Lehrer will nachschreiben lassen aufgrund verdacht?
Wir hatten in französisch einen Blog geschrieben gehabt und ich hatte zuvor zuhause einen Text in Übersetzer geschrieben gehabt und diesen auswendig gelernt und in der Arbeit dann hingeschrieben. Mein Lehrer meinte, dass es komisch sei, da die Note Jetzt sehr gut sei und davor waren meine Noten sehr schlecht. Ich meinte dass ich den Text auswendig gelernt habe. Er glaubt mir das aber nicht und will mir eine Nachschreibearbeit verpassen. Darf er das? Er hat nur Verdacht aber es gibt keinerlei Beweise dafür dass es nicht stimmt. Wieso sollte ich mir es nicht auswendig gemerkt haben? außerdem hatte ich sowieso schon persönliche Probleme mit dem Lehrer.
Ich komme aus Baden-Württemberg, falls es jemand wissen muss
Ehm Verdacht worauf? Wenn du den Aufsatz in der Schule geschrieben hast, wird den wohl kaum jemand anders für dich geschrieben haben können??
Verdacht auf spicker.
7 Antworten
Nein das darf er nicht.
LG
Leider sehr viele Antworten hier, die sich eindeutig nur auf das eigene Gerechtigkeitsgefühl beziehen.
Die Realität ist ganz einfach: Bei einem Unterschleif-Versuch muss man erwischt werden. Wird der Geprüfte nicht auf frischer Tat erwischt, ist alles was danach kommt nur spekulativ und somit rechtlich nicht haltbar.
Aus welchem Bundesland du kommst spielt hierbei keine Rolle.
(Ich weiß die Antwort kommt spät, aber vielleicht hilft es ja zukünftigen Prüflingen.
Im konkreten Fall einfach hart bleiben, leider lassen sich manche Lehrer viel einfallen um dich einzuschüchtern. Notfalls der Lehrkraft mitteilen, dann man auch gerne den Rechtsweg gehen wird, ab da gibt jeder Lehrer dann nach.)
Er glaubt mir das aber nicht und will mir eine Nachschreibearbeit verpassen. Darf er das?
Nein, das darf er nicht. Einen Text auswendig zu lernen ist nicht verboten und die Wahrscheinlichkeit, dass du bei der nächsten Arbeit, wenn halt mal eine Frage drankommt, die man nicht zuvor eins zu eins vorbereiten kann, versagen wirst ist nebenbei doch sehr hoch. Dann gleicht sich das wieder aus.
Denn, was leider nunmal Fakt ist: Durch DEINE Methode lernst du nichts. Nicht im Ansatz.
Grundsätzlich erstmal nein. Aber, sollte der Übersetzter das gemacht haben was die gern machen und Wort für Wort übersetzt haben, ist das dem Lehrer aufgefallen und er hätte einen begründbaren Verdacht. Dazu kommt, das der plötzliche Wandel dann doch sehr auffällig ist
Gehe zur Caritas Familienberatung, vielleicht bekommst Du eine Unterstützung, die juristisch fundiert ist. Ich habe mal in der Volksschule einen Aufsatz geschrieben, von einer Geschichte, die mir meine Mutter erzählt hat, und der Kommentar der Lehrerin, … das sieht ein Blinder mit dem Krückstock, daß diesen Aufsatz Deine Schwester geschrieben hat. Leider gab es keine Maßnahmen … .