Aussage zurückziehen?

2 Antworten

Als Beschuldigter kannst Du erzählen was Du willst bei der Polizei, Du kannst alles in der mündlichen Verhandlung vor Gericht zurückziehen oder berichtigen. In der Gerichtsverhandlung zählt nur was dort gesagt wird, da musst Du genau überlegen was Du tust (und natürlich wird die Staatsanwaltschaft Dir deine abweichende vorige Aussage genüsslich unter die Nase reiben). Richter verstehen wenig bis gar keinen Spaß wenn man sie belügt.

Wenn die Falschaussage einmal dokumentiert ist, kannst du sie nicht "einfach widerrufen". Eine bewusste Falschaussage ist strafbar.