Meinung des Tages: Künftig gilt bei Neuzulassungen bei Pkws eine Blackbox-Pflicht - was haltet Ihr davon?

Ab dem 07. Juli gilt die Pflicht, neu zugelassene PKW mit einem „Event Data Recorder“ auszustatten. Diese gilt für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1. Umgangssprachlich ist das Gerät auch als „Blackbox“ bekannt. Es zeichnet wichtige Fahrzeugdaten auf, die bei der Rekonstruktion eines Unfalls helfen können.

Funktionsweise der Blackbox

Die Blackbox protokolliert wichtige Daten, dazu gehören etwa Bremsvorgänge und auch die Geschwindigkeit sowie die Motordrehzahl. Gespeichert werden die Aufzeichnungen aber nur im Falle eines Unfalls. Diese können dann von einem Unfallgutachter ausgelesen werden. Die Daten, die aufgezeichnet werden, werden wiederum nur im Fahrzeug selbst gespeichert. Das soll verhindern, dass Dritte direkten Zugriff darauf bekommen. Es bedarf dann der Zustimmung des Fahrers oder einer gerichtlichen Anordnung, sodass die Daten ausgelesen werden können. Allerdings könnten die Daten auch bei Werkstattbesuchen oder Hauptuntersuchungen ausgelesen werden.

Daten können gegen Fahrer verwendet werden

Die Blackbox speichert die „letzte Geschwindigkeitswarnung“. Es stellt sich nun aber die Frage, ob die Geräte womöglich auch falsche Informationen speichern könnten. Wenn beispielsweise vor einem Unfall die entsprechende Geschwindigkeitswarnung aufgezeichnet wurde, basieren diese meist nicht nur auf den Kameradaten, sondern auch auf dem vorhandenen Kartenmaterial. Und hier wird es kritisch: Denn, dass das Kartenmaterial nicht immer unbedingt aktuell ist, dürften viele Fahrer schon einmal selbst erlebt haben. Die Daten könnten also juristische Relevanz bekommen und müssten dann widerlegt werden. Dazu gehören unter anderem Beweismittel am Unfallort oder auch Zeugenaussagen. Es erscheint demnach derzeit laut Aussagen der Hersteller unwahrscheinlich, dass ein Fahrer aufgrund „falscher“ Daten beispielsweise seinen Führerschein verliert.

Die Vorteile der Blackbox

Viele Unfälle geschehen und dann ist der Schaden groß, aber keiner möchte die Schuld übernehmen und die Aufklärung ist schwierig. Die Blackbox liefert wertvolle Informationen für die Rekonstruktion des Vorfalls und hilft damit, die Unfallursache aufzuklären. Perspektivisch sollen dadurch auch Informationen gewonnen werden, die zur Verbesserung von Fahrzeugsicherheit und Fahrzeugtechnik beitragen sollen.

Die Verkehrssicherheit soll dadurch insgesamt erhöht werden. Bei rund 95 Prozent aller Verkehrsunfälle, die sich in der EU abspielen, spielt menschliches Versagen laut Statistiken eine Rolle. Tausende Menschen versterben aufgrund dieser Unfälle. Mit der Einführung der Blackbox bei Neuwagen hofft die EU, dass bis 2038 25.000 Menschenleben gerettet werden könnten und 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden könnten.

Übrigens ist die Einführung dieser Technik seit Jahren immer wieder im Gespräch. Obwohl es dabei stets viele Befürworter gab, wurde auch immer wieder die Kritik laut, dass durch die Blackbox ein „Big Brother“ im Auto mitfährt.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die Pflicht der Blackbox?
  • Habt Ihr Sorgen, dass die aufgezeichneten Daten in falsche Hände geraten könnten?
  • Wie hoch seht Ihr das Risiko, dass es aufgrund falscher Aufzeichnungen zu ungerechtfertigten Sanktionen kommt?
  • Haltet Ihr es für realistisch, dass die Blackbox künftig (in)direkt die Sicherheit im Verkehr verbessern wird?
  • Würdet Ihr Euch beim Fahren sicherer fühlen, wenn Ihr wüsstet, dass im Falle eines Unfalls eine relativ eindeutige Rekonstruktion stattfinden könnte?
  • Was könnte sonst noch getan werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern? Sollte es beispielsweise in gewissen Abständen Neuprüfungen geben oder verpflichtende Theoriekurse alle paar Jahre?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start ins Wochenende!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://presse.adac.de/meldungen/adac-ev/technik/blackbox-fuers-auto-ab-2024-pflicht.htmlhttps://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20190110STO23102/selbstfahrende-autos-in-der-eu-science-fiction-wird-realitat#:~:text=Menschliches%20Versagen%20spielt%20bei%20rund,reduzieren%20und%20die%20Verkehrssicherheit%20verbessernhttps://www.antenne.de/experten-tipps/verkehr-und-mobilitaet/neue-eu-regelung-blackbox-pflicht-in-autos-tritt-in-krafthttps://www.merkur.de/verbraucher/assistenzsysteme-verkehrssicherheit-eu-verordnung-anderung-juli-blackbox-pflicht-pkw-autofahrer-auto-zr-93172907.html#:~:text=EDR%2C%20ISA%20%26%20Co.%3A,Geschwindigkeitswarnsystem%20ISA%2C%20wie%20Focus%20berichtethttps://www.autozeitung.de/blackbox-im-auto-131388.html

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Ich finde die Blackbox-Pflicht gut, weil ... 50%
Ich bin nicht überzeugt von der Blackbox-Pflicht, denn ... 38%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 12%
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Zug, Hotelzimmer mit Frühstück?

Hi,

erste Frage:

Ich fahre in zwei Wochen zu einer Tv Aufzeichnung, Samstagabend und Sonntag bin ich bei zwei Aufzeichnungen dabei - also von ca. 12:30 Uhr bis abends 22:00 Uhr. Da bekomme ich halt nicht so viel zu essen. Dazwischen kann man halt was essen.

Da ich samstags ja auch schon im Hotel übernachte, bin ich am überlegen, ob ich sonntags dann dort frühstücke. Sonntags hat glaube ich nur ein Bäcker bis mittags auf, der ist aber 20 Minuten vom Hotel entfernt.

Würdet ihr Frühstück beim Hotel mitbuchen? Kann man das auch noch dort vor Ort nachträglich machen?

Zweite Frage:

Ich fahre mit dem Zug dahin. Hin fahre ich 3 Stunden durch ohne umsteigen. Auf dem Rückweg könnte ich auch den Zug nehmen, aber der ist 20-30 € teurer, als ein Zug, wo ich einmal umsteigen muss. Allerdings hätte ich dann 20 Minuten Umsteigezeit und würde 30 Minuten länger fahren.

Mit dem Zug, der länger fährt, aber günstiger ist, könnte ich mit einer Bekannten bis zum umsteigen zusammen fahren. Sonst müsste ich mit dem Zug, der 3 Stunden durchfährt, entweder 40 Uhr eher fahren als die Bekannte oder 1 Stunde später fahren.

Welchen Zug würdet ihr nehmen?

Dritte Frage:

Würdet ihr als Frau mit fast 30 Jahren alleine nach Berlin fahren? Meine Mutter verbietet mir es eigentlich, weil sie wahrscheinlich Angst hat, dass was passiert.

Vierte Frage:

Würdet ihr euch ein Hotelzimmer mit einer Bekannten teilen, die ihr erst zweimal kurz gesehen habt, aber öfter schreibt? Oder lieber ein eigenes Zimmer nehmen für 90 €?

TV, Hotel, Frühstück, Hotelzimmer, Bahn, Zug, Aufzeichnung
Garage - Kameraüberwachung Akku / Smartphone App?

Hallo zusammen,

ich habe eine Garage auf einem Garagenhof gemietet und öffne diese am Morgen, um das Auto rauszufahren. Danach lass ich die Garagentür geöffnet, bis ich zurück bin, um dann wieder das Auto einstellen zu können.

In letzter Zeit kommt es ab und an vor, dass Fremde Müll in meine Garage werfen oder mein zusammengeschobenen Müllhaufen in der Garage verteilen.

Daher möchte ich den Garagen Innenbereich jetzt Videoüberwachen. Da es kein öffentlicher Raum ist, sehe ich hier erstmal keine Probleme.

Ich stelle mir vor, dass eine kleine Minikamera auf dem Garagentor "gelegt" wird oder woanders positioniert werden kann. Internet steht dort so nicht zur Verfügung!

1) Was könnt ihr hierfür als Lösung empfehlen? Es sollte im Bereich unter 50€ liegen. Man sollte bei halbwegs Tageslicht Personen erkennen können. Es sollte keine klobige Kamera sein sondern ruhig etwas kleiner. Die Gefahr besteht, dass der Verursacher die Kamera entdeckt und dann sicherlich entwendet oder beschädigt.

Alternativ hab ich noch ein altes Smartphone vom Wert unter 50€. Von der Akkulaufzeit her würde es ausreichen. Ich könnte es ebenfalls entsprechend positionieren (mit Improvisationstalent und so..)

2) Gibt es für dieses Vorhaben eine Art App, die bei Bewegung Bilder / Videos aufnimmt?

Kamera, Sicherheit, Garage, Grundstück, Überwachung, Aufzeichnung, TP-Link
Ein Gespräch aufzeichnen ohne das Wissen des Anderen im Arbeitsumfeld?

Hallo Community,

ich weiß ja schon, dass ein Gespräch aufzuzeichnen, ohne das Wissen oder die Zustimmung eines anderen strafbar sein kann. Gibt es dort aber Ausnahmen?

Eine Kollegin von mir die sich gerade in der Ausbildung befindet hat nämlich mit einer Mitarbeiterin ein großes Problem. Diese Mitarbeiterin ist dafür zuständig sie in den Fachbereich einzuarbeiten, jedoch stellt sie ihr laut Aussage meiner Kollegin dabei einige Steine in den Weg - so weit, dass die Einarbeiterin die gemeinsame Chefin und die anderen Mitarbeiter anlügt. Zum Beispiel sagte die Einarbeiterin der Azubine sie dürfe etwas länger Pause machen, schwärzte sie aber dann bei der Chefin an, sie wäre zu spät aus der Pause zurück gekommen und dass sie es der Azubine nie angeboten hatte.

Weiterhin hatten die beiden aufgrund des negativen Verhältnisses zueinander eine Auseinandersetzung die die Azubine so verärgert und getroffen hat, dass sie um eine kurze Pause gebeten hatte um sich etwas zu beruhigen, da sie sehr aufgewühlt war. Sie wollte nur 5 Minuten mit einem Glas Wasser an die Luft um durchzuatmen. Die Einarbeiterin sagte ihr "ja klar, nimm dir 10 Minuten, dann machen wir weiter." sagte dann aber später der Chefin "Azubine ist einfach abgehauen und hat sich der Arbeit verweigert. Sie hat unerlaubt eine zusätzliche Pause gemacht"

Das Problem hier ist, ihre Chefin ist sehr Nett und möchte auch helfen. Jedoch ist die Azubine erst seit einem Jahr dort und die Einarbeiterin schon seit vielen Jahren. Natürlich glaubt die Chefin da eher der Arbeitskraft, die sie seit Jahren kennt. Die Chefin möchte Hilfreich sein aber sagt der Azubine dass es schwer sei für sie, dem glauben zu schenken und dass es sich ja vielleicht um ein Missverständnis handelte.

Gäbe es irgendeine Möglichkeit für solche Situationen, Beweise zu sammeln? Da sie in der Einarbeitung sind sitzen die beiden eigentlich immer in einem gesonderten Besprechungsraum, deshalb gibt es keine Zeugen. Dürfte sie ihren Arbeitsalltag aufzeichnen und dann der Chefin vorlegen, falls die Einarbeiterin diese wieder anlügen sollte? Ich vermute stark, dass es dennoch nicht gestattet ist, aber gibt es in dem Fall dann eine andere Möglichkeit dagegen vorzugehen?

Vielen Dank für jede Antwort

Ausbildung, Rechte, Gesetz, Chef, lügen, Arbeitskollegen, Aufzeichnung, Beweis, Einarbeitung
Sind Ton-/Audio-Aufnahmen von Nachbarschaftslärm erlaubt?

Ich hatte eine ähnliche Frage schon einmal gestellt, konnte aber mit den Antworten nicht viel anfangen. Diese Fragestellung ist darum (glaube ich) etwas präziser.

Unsere Nachbarn sitzen bei gutem Wetter nahezu täglich vom Spätnachmittag bis in die Nacht hinein auf ihrer Terrasse (unter unserem Balkon, vor unserem Wohnzimmer) und palavern ununterbrochen, gern auch mit Gästen. Es ist uns oft mehrere Tage hintereinander nahezu unmöglich, sich dabei ungestört einen Film anzuschauen oder ein Buch zu lesen, trotz vollständig geschlossener Außentüren und Fenster. Insbesondere das immer wieder im Abstand von durchschnittlich vielleicht zwei Minuten auftretende kollektive Gelächter liegt deutlich über der Zimmerlautstärke (bei uns).

Ist es erlaubt, dass aufzuzeichnen?

Mir ist bewusst, dass man heimlich keine Video- oder Tonaufnahmen von anderen Menschen anfertigen und diese natürlich auch nicht abhören darf. An dem was die Nachbarn reden, bin ich aber überhaupt nicht interessiert. Ich wäre ja froh, wenn ich nichts davon hören würde. Zudem kann es ja nicht grundsätzlich verboten sein, in der eigenen Wohnung Audioaufnahmen anzufertigen. Sonst dürfte sich ja sogar im privaten Bereich niemand z.B. an ein Klavier setzen (sofern er eines hat) und aufnehmen, was er da spielt, weil das Risiko besteht, dass auf einer solchen Aufnahme auch die lauten Nachbarn von draußen zu hören sind.

Meine Absicht ist, bei geschlossenen Außentüren und Fenstern das Aufnahmegerät auf den Couchtisch im Wohnzimmer zu stellen, das Radio oder den Fernseher einzuschalten (Zimmerlautstärke) und dann das, was im Raum zu hören ist (wir selbst verziehen uns ins Schlafzimmer, etc.) über 2 oder 3 Stunden (bis nach 22 Uhr) aufzuzeichnen.

Damit das überhaupt einen Sinn macht, besteht natürlich auch die Absicht, die Aufnahme(n) dann dem Vermieter zugänglich zu machen.

Audio, Ton, Lärm, Abend, Nachbarn, Nacht, Mitschnitt, Aufzeichnung

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