Hallo zusammen,
ich habe einen Maxton Design Heckdiffusor für meinen Audi A6 C7 Limousine, Baujahr 2013, gekauft.
Sowohl der Händler (TrXL Performance) als auch die Produktbeschreibung im Shop und auf der Maxton-Homepage geben an, dass der Diffusor für Audi A6 C7 Limousine und Avant (2011–2014) geeignet ist und über eine ABE verfügt, sodass keine Eintragung erforderlich sei.
Vor dem Kauf habe ich den Händler explizit gefragt, ob der Diffusor für meine Limousine passt – dies wurde mir bestätigt.
Nach Erhalt der Ware habe ich die ABE geprüft.
Darin ist der Audi A6 C7 jedoch ausschließlich als „Avant“ aufgeführt, eine Freigabe für die Limousine fehlt vollständig.
Der Händler argumentiert nun wie folgt:
- Bei der Limousine gehe man von der „Standardform“ aus, auch wenn in der ABE nur „Avant“ genannt sei
- Maßgeblich sei allein die Genehmigungsnummer, welche mit der Genehmigungsnummer in meinem Fahrzeugschein übereinstimme
- Daher sei der Diffusor auch für die Limousine zulässig
Meinem Verständnis nach bestätigt diese Genehmigungsnummer jedoch nur die EG-Typgenehmigung der Baureihe (Audi A6 C7 / 4G), nicht aber die konkrete Karosserieform.
Avant und Limousine sind rechtlich unterschiedliche Fahrzeugvarianten und müssten in einer ABE explizit genannt sein, um vom Geltungsbereich erfasst zu sein.
Eine „Standardform“, von der automatisch ausgegangen wird, ist mir im Zulassungsrecht nicht bekannt.
Zusätzlich ist die Artikelnummer identisch mit der auf der Maxton-Homepage (AU-A6-C7-AV-RS1GOO_), wo das Bauteil ebenfalls für Limousine und Avant beworben wird – was den Widerspruch zwischen Beschreibung und ABE weiter verstärkt.
Meine Fragen an euch:
- Ist ein Bauteil mit ABE wirklich für die Limousine zulässig, wenn in der ABE nur der Avant genannt ist?
- Reicht die übereinstimmende Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein tatsächlich aus?
- Wie würde ein TÜV-Prüfer oder eine Polizeikontrolle das in der Praxis bewerten?
Vielen Dank für eure fachlichen Einschätzungen!