Vorladung Falschaussage?
hey
mein Freund von mir wurde bei der Polizei wegen Körperverletzung vorgeladen und hat ausgesagt das ich an dem Tag Zu der Tatzeit zuhause war obwohl ich es nich war und er mich dann angerufen hat und ich dann gekommen bin und da ich als Zeuge vorgeladen bin muss ich ja jetzt diese Aussage Wiederlegen das ich zuhause war und angerufen wurde sonst würden unsere Aussagen nich zusammen passen jetzt meine Frage wenn ich das selbe wie er sagen würde würde ich damit eine Falschaussage begehen und wird die Polizei nachforschen ob ich zu der Zeit zuhause war ? denn wir waren in einer Disco wo viele Leute mich gesehen haben
Und muss ich überhaupt zu der Vorladung oder erst dann wenn es von der Staatsanwaltschaft kommt ?
5 Antworten
Hier mal ein kleiner Auszug aus dieser Seite, die auch alles weitere zum Thema enthält:
https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/meineid-und-falschaussage Falschaussage gegenüber der Polizei: Strafbar oder nicht?Die falsche uneidliche Aussage ist laut StGB vor Gericht ein Strafbestand – nicht aber bei der Polizei. Falsche Angaben bei der Polizei können also im Gerichtssaal korrigiert werden. Dennoch können auch unwahre Angaben gegenüber Polizisten strafrechtliche Folgen haben.
Hier gelten die gleichen Grundsätze wie für Angeklagte, die lügen: Machen sie falsche Angaben zum Nachteil oder Vorteil Dritter, begehen sie eine Straftat. „In diesem Fall sprechen wir von falscher Verdächtigung oder Strafvereitlung“,
Du solltest als Zeugin wahrheitsgemass aussagen, sonst kann das unangenehme Folgen für Dich haben.
Was Dein Freund als Beschuldigter aussagt ist egal, er darf lügen, solanger er dadurch keine neue Straftat begeht.
Du musst nicht zur Vorladung, wenn es nur von der Polizei kommt. Bei der Polizei solltest du nicht lügen, da du dich damit der Strafvereitelung (§ 258 StGB) bzw. der Falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) strafbar machen kannst.
Du musst nicht zur Vorladung, wenn es nur von der Polizei kommt.
Es gibt schon längst keine Zeugenvernehmungsvorladungen die von der Polizei ohne Auftrag der StA kommen. Die Polizei versucht lediglich noch an einem Tatort Zeugen zu finden und zu befragen. Danach geht alles an die Staatsanwaltschaft und von dort kommt dann zurück was zu tun ist und wer als Zeuge zu befragen ist. Zu dieser Vorladung muss der Zeuge erscheinen und wahrheitsgemäss aussagen (§ 163, Abs. 3 StPO).
Ich würde da bei der Wahrheit bleiben, außer wenn Gefahr besteht dass du dich selbst belastest oder ein Familienmitglied.
Lügen und dadurch eine weitere Straftat begehen würde ich unterlassen.
Einfach ihre Fragen beantworten und fertig.
Lügst du dort machst du dich evtl auch erpressbar.
Warum will er denn dass du für ihn falsch aus sagst