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Anwaltsschreiben wegen nicht gezahlter Tankrechnung, trotz mehrfacher Versuche zu zahlen?

Hallo zusammen,

mich würden zu folgender Frage mal die rechtlichen Grundlagen interessieren:

ich war tanken, konnte aber nach dem Tankvorgang so unangenehm es auch war nicht zahlen. Zur Kooperation ließ ich meinen Ausweis da. Die Tankstelle ist 1,5 Stunden von meinem Wohnort entfernt. Nichtsdestotrotz kamen mir die anfangs netten Leute entgegen und meinten, dass ich die Tankrechnung innerhalb 24 Stunden bezahlen könne. Also habe ich es am nächsten Tag erneut versucht mit einer kleinen Überraschung. Ich wurde abgewiesen mit der Begründung, das Büro seie gerade nicht besetzt und man könne mir deshalb nicht weiterhelfen. Ich solle es am nächsten Tag vorab telefonisch versuchen. Soweit so gut. Das habe ich getan mit derselben Ausrede wie am Tag zuvor. Insgesamt habe ich es 4x telefonisch und 2x persönlich versucht die Tankrechnung zu bezahlen und jedes Mal wurde ich abgewiesen mit der Begründung das Büro seie gerade nicht besetzt, ein Überweisungsträger wäre gerade nicht zur Hand, oder „tut mir leid ich bin nur Azubi und meine Chefin hat mir nur ihren Personalausweis rausgelegt, aber keine Rechnung oder einen Beleg über die geforderte Summe.“ ich habe auch darum gebeten eine Vorgesetzte anzurufen und herzubitten, da es immerhin ein Weg von 1,5 Stunden PRO Strecke für mich ist. Aber ich wurde mehr oder weniger stehen gelassen. Jetzt kam allerdings das böse Erwachen: ein Schreiben von einem Anwalt. Forderungssumme 162,63€ statt anfänglich 80,63€. So einfach möchte ich das aber nicht auf mir sitzen lassen! Immerhin habe ich 6x vergebens versucht meine Rechnung an der Tankstelle zu begleichen!

Kann mir hier jemand weiterhelfen? Weiß jemand, ob es sich lohnt dagegen vorzugehen? Es gibt ebenfalls genug Zeugen.

Oder ist das aufgrund Eigenverschuld einfach eine Pechsituation und ich muss die 163€ hinnehmen ???

wäre über jeden Rat dankbar! :)

Auto, Rechnung, Anwalt, Rechte, Gesetzeslage, Tank

Mindeststrafe für Kinderpornografie?

Der Besitz von Kinderpornografie wird seit dem Jahr 2021 mit einer Mindeststrafe von einem Jahr sanktioniert (Verbrechenstatbestand). Vor der Reform war auch die Verhängung einer Geldstrafe möglich.

Konkret bedeutet dies, dass bereits der Besitz einer einzigen kinderpornografischen Datei mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe zu ahnden ist und der Richter hier auch keinerlei Ermessensspielraum besitzt.

Ich halte dies für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und habe dazu auch ein konkretes Beispiel: Ein Bekannter von mir ist mal Internet auf Kinderpornografie gestoßen. Er hat davon dann Screenshots gemacht und damit bei der Polizei Anzeige erstattet.

Letztlich wurde er dann aber selbst wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eben für die Anzeige Screenshots gemacht hat und das bereits als Besitzverschaffen gilt.

Bei der aktuellen Gesetzeslage hätte er nicht mal mehr eine Geldstrafe bekommen, sondern wäre zwingend zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu verurteilen gewesen. Dem Richter wird also jeglicher Ermessensspielraum für solche besonderen Fälle genommen.

Mich würde nun interessieren, was Ihr von der aktuellen Regelung haltet: Sollte der Besitz von Kinderpornografie zwingend mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden?

Nein, auch Geldstrafen sollten möglich sein. 68%
Ja, Mindeststrafe von einem Jahr. 32%
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