18 und Obdachlos. Was nun?
Update zu meinem letzten Beitrag:
Ich war der Gemeinde meines Ortes und wir haben hier kein Jugendamt. Also habe ich die Nummer des nächstgelegenen bekommen und dort angerufen.
Von dort abgewiesen , soll ich mich an die Sozialberatung wenden weil es für ab 18 jährige keine Hilfe von Jugendamt gibt. Was nun?
7 Antworten
Ich weiß nicht, warum die Gemeinde Dich wieder weggeschickt hat, aber das machen sie oft. Die Gemeinde, in der Du polizeilich gemeldet bist, ist bei Obdachlosigkeit zuständig und muss Dir Wohnraum zur Verfügung stellen. Das Ordnungsamt der Gemeinde ist die zuständige Polizei- und Sicherheitsbehörde. die sich darum kümmern muss. Sie machen das ungern, aber sie sind gesetzlich verpflichtet.
Hierfür halten Gemeinden in der Regel sogenannte Notunterkünfte vor. Solltest Du Deinen Anspruch auf Unterkunft nicht alleine umsetzen können, so gibt es überall Beratungsstellen, in der Regel Caritas oder Diakonie. Die helfen Dir dabei Deine Ansprüche umzusetzen. Wende Dich dringend an die.
Jetzt ist es natürlich schon spät Abends und die Gemeinden haben sicher geschlossen. Ich hoffe Du hast eine Unterkunftsmöglichkeit für die Nacht.
Was hindert dich jetzt die Sozialberatung zu kontaktieren?
Das Jugendamt hilft bei der Berechnung der Ansprüche gegen die Eltern. Sie haben dich rausgeworfen, du bist Schüler, sie sind zum Barunterhalt verpflichtet. Also doch nochmal zum Jugendamt! Sie sollen die Eltern auffordern schon mal die Einkommensbelege einzureichen. Verweigern die Eltern die Mitarbeit, dann geh zum Amtsgericht und besorge dir einen Beratungsschein.
Unterkünfte hat das Jugendamt in deinem Fall nicht für dich. Aber du kannst auch das Jobcenter aufsuchen. Denn in bestimmten Fällen gibt es von dort eine Zusicherung für die Kostenübernahme der eigenen Wohnung für junge Leute unter 25.
Nur geht das nun mal nicht hopp di hopp. Wohnungen sind rar und erstmal muss der Antrag ja durch sein, wenn die Eltern dir nicht ab sofort Geld zur Verfügung stellen für die eigene Bleibe. Vielleicht sind sie auch gar nicht leistungsfähig, dass wird man dann sehen...
Die Sozialberatung kann dir aber mitteilen wo du bis zur endgültigen Wohnungsfindung unterkommen könntest.
Ansonsten: Freund / Freundin, Verwandte, Bekannte... Alles besser als unter der Brücke schlafen zu müssen.
Du musst dich also jetzt um einige Baustellen kümmern: Eltern schriftlich und nachweislich auffordern dir Barunterhalt zu zahlen, Wohnung bzw. WG-Zimmer suchen mit der schriftlichen Genehmigung des Jobcenters, dass man da die Kosten übernimmt (und sich das Geld dann ggf. von den Eltern zurück holt), bei eigener Meldeadresse dann Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes stellen, wenn die Eltern keinen Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zahlen.
Ab 18 werden vom Jugendamt nur noch bereits vorhandene Maßnahmen verlängert. Das war bei mir (ich hatte eine Schulbegleitung) zum Beispiel der Fall.
Da du vorher aber nichts mit dem Jugendamt zu tun hattest, geht da nichts mehr.
Du brauchst ja als erstes eine Unterkunft. Dafür ist das Jugendamt bei Volljährigen tatsächlich nicht zuständig.
Du musst zum originären Sozialamt. Eigentlich ist es dessen vorrangige Aufgabe Obdachlosigkeit zu verhindern. In den meisten Kommunen gibt es auch "Notunterkünfte". Da haben Familien natürlich den Vorrang.
Dann ab zur Sozialberatung. Und dort den Mund aufmachen und ein bisschen mehr erklären. Wer dir wie helfen kann/ soll/ darf/ muss, hängt sehr davon ab, wie du in die jetzige Situation gekommen bist.
Grundsätzlich wirst du lernen müssen, mehr Verantwortung für dein Leben zu übernehmen. Auch wenn du vieles nicht alleine regeln kanst, kannst du zumindest herausfinden, wer es kann und dort selbständig um Unterstützung bitten.
Und ein kleiner Tipp am Rande: wer eigenes Geld verdient, findet leichter eine Unterkunft. Also vielleicht einfach mal bei der nächsten Zeitarbeitsfirma vorbeischauen? (Zur Not kann man auch ein bisschen flunkern, "Bin noch bei den Eltern gemeldet, ziehe aber gerade um und reiche die neue Adresse nach. Post bis dahin am besten persönlich mitgeben...")