Hallo, ich bräuchte mal einen Rat von euch...

Ich bin arbeitslos seit 1 Jahr und 7 Monate. Hat auch Gründe, also nicht einfach nur aus kein Bock-Einstellung.

Jetzt ist es so, dass ich seit Oktober 2024 versuche das Bürgergeld genehmigt zu bekommen, aber das Jobcenter versucht mich zu verarschen, was ich auch schwarz auf weiß beweisen kann. Ich hatte am Anfang der Arbeitslosigkeit ein Vermögen von ca. 35000 Euro. Ich habe alles eingereicht, was die verlangt haben, Ausweis, Kontoauszüge, Meldebescheinigung, etc...dann wurde behauptet ich hätte das und das nicht eingereicht obwohl ich belegen kann dass ich es eingereicht habe. Mittlerweile habe ich noch ca 20000 auf dem Konto. Nun wurde mein Antrag abgewiesen mit Begründung das Vermögen dürfte 15000 Euro nicht überschreiten. Es ist gesetzlich aber so dass im 1. Jahr des Bezugs man maximal 40000 Euro haben darf. Es steht sogar auf der Homepage des Jobcenters. Bedeutet, die versuchen zum wiederholten Mal mich zu betrügen. Ich werde jetzt einen Antrag auf Vorschuss stellen, der muss innerhalb 4 Wochen beantwortet werden.

Jetzt meine eigentliche Frage: Macht es Sinn anschließend eine Eil-Klage beim Sozialgericht einzureichen? Immerhin spielen die dieses Spielchen seit 7 Monaten und wie gesagt, laut Gesetz bin ich mit 20000 Euro deutlich unter der erlaubten 40000 im 1. Jahr des Bezugs.

Danke im voraus für eure Antworten.😊

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