Arbeitsamt – die besten Beiträge

Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben oder direkt zum Anwalt gehen. Ich hab die Schnauze voll?

Hallo zusammen,

ich brauche dringend euren Rat.

Ich habe einen Brief aufgesetzt, den ich an das Amt schicken möchte, weil meine Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt abgelehnt wurde.

Meine Frage ist: Hätte ich mit diesem Brief rechtlich gesehen Chancen, dass meine Weiterbewilligung endlich bestätigt wird?

Oder sollte ich lieber direkt zum Anwalt gehen?

Meine Sachbearbeiterin hatte wieder meinen letzten Weiterbewilligungsantrag innerhalb von nur 45 Minuten abgelehnt, ohne genauere Prüfung.

Würdet ihr mir raten, den Brief so abzuschicken, oder sollte ich erst juristischen Beistand suchen?

Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen und Erfahrungen!

An die

Deutsche Rentenversicherungxxx

Regionalzentrum xxx

Abteilung Rehabilitation

Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau xxx – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau xxxx, Sachbearbeiterin Ihrer Einrichtung.

Im Rahmen der mir bewilligten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bemühe ich mich seit längerer Zeit intensiv um eine geeignete Weiterbildung, um trotz meiner gesundheitlichen Einschränkungen und familiären Situation wieder dauerhaft beruflich Fuß zu fassen.

Leider wird mein Verfahren seit mehr als drei Jahren immer wieder erheblich verzögert. Geeignete und von mir vorgeschlagene Weiterbildungsmaßnahmen wurden bislang ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnt.

Besonders schwerwiegend empfinde ich, dass mein letzter Weiterbildungsvorschlag innerhalb von nur 45 Minuten abgelehnt wurde, ohne erkennbare Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung. Dies erweckt den Eindruck einer voreiligen und nicht fundierten Entscheidungsfindung.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Mustermann – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Mustermann wegen der Bearbeitung meiner Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Seit über drei Jahren verzögert sich mein Verfahren erheblich. Meine Vorschläge für passende Weiterbildungen wurden oft innerhalb kürzester Zeit abgelehnt, ohne ausreichende Begründung oder Rücksprache mit der Fachabteilung.

Trotz gesundheitlicher Einschränkungen, einem anerkannten Schwerbehindertengrad und Pflegegrad bemühe ich mich sehr um berufliche Wiedereingliederung.

Mein Vorschlag, den Wirtschaftsfachwirt (IHK) im Fernstudium zu absolvieren, baut sinnvoll auf meiner abgeschlossenen Ausbildung als Einzelhandelskauffrau auf und ermöglicht ein flexibles Lernen trotz gesundheitlicher Belastungen.

Meine Hinweise auf die gesundheitlichen Auswirkungen langer Anfahrtswege wurden wiederholt ignoriert. Zudem wurde mein deutlich verbessertes Testergebnis in Mathematik nicht angemessen berücksichtigt.

Im persönlichen Kontakt erlebe ich keine Unterstützung auf Augenhöhe, sondern stattdessen gereizte und ungeduldige Reaktionen, die eine sachliche Zusammenarbeit erschweren.

Ich bitte um eine Überprüfung des Verhaltens von Frau Mustermann und um eine künftige Bearbeitung meines Anliegens durch eine andere Sachbearbeitung.

Sollte keine Lösung erfolgen, werde ich anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens und informieren Sie mich innerhalb von 14 Tagen über das weitere Vorgehen.

Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Rentenversicherung

Wohngeld läuft aus, lieber wegen horrender Nebenkostenabrechnung Bürgergeld beziehen Aufstockung?

Hallo Ich beziehe momentan Wohngeld und Kindergeldzuschlag, die bis zum 31. Mai laufen. 

Derzeit habe ich einen Neuantrag auf Wohngeld gestellt und festgestellt, dass mir eine Nachzahlung von 1.600 € droht, jedoch habe ich die Nebenkostenabrechnung noch nicht erhalten. 

Mein Vermieter hat mich jedoch vorgewarnt, dass die Hausverwaltung einen ungünstigen Gasvertrag abgeschlossen hat, den leider die Mieter tragen müssen. Diese Nebenkostenabrechnung in Höhe von 1.600 € droht mir, und ich weiß momentan nicht, wie ich dieses Geld aufbringen soll. 

Mein Mann ist der alleinige Verdiener, wir haben zwei Kinder im Alter von acht und zwölf Jahren, und ich arbeite aufgrund einer schweren Behinderung derzeit nicht, bin jedoch auf Arbeitssuche. 

Wir bekommen derzeit einen Nettolohn von 2.200 € und frage mich nun: Darf ich parallel einen Antrag auf Bürgergeld stellen, um eventuell kurzfristig Unterstützung zu erhalten, aufgrund der hohen Nebenkosten? Würde es nicht besser sein, für eine kurze Zeit Bürgergeld zu beantragen, anstatt das Wohngeld zu beziehen? 

Falls der Bürgergeld-Bescheid genehmigt wird, könnte ich dann den Wohngeld-Bescheid ablehnen, um stattdessen das Bürgergeld zu beziehen?“

Geld, Arbeitslosengeld, Minijob, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, arbeitslos, Bedarfsgemeinschaft, Grundsicherung, Hartz IV, Kindergeld, Sozialhilfe

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