Arbeitsamt – die besten Beiträge

Brauche dringend Rat – ziehe im Juni wegen Ausbildung um, was steht mir zur Überbrückung zu?

Hey zusammen,

ich bin 18 Jahre alt und ziehe ab Juni in ein anderes Bundesland, etwa 4 Stunden von meinem jetzigen Wohnort entfernt. Der Grund: Ich fange dort im August meine Ausbildung an, und mein Ausbildungsbetrieb hat mir sogar angeboten, schon ab Juni dort als Aushilfe im Minijob anzufangen – was ich auch sehr dankbar angenommen habe.

Ich habe kein gutes Verhältnis zu meiner Familie, lebe auf mich gestellt und habe mich bewusst für diesen Schritt entschieden. Einen Mietvertrag (420 € warm) wo studenten/ azubis wohnen habe ich auch schon, genau wie meinen Ausbildungsvertrag. Ich möchte einfach auf eigenen Beinen stehen.

Jetzt meine Frage:

Gibt es irgendeine staatliche Unterstützung, die ich für die Überbrückungszeit (Juni bis Ausbildungsstart im August) beantragen kann?

  • Kindergeld kann ich erst ab Juni beantragen, habe ich mit der Familienkasse geklärt – das dauert aber wohl bis zu 8 Wochen.
  • Ich habe Erspartes, womit ich 1–2 Monate über die Runden kommen kann, aber danach wird es sehr knapp.
  • Ich habe versucht, noch einen zweiten Minijob für das Wochenende zu finden, aber das ist bisher schwierig – viele Absagen.
  • Ich möchte nicht dauerhaft vom Staat leben, es geht mir nur um eine faire Unterstützung in dieser Übergangsphase.
  • Ich habe mal Wohngeld berechnet, da kamen ca. 405 € raus, aber ich bin unsicher, ob das realistisch ist.

Kennt sich jemand aus – habe ich z. B. Anspruch auf Wohngeld oder Unterstützung vom Jobcenter? Gibt es etwas, das ich übersehen habe oder was ich jetzt tun sollte, bevor alles knapp wird?

Bitte keine abfälligen Kommentare – ich versuche wirklich, meinen Weg zu gehen und alles ehrlich zu regeln. Bin über jeden hilfreichen Hinweis sehr dankbar!

Wohnung, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Jobcenter, Kindergeld, Sozialhilfe, Wohngeld

Muss ich der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen, wenn ich mich arbeitSUCHEND aber noch nicht arbeitsLOS gemeldet habe?

Hallo zusammen. Ich habe folgende Frage: Wenn man sich aufgrund einer Kündigung von Arbeitgeberseite aus bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet hat (ist fristgerecht erfolgt, da das Ende der Beschäftigung der 31.07.2025 ist), muss man dann zu diesem Zeitpunkt der Agentur für Arbeit bereits für Maßnahmen, Jobangebote etc. zwingend zur Verfügung stehen oder ist dies erst der Fall ab dem Zeitpunkt, ab dem man sich arbeitslos meldet? Hintergrund ist: Man hat eine Kündigung zum 31.07.2025 bekommen, möchte aber aus privaten familiären Gründen die Meldung der Arbeitslosigkeit erst im Oktober 2025 vornehmen und den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 damit nach hinten verschieben, was ja möglich ist, wenn man die Frist für die ArbeitSUCHENDmeldung eingehalten hat. Für die Zeit zwischen Eintritt der Arbeitslosigkeit und der Meldung der Arbeitslosigkeit ist finanziell anderweitig gesorgt (auch für Krankenversicherung etc.). Da man sich nun arbeitsuchend gemeldet hat, wird man ja auch demnächst Vermittlungsvorschläge etc. von der Agentur für Arbeit erhalten. Ist man bereits dann verpflichtet, diese anzunehmen bzw. muss man der Agentur für Arbeit "zur Verfügung stehen" oder beginnt diese Pflicht erst mit der Meldung der Arbeitslosigkeit und anschließender Beantragung von Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG I, Arbeitsamt

Grundsicherung mit verschärften Sanktionen für Arbeitssuchende statt Bürgergeld?

Das Bürgergeld wurde seit seiner Einführung im Jahr 2023 immer wieder kontrovers diskutiert. Die vermutlich künftige Regierung aus Union und SPD plant laut Koalitionsvertrag eine umfassende Reform des Bürgergelds. „Wir werden Vermittlungshürden beseitigen, Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern verschärfen“, heißt es darin. Das bisherige System soll zu einer „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umgestaltet werden. Ziel ist es, die Rechte und Pflichten für beide Seiten verbindlicher zu regeln.

Konkret geplant sind verschärfte Sanktionen und Kontrollen, sodass Leistungskürzungen schneller greifen können. Wer als arbeitsfähige Person zumutbare Arbeit wiederholt ablehnt, muss als sogenannter „Arbeitsverweigerer“ mit einem vollständigen Leistungsentzug rechnen. Künftig müssen sich die Leistungsbeziehenden ferner aktiver um Arbeit bemühen. Dafür soll eine monatliche Meldepflicht beim Jobcenter eingeführt werden. Insofern soll auch die Definition zumutbarer Arbeit verschärft werden, Personen müssen etwa längere Pendelzeiten akzeptieren. Die Möglichkeit, Ersparnisse zu behalten, soll zudem zeitlich stärker begrenzt werden.

Die Bürgergeld-Reform steht in der Kritik. Die monatliche Meldepflicht und die strengeren Zumutbarkeitsregeln werden als bürokratisch und potenziell stigmatisierend kritisiert. Sozialverbände und Gewerkschaften warnen vor einer sozialen Härte, da die verschärften Sanktionen und der mögliche vollständige Leistungsentzug existenzbedrohend sein könnten. Sie verweisen auf das Bundesverfassungsgericht, das eine vollständige Leistungsstreichung nur in absoluten Ausnahmefällen für zulässig hält. Die Jusos und weitere Teile der SPD lehnen die Rückabwicklungspläne zum Bürgergeld ab. Sie kritisieren, dass die Reform eine Abkehr von sozialdemokratischen Grundwerten darstellt und die soziale Absicherung für Bedürftige gefährde.

Quelle

Bürgergeld vor dem Aus. Kommende Regierungskoalition plant Verschärfung bei Sanktionen.

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Wohnung vom Staat?

Ich:

- 30 Jahre alt,

- Vater von einem Kleinkind (geteiltes Sorgerecht / Kind wohnt mit der leiblichen Mutter 50km entfernt). Unterhalt: 355€.

- seit Februar in einer Umschulung (bisher keine abgeschlossene Ausbildung) Dauer: 2 Jahre. Die Schule befindet sich auf dem halben Weg zu meinem Kind.

- die Umschulung wird vom Arbeitsamt finanziert (zum ersten Mal im Leben bekomme ich Arbeitslosengeld i.H.v 950€ monatlich).

- Nebenjob 160€ (verdiene ich mehr- wird es vom Arbeitslosengeld abgezogen).

- zusätzlich bekomme ich einen Bildungszuschuss (150€ monatlich).

- Ich lebe bei meiner Mutter, muss jedoch ausziehen, weil ich "zu alt" bin und mich nicht mehr mit ihr verstehe. Wir streiten uns jeden Tag. Mir wurde keine Frist gesetzt, es soll jedoch so schnell wie möglich sein. Meine Mutter kann mich mit maximal 200€ im Monat während der Umschulung unterstützen, wenn ich ausziehe.

Das gesamte Geld reicht jedoch nur für den Unterhalt, die Ernährung und die Spritkosten. Zusätzlich zahle ich 150€ an meine Mutter als "Miete". Für die Autoversicherung, Steuern, Handyvertrag reicht das Geld noch lange nicht aus.

Besteht in dem Fall eine Möglichkeit eine Wohnung vom Staat finanziert zu bekommen? Durch eine Wohnung, die näher an meinem Kind/ der Schule ist, würde ich viel Geld einsparen können. Wenn ja, wie kann ich es beantragen? Telefonisch ist die Agentur für Arbeit in unserem Ort leider nicht erreichbar. Ich bin für jeden Tipp wirklich dankbar.

Mutter, Wohnung, Job, Gehalt, Arbeitsamt, BAföG, Familienprobleme, Jobcenter, Kindergeld, Umschulung, Zuschuss, Zuschuß vom Amt

Sollte ich gegen das Jobcenter Klage einreichen?

Hallo, ich bräuchte mal einen Rat von euch...

Ich bin arbeitslos seit 1 Jahr und 7 Monate. Hat auch Gründe, also nicht einfach nur aus kein Bock-Einstellung.

Jetzt ist es so, dass ich seit Oktober 2024 versuche das Bürgergeld genehmigt zu bekommen, aber das Jobcenter versucht mich zu verarschen, was ich auch schwarz auf weiß beweisen kann. Ich hatte am Anfang der Arbeitslosigkeit ein Vermögen von ca. 35000 Euro. Ich habe alles eingereicht, was die verlangt haben, Ausweis, Kontoauszüge, Meldebescheinigung, etc...dann wurde behauptet ich hätte das und das nicht eingereicht obwohl ich belegen kann dass ich es eingereicht habe. Mittlerweile habe ich noch ca 20000 auf dem Konto. Nun wurde mein Antrag abgewiesen mit Begründung das Vermögen dürfte 15000 Euro nicht überschreiten. Es ist gesetzlich aber so dass im 1. Jahr des Bezugs man maximal 40000 Euro haben darf. Es steht sogar auf der Homepage des Jobcenters. Bedeutet, die versuchen zum wiederholten Mal mich zu betrügen. Ich werde jetzt einen Antrag auf Vorschuss stellen, der muss innerhalb 4 Wochen beantwortet werden.

Jetzt meine eigentliche Frage: Macht es Sinn anschließend eine Eil-Klage beim Sozialgericht einzureichen? Immerhin spielen die dieses Spielchen seit 7 Monaten und wie gesagt, laut Gesetz bin ich mit 20000 Euro deutlich unter der erlaubten 40000 im 1. Jahr des Bezugs.

Danke im voraus für eure Antworten.😊

Kündigung, Geld, Arbeitslosengeld, Minijob, Agentur für Arbeit, ALG I, ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Grundsicherung, Hartz IV, Sozialamt, Sozialhilfe, Bürgergeld

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