Warum sind Samenspender unterhaltspflichtig, wenn sie den Akt auf natürliche Art und Weise ausüben, jedoch befreit wenn dies im Labor passiert?

6 Antworten

Von Experte Udavu bestätigt
Warum sind Samenspender unterhaltspflichtig, wenn sie den Akt auf natürliche Art und Weise ausüben, jedoch befreit wenn dies im Labor passiert?

Weil im Falle der Samenspende von einer Samenbank der Staat im Fall der Fälle, dass der Kindsvater nicht zahlen kann, auch keinen Unterhaltsvorschuss leistet.

Die Logik ist: warum soll der Staat aufkommen wenn eine Frau ein Kind will und es einen Vater gibt? Ob es nun der Biologische ist, ist dabei egal. Denn einer muss zahlen!

Der Samenspender muss keinesfalls Unterhalt zahlen. Gegen ihn können auch keine anderen Ansprüche durchgesetzt werden. Das heißt, das Kind kann ihm gegenüber kein Erbrecht geltend machen, usw. 
‌‌Auch der Spender selbst kann keine Ansprüche durchsetzen (Umgangsrecht, Anspruch auf Elternunterhalt etc.). Der Grund: Er kann gar nicht als Vater festgestellt werden. Das ist im Samenspenderregistergesetz (SaRegG) so geregelt.

https://beratung.de/recht/ratgeber/samenspende-unterhalt-wann-muessen-samenspender-zahlen_ftxesc

So ist es nun mal für Kinder die von der Samenbank sind, nach dem 1.7.2018 geregelt worden.

Gäbe es diese Möglichkeit nicht, dann hätten einige Frauen / Paare echte Probleme. Denn nicht immer findet sich ein bereitwilliger Dritter, der das Risiko eingehen möchte, nachher doch Unterhalt zahlen zu müssen. Und das "Problem" des Samenspenders wurde damit auch aus der Welt geschaffen. Er kann "Gutes" tun, ohne sich je mit Unterhaltsforderungen konfrontiert zu sehen.

Denn du darfst das Ganze ja nicht nur aus deiner Warte betrachten. Du spendest, der Mann von ihr versichert dir, dass er die Vaterschaft anerkennen will und tut es am Ende nicht. Und dann? Dann zahlt der Steuerzahler für dein Kind?

Ihr könnt es umgehen, wenn der Kindsvater das Kind anerkennt. Aber was, wenn er es nicht tut, weil die Beiden sich trennen während der Schwangerschaft?

sassenach4u  26.07.2023, 09:25

Nicht nur während der Schwangerschaft. Der rechtliche Vater (weil verheiratet) kann innerhalb von 2 Jahren die Vaterschaft anfechten- und dann?

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Kessie1  26.07.2023, 11:47
@sassenach4u
Haben sich die Frau und ihr Ehegatte entschieden, dass er das Kind rechtlich anerkennt, können sie die rechtliche Vaterschaft im Nachhinein nicht anfechten. Sind sie in einer Lebensgemeinschaft, geht das auch nicht. Es sei denn, die Frau hat dem Mann nichts von der privaten Samenspende erzählt und dieser hat Hinweise darauf, dass das Kind nicht von ihm ist.  
Das aus einer privaten Spermaspende entstandene Kind kann die rechtliche Vaterschaft des nicht biologischen Vaters anfechten.  
Übernimmt ein Mann nach einer privaten Samenspende die rechtliche Vaterschaft für das Spenderkind, kann der private Spender diese Vaterschaft möglicherweise anfechten. Wann? Wenn die Beteiligten keine rechtzeitige Vereinbarung darüber getroffen haben, dass ein anderer Mann als der private Spermaspender rechtlicher Vater werden soll. So urteilte der Bundesgerichtshof 2013 (Urteil vom 15. Mai 2013 - XII ZR 49/11)

https://beratung.de/recht/ratgeber/samenspende-unterhalt-wann-muessen-samenspender-zahlen_ftxesc

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Warum sind Samenspender unterhaltspflichtig

Sind sie dann nicht, wenn ein anderer die Vaterschaft rechtlich anerkennt. Das geht auch schon vor der Geburt.

Alex

SophieWHV  25.07.2023, 18:32

Die formal-juristische Begründung geht vom Kindeswohl aus und ist nicht ganz trivial. Im Ergebnis allerdings ist es, ohne genaue Kenntnis der tatsächlichen Situation so, wie du es in schöner Kürze dargestellt hast. Also erstmal keine Einwände.

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Wir haben beschlossen, dies auf natürliche Art und Weise anzugehen

Nur so interessehalber: also nicht mit der Becher-Methode?

Und hast du dein eigenes Sperma schon untersuchen lassen?

Private Samenspenden sind ein rechtlicher Graubereich, der auch nur schwer zu regeln ist. Deswegen gibt es Regeln nur für den Bereich, den man tatsächlich regeln kann.

Wie willst du denn im Zweifelsfall zB wirksam nachweisen, dass die Frau mit Einwilligung aller durch Spendersamen befruchtet wurde und nicht einfach fremdgegangen ist?

Aktuell ist es jedenfalls so:

Wenn besagtes Pärchen verheiratet ist, dann wird ihr Mann sowieso der rechtliche Vater, ganz automatisch.

Die Vaterschaft kann innerhalb von zwei Jahren ab Geburt angefochten werden und zwar von allen Beteiligten (Ehefrau, Ehemann, Spender). Geschieht dies nicht, ist eine Anfechtung nach Ablauf der Frist nicht mehr möglich. ABER das Kind kann die Vaterschaft anfechten, wenn es volljährig wird und zwar auch hier wieder innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt der Volljährigkeit, bzw. zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, wo es erfährt, dass der rechtliche und der biologische Vater nicht die selbe Person sind.

Wenn besagtes Pärchen nicht verheiratet ist und alle Beteiligten sich über das Vorgehen einig sind, wäre vielleicht folgendes eine Alternative:

Bei der Geburt wird offiziell der Spender als Vater festgestellt und der Partner adoptiert dann das Kind. Das nennt man Stiefkind-Adoption. Bei einer sogenannten Stiefkindadoption wird das Abstammungsverhältnis zum anderen leiblichen Elternteil beendet. Dadurch wird das Kind hochoffiziell ein gemeinsames Kind.

Eine solche Stiefkindadoption kann auch nicht rückgängig gemacht werden.

Vor allem ist es ja besser, wenn man den Typen von dem man ein Kind bekommen wird genauer kennt.

Ansichtssache, würde ich meinen. Die doch relativ enge persönliche Verbindung muss man wollen.

Von Experte jalvi bestätigt

Der Samenspender ist nie unterhaltspflichtig! Sondern der Vater! Und Vater ist in Deutschland eher ein juristischer Begriff. Wer die Vaterschafft anerkennt, ist unterhaltspflichtig. Das gilt auch für Kuckuckskinder!

Wer die Frau befruchtet hat, geht den Staat rechtlich rein gar nichts an. Theoretisch könntet ihr auch einen Cocktail mischen und Russisch Routette spielen, dann wisst ihr letztlich selbst nicht, wer der Spender war...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Eckengucker  25.07.2023, 18:33

das ist nicht richtig. Bitte meine Antwort lesen. Es gibt für alles zwischenzeitlich Gesetze, hier das Samenspendergesetz vom Juli 2018.

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Elli113  26.07.2023, 11:31
Wer die Vaterschafft anerkennt, ist unterhaltspflichtig

Jein. Rechtlicher Vater ist derjenige, der mit der Mutter verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkennt, richtig.

Wenn er aber weiß (oder irgendwann erfährt), dass er nicht der biologische Vater ist, kann er die Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren ab Geburt oder ab dem Zeitpunkt, wo er erfahren hat, dass er nicht der Vater ist, anfechten.

Und wenn dann wirksam angefochten wurde, weil tatsächlich ein Dritter der biologische Vater ist, dann ist man aus der Unterhalts-Nummer raus.

Wer die Frau befruchtet hat, geht den Staat rechtlich rein gar nichts an

Richtig. Aber denjenigen, der gegebenenfalls unterhaltspflichtig wird, geht es etwas an.

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Der Samenspender kann Unterhalt zahlen müssen. Das Gericht kann ihn nämlich als Vater feststellen (Art 229 § 46 EGBGB). Natürlich nur, wenn jemand klagt.

Die Beteiligten können die Ansprüche des Kindes vertraglich nicht ausschließen. Aber: Die Mutter (und ihr Partner) können den Spermaspender von seinen Verpflichtungen freistellen. Das müssen sie aber schriftlich festhalten.

https://beratung.de/recht/ratgeber/samenspende-unterhalt-wann-muessen-samenspender-zahlen_ftxesc