Falschaussage – die meistgelesenen Beiträge

Ableser für Heizung kommen vieeeeel eher, muß ich mich zum 3 stündigen Sammeltermin nötigen lassen?

​Hallo,-

nach rechtzeitiger Ankündigung ( 11:50 bis 12:15 ) war ich um 2 Minuten ( 11:52 ) zu spät im Mietshaus ( 8 Parteien ) zum Ablesen. Auf dem Weg dorthin hatte ich gut 100 Meter freie Sicht zum Hauseingang. Angekommen stellte ich fest ( Briefkasten ), dass die 2 Ableser schon weg waren und in meinem Briefkasten das große Ankündigungsplaket gefaltet lag. Bei 4 Parteien konnte abgelesen werden ! @@@ Wie geht das denn in nur 2 Minuten inkl. das Haus verlassen und zusätzliches Anbringen eines Zettels mit Sammeltermin zwischen Tür und Angel ? @@@ Sofort rief ich an und mir wurde mitgeteilt, dass man gerade beim Italiener sei ( Restaurant ) und man gleich vorbei kommen würde. Unmittelbar danach klingelte ich beim Nachbarn im Erdgeschoss ( Projektleiter des Vermieters ), welcher mir bestätigte das die Ableser schon viel viel eher da waren und für das Haus keinen Generalschlüssel hätten. Also bin ich zum Restaurant ( 20 Meter entfernt an der Ecke ) und da waren die Ableser gerade beim Pizza essen. Später wurde mir von der Geschäftsführerin des Lokals bestätigt, dass die Ableser schon gegen 1/2 12 im Lokal gesessen sind ( kann an Hand der elektronischen Kasse auch bewiesen werden ). Das Lokal macht erst um 11 Uhr auf und es waren gerade einmal inkl. der Ableser 4 Gäste im Lokal. Habe dann gewartet bis 12:15 und bin dann in mein Geschäft zurück. Um 12:26 kam der Anruf eines der Ableser und dieser beschwerte sich, beschimpfte mich und auf genauer Anfrage von mir teilte dieser mir folgendes mit: wenn wir schon nur 1x im Jahr zur Ablesung kommen dann kann man vom Mieter erwarten, dass dieser 20 Minuten vor dem Ablesetermin zu Hause ist !!! Diese Aussage belegt eindeutig die Aussage der Geschäftsführerin des Lokals, dass die beiden Ableser um 11.50 gar kein 2.Mal in oder am Hause waren, geklingelt wurde um 11:50 bei keinem Mieter und zufällig aus dem Haus kam auch niemand. Dies belegt also, dass diese die Zettel mit dem Sammeltermin bei 4 Parteien vorher schon anbrachten und sich dachten, wenn jemand doch noch kommt, müssen diese warten denn wir sind ja zu zweit. Ich war alleine,- aber ich kenne alle in der Gegend bestens und kann somit einigen vertrauen und die stehen auch zu ihren Aussagen !!! Hauptfirma habe ich am selben Tag per Einschreiben davon unterrichtet. Der 2. Termin ist an einem Nachmittag im Zeitraum von 3 Stunden. Da ist auch mein Geschäft geöffnet und ich müsste mein Geschäft für fast 4 Stunden schliessen !. Welche Rechte habe ich ? Herzlichen Dank im Voraus !!!

Wohnung, Recht, falschaussage, Nötigung, Anwesenheitspflicht, Verarschung

Mädchen gesagt, dass ich Schwul sei, obwohl ich es gar nicht bin. Was soll ich tun?

Hi, ich hatte heute eine relativ komische/peinliche/Schreckliche Situation. Also, Ich habe mich heute mit einem Mädchen getroffen, welches ich eigentlich auch ganz schön finde aber charakterlich nicht super nett ist. Sie ist schon nett, aber n ihrem Charakter stört mich etwas, ich weiß nur nicht was.
Wir haben dann was zusammen unternommen und sie hat mich dann ganz direkt gefragt, ob wir zusammen sein wollen, da sie schon seit langer Zeit auf mich steht. Ich war da sehr baff und wusste kurze Zeit nicht was ich antworten soll. Dann (ohne das ich das antworten wollte), habe ich gesagt, ich sei Schwul (obwohl ich das gar nicht bin, bin nur Bi). Sie ist dann weggegangen und war anscheinend sehr traurig. Jetzt meine Frage, wie könnte ich das wieder gerade biegen, denn ich möchte sie nicht noch mehr verletzt, eine Beziehung möchte ich aber, auf Grund bestimmter Charakterzüge auch nicht so gerne. Des Weiteren habe ich jetzt gerade Sorge, dass sie ihren vielen (wirklich vielen) Freundinnen erzählt, dass ich Schwul sei. Ich bin halt nur nicht Schwul und keiner weiß bis jetzt, dass ich bi bin. Ich möchte mich nicht so gerne outen, da mein Umfeld zu homophob ist.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir in dieser Situation helfen könnt.

Mädchen, schwul, Beziehung, Sexualität, Penis, Bisexualität, falschaussage, Homosexualität, Jungs, Heterosexualität, heterosexuell, LGBT+, Crush

Erfährt jemand, der angezeigt wurde, von wem er angezeigt wurde...

... wenn der Anzeigende nicht Opfer/Geschädigter ist, sondern unbeteiligt?

 

Hallo erst mal!

 

Ich formuliere meine Frage nochmal aus:

Wenn ich jemanden anzeige, aber nicht geschädigt wurde, sondern einfach davon erfahren habe; erfährt der Angezeigte, dass die Anzeige von mir kam?

Es geht um eine Anzeige der Urkundenfälschung und versuchtem Prozessbetrug, ggf. noch Falschaussage.

Hintergrund ist, dass in einem Zivil-Prozess (da war ich als Teil einer Erbengemeinschaft beteiligt) durch zwei Gutachten belegt wurde, dass die Unterschrift auf einem Beweismittel gefälscht war. Dort ist ein rechtsgültiges Urteil gefallen.

Kann ich den "Verurteilten" aus dem Zivil-Prozess jetzt anzeigen wegen Urkundenfälschung und versuchtem Prozessbetrug? Denn schließlich sagen die Gutachten aus dem Verfahren, dass die Unterschrift auf dem von ihm vorgelegten Beweismittel gefälscht waren. Die Ehefrau des Mannes hatte ausgesagt, sie sei dabeigewesen, wie der "echte Inhaber" der Unterschrift unterschrieben hätte. Das ist ja dann eine Falschaussage vor Gericht.

Die ganze Geschichte ist leider zu lang, um sie hier ausführlich aufzuschreiben, aber ich hoffe, ich habe nichts Wesentliches vergessen.

Die Hauptfrage ist eigentlich, da ich ja nichts mit der Sache zu tun habe, ob der Mensch meinen Namen erfahren würde, wenn ich ihn anzeige?

Vielen Dank für alle Antworten!

Datenschutz, Recht, Gericht, Anzeige, falschaussage, Jura, Prozess, Staatsanwaltschaft, Urkundenfälschung

Kann man hier §55 StPO anwenden?

Fiktives Szenario:

Einem Angeklagten wurde vor Gericht zur lasst gelegt, Drogen verkauft zu haben. Dies wurde in einem reinen Indizverfahren als schuldig abgeurteilt. Berufung wurde eingelegt, da die Anschuldigung nicht der Wahrheit entsprechen. Im Berufungsverfahren wurde ein höheres Strafmaß erwartet und während der Sitzung die Berufung zurück genommen, und aus juristisch taktischen Gründen - mit Zuspruch der Staatsanwaltschaft - das mildere Urteil aus erster Instanz 'angenommen'. Jedoch hat der nun verurteilte die Tat tatsächlich nie begangen (unschuldig verurteilt)

Nun zum wesentlichen: bald folgt eine Ladung als Zeuge, um eine Aussage gegen den vermeintlichen 'Drogenkäufer' zu machen.

Wenn der ehemalige Angeklagte und verurteilte die Tatsächliche Wahrheit sagt, dass nie ein Verkauf stattgefunden hat, dann ist es defacto ja auszulegen als uneidliche falschaussage. (aufgrund der Einlassung des Rechtskräftigen Urteils aus erster Instanz - formal betrachtet ein schuldeingeständniss?)

Desweiteren auch die Aussage: es hätte ein Verkauf von BTM stattgefunden, ist es schlichtweg gelogen. Was wiederum eine falschaussage ist.

Beide Varianten der Aussage können eine juristische Verfolgung auslösen. So zumindest meine Theorie und ich habe lange hin und her überlegt.

Vielleicht habe ich auch einen Denkfehler - aber sollte sich der Zeuge bei Fragen bezüglich dem Verkaufs von BTM, stehts auf §55 StPO berufen? Und muss man dieses auch begründen? 🤔

Mir ist bewusst dass dies keine Rechtsberatung ersetzt und im Zweifelsfall ein Anwalt der bessere Ansprechpartner wäre.

Dennoch, vielleicht gibt es unter euch kluge Köpfe die sich diesem abstrakten Denkspiel widmen möchten. :D

Wahrheit, Recht, Gesetz, Gericht, falschaussage

Strafe bei einer falschen uneidlichen Aussage?

Guten Tag! An einem Samstag Abend habe ich auf dem Weg zu einer Feier die Scheibe einer Bushaltestelle zerstört und kurze Zeit später wurden ein Freund und ich von der Polizei angehalten und verhört. Tat geleugnet und Alkoholtest verweigert.

Die ganze Sache wurde dann so gedreht das mein Freund der Angeklagte war und ich als Zeuge aussagen sollte. Vor Gericht wurde ich als erstes als Zeuge verhört und habe dann gesagt das ich von der kaputten Scheibe nichts gesehen hätte. Da ich aber der Verursacher war habe ich falsch ausgesagt. Die anderen Zeugen haben ausgesagt und die Situation hat sich zugespitzt für meinen Kollegen. Nachdem der Zeugenstand geschlossen wurde, sollte uns noch einmal Gelegenheit gegeben werden uns zu beraten. Da ich Angst hatte nun wegen der Falschaussage belangt zu werden, habe ich nach der kurzen Besprechung dann zur Richterin gesagt das ich nochmal etwas zum Sachverhalt sagen möchte und wurde als Zeuge erneut belehrt. Ich habe alles erzählt, wie es passiert ist - das ich die Scheibe zerstört habe und das mein Freund nichts damit zu tun habe. Die Staatsanwaltschaft hatte gesagt das ich mich auf sehr dünnem Eis bewege (Falschaussage). Mein Kumpel wurde freigesprochen und ich habe jetzt ein Schreiben von der Polizei bekommen: "Sehr geehrter Herr... die Polizei ermittelt zur Zeit gegen Sie wegen folgender Straftat: Falsche uneidliche Aussage gemäß Paragraph 153 StGB; Sachbeschädigung gemäß Paragraph 303 StGB"

Hätte ich vorher gewusst das ich mich bei einer Strafe von mindestens 3 Monaten bewege, hätte ich nie nie niemals in dieser Form ausgesagt. Ich ärgere mich extrem darüber weil ich nicht viel mit der Polizei oder Gerichten zu tun gehabt habe und damit vorbestraft wäre... :( Kann man hieraus irgendwelche mildernden Umstände ableiten irgendetwas was in den Bereich unter der 3 Monate fällt? Vielen Dank im Vorraus!

falschaussage