Rückfahrunfall Verursacher trifft Falschaussage?
Ich hatte vor einigen Stunden einen Unfall, in dem der Fahrer vor mir zurücksetzte und mich anfuhr.
Beim ersten Wortwechsel gab er seine Schuld zu aber als die Polizei da war, änderte er seine Aussage und gab an, ich wäre ihm hinten reingefahren. Zu meinem Unglück hatte er eine Beifahrerin, die noch alles bestätigte.
So wurde ich laut Polizei als Unfallverursacher festgehalten, weil die Gegenseite einen Zeugen aufwies.
Meine Frage: inwiefern kann der Gutachter den Unfallhergang anhand vom Schaden rekonstruieren?
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Wahrheit mithilfe des Schadens an das Tageslicht kommt?
Kann man auf nem Foto sehen das er die Rückfahrleuchte an hat?
Leider nicht
2 Antworten
Ist bei dem Unfallgegner die Rückfahrtleuchte kaputt? Es ist möglich festzustellen ob die Birne beim Unfall leuchtete oder nicht, d.h. wenn sie geleuchtet hat weis man ob der Unfallgegner rückwärts gefahren ist. Für die Prüfung der Glühbirne sind Sachverständige zuständig.
Freut mich wenn ich wenigstens etwas helfen konnte und danke fürs Sternchen
Ich glaube Dir ja aber wer etwas Erfahrung hat biegt in weitem Bogen und nicht wie Du ab.
Eine Mitschuld trifft Dich also auf jeden Fall, einfach weil Du nicht vernünftig Auto fahren kannst.🤫
Die Fahrbahn war gehindert. An der Ecke von der kreuzenden Straße, hielt ein Auto, welches mir bzw. uns beiden Autos die Vorfahrt lies. Deshalb die enge Kurve
Ich meine mich zu erinnern, dass seine Rückfahrleuchte beim auf mich zufahren geleuchtet hat.
Inwiefern ist das denn nachweisbar? Gibt es dafür ein Protokoll oder wie?
Hört sich interessant an 🤔