Betrunkene Falsch aussage

6 Antworten

Hallo Alinaa123456,

die Falschaussage vor der Polizei ist zwar als solche nicht strafbar, aber es ist durchaus gem. § 164 StGB (falsche Verdächtigungen)strafbarJemanden fälschlicher Weise einer rechtswidrigen Tat zu beschuldigen, die derjenige aber gar nicht getan hat.

Aber in dem von Dir geschilderten Fall hat sich keiner strafbar gemacht.

Weder Du hast eine Strafe wegen der Falschaussage oder wegen falscher Verdächtigungen zu erwarten, weil es nicht strafbar ist Alkohol zu trinken und auch wegen falscher Verdächtigungen kannst Du nicht belangt werden.

Das Du nicht belangt werden kannst, hat aber einen ganz einfachen Grund. Du müsstest jemanden wegen einer rechtswidrigen Tat bei der Polizei angezeigt haben. Aber selbst wenn Jemand für Dich den Alkohol gekauft hat, ist das für denjenigen nicht verboten.

Das Verbot Dir Alkohol zu verkaufen betrift nur Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit verkaufte alkoholische Getränke.

Du hast ja geschrieben, Du hast Jemanden beschuldigt, weil ER Dir alkoholische Getränke **gekauft hat", und nicht VERKAUFT hat.

Das zwar nur ein kleiner, aber feiner Unterschied.

Das Einzige was passiert ist, bzw. wohl schon passiert sein dürfte ist, dass die Polizei den Alkohol einzieht und entweder vernichtet oder Deinen Eltern zuführt. Nicht mehr und nicht weniger passiert.

Schöne Grüße
TheGrow

bekomme ich jetzt deswegen eine anzeige wegen falschaussage oder weil ich betrunken war bekomm ich keine ?

Eine Anzeige gibt es. Dass Du erst 15 bist, spielt keine große Rolle. Je nach dem wie alkoholisiert Du warst, warst Du evtl. schuldunfähig.

Falsche Verdächtigung - Straftat gem. §164 StGB

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html

Du hast mit 15 Jahren Alkohol zu dir genommen, erlaubt ist dieser mit 16/18

Du hast jemanden beschuldigt Alkohol an Minderjährige zu verkaufen bzw auszuhändigen

Deine Eltern habe ihre Aufsichtspflicht verletzt

Du bist nicht mehr unter 14 und kannst folglich bestraft werden, was du sicher auch wirst, denn die Person, die du beschuldigt hast Alkohol an dich zu verkaufen, würde eine viel härtere Strafe bekommen, folglich wird er deinen Angaben widersprechen.

Deine Eltern werden von der Sache erfahren und an ihre Aufsichtspflicht erinnert...mach dich schon mal auf Hausarrest von dieser Seite gefasst

Nur wenn der den du angezinkt hast eine machen will, sonst nicht. Ausserdem bist du erst 15, da passiert dir nix in der Richtung.

Alinaa123456 
Fragesteller
 04.06.2013, 16:46

also auch keine anzeige ?

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Alinaa123456 
Fragesteller
 04.06.2013, 16:46

also auch keine anzeige ?

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rikolah  04.06.2013, 16:52
@Alinaa123456

Quatsch. Sei beim nächsten Mal halt so schlau, dich nicht erwischen zu lassen. In deinem Alter solltest du noch nicht so viel trinken oder am besten überhaupt nichts, da es erstens verboten ist und du zweitsens noch im Wachstum steckst, da es sich später rächen könnte. Trink einfach nur soviel, das es nicht grossartig auffällt, wenn du was getrunken hast. Aber ich rate dir überhaupt nichts zu trinken, wieso hab ich ja bereits geschrieben.

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PepsiMaster  04.06.2013, 17:24

Nur wenn der den du angezinkt hast eine machen will, sonst nicht

Hier kann auch von Amtswegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Falsche Verdächtigung - Straftat gem. §164 StGB

Ausserdem bist du erst 15,

Alt genug ... vgl. §19 StGB

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kommt drauf an wie viel Promille du gehabt hast. Denn irgendwann bist du unzurechnungsfähig gewesen. Trotz allem hat man dich erwischt. SELBER SCHULD !!! Alkohol ist ab 16.