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Fahren ohne fahrerlaubnis B17, welche Strafe?

Hallo Liebe User,

leider wurde ich vergangen Woche von der Polizei mit Toleranz 51 km/h in einer 30er gelasert und dementsprechend angehalten, die 30er war neu und war mir deshalb nicht bekannt.

Ich war mit dem 45er Roller von meinem Vater unterwegs und der Polizist vor Ort hat mir erzählt, dass der Roller max. 45 km/h fahren darf und keine 51 km/h, deshalb wurde der Roller zur Beweissicherung beschlagnahmt und ich werde der Strafttat fahren ohne gültige Fahrerlaubnis beschuldigt, die Ordnungswidrigkeit wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit wird daher fallen gelassen, weil ich eine Straftat begangen habe.

Ich habe mein Führerschein nicht mal ein Jahr und befinde mich deshalb noch in der Probezeit, dazu kommt das ich noch 17 bin, aber meinen Klasse B Führerschein schon habe. Mit diesem darf ich in meinem Alter in Begleitung ein Auto fahren und alleine einen Roller der bis 45 km/h zugelassen ist unterwegs sein.

Meine Frage nun: In der Vergangenheit hatte ich noch nie mit der Polizei zutuhen und bin somit ein unbeschriebenes Blatt, dazu kommt, dass ich noch 17 bin. Kann mir einer sagen wie meine Strafe ausfallen wird? Im Internet lese ich Sachen wie 6. Monate Fahrverbot, 6 Punkte, Aufbauseminar, 2. Jahre verlängerung der Probezeit, Sozialstunden, sowie eine saftige Geldstrafe für mich und meinem Vater.

Laut meinem Vater ist der Roller nicht verändert oder irgendwie "frisiert"

Außerdem habt ihr noch Tipps wie ich noch glimpflich aus der Patsche rauskomme, habe gehört, dass mobile Lasermessungen der Polizei vorallem bei Motorrädern ungenau seien sollen. Lohnt es sich mit der Rechtsschutzversicherung rechtlich vorzugehen oder ist das "verschwendetes" Geld?

Schon mal im voraus Vielen Dank für jede Antwort!

Polizei, Anwalt, Führerschein, Kosten, Aufbauseminar, Blitzer, Jugendstrafrecht, Moped, Polizeikontrolle, Roller, Strafe, Strafrecht, BF17

Darf ein Azubi alleine einen Laden führen?

Guten Abend!

Folgendes ist vorgefallen:

Ich bin Azubi zum Verkäufer an einer Tankstelle.

Ich habe in der Vergangenheit schon 2 Abmahnungen bekommen wegen zu spät kommen, liegt daran dass ich sehr besch... Schichten habe und die Frühschicht schon um 5 beginnt. So weit so gut.

Heute bin ich zur Spätschicht (14 Uhr) angetreten, auf der Fahrt dort hin bekomme ich einen Anruf von der Stationsleitung: ich hatte heute frühschicht! Folge: der Laden war den ganzen Tag zu bis die richtige Spätschicht um kurz vor 14 Uhr da war. Die hat mich dann bei eintreffen aus dem Laden geschmissen, sehr laut und beleidigend...!

Hab dann den Chef angerufen um es zu schildern was passiert war, der wusste aber schon bescheid und war dementsprechend gut gelaunt, hat gesagt das war's jetzt, er hat "kein Bock mehr auf mich" und ich soll ihn morgen (Samstag) anrufen.

So weit so gut.

Meine Frage ist: ist die Kündigung überhaupt rechtens, Mal davon abgesehen das sie am Telefon war. Ein Auszubildender muss ausgebildet werden und nicht alleine einen Laden aufschließen, also wie ein Angestellter behandelt werden. Ich habe jetzt seit 2 Jahren komplett alleine und selbständig gearbeitet, keine Vorgesetzten oder Ausbilder in meiner Nähe. Ich bin der Meinung, dass ich nicht dafür gekündigt/abgemahnt werden darf, wenn ich eine Tätigkeit nicht mache, die ich garnicht machen darf. Bin aber kein Jurist. Ich werde auch dagegen rechtlich vorgehen, die Ausbildung wäre nämlich in 2 Monaten vorbei. Was ist Eure Meinung und wie stehen meine Chancen?

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