Eure Meinung über die Ereignisse im Thüringer Landtag?


28.09.2024, 08:23

Streit um Landtagspräsidentenwahl in Thüringen: Verfassungsgericht gibt ...

vor 1 TagNach Eklat im Landtag von Thüringen: Mit ihrem Urteil stärkt Verfassungsgericht in Weimar die Rechte der Landtagsabgeordneten. Der Alterspräsident von der AfD muss die Anträge der Fraktionen der CDU und des BSW zur Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung zu stellen

Thüringen: Verfassungsgericht-Entscheidung zur Konstituierung des Landtags

vor 1 TagIn Thüringen ist die AfD stärkste Kraft - und die konstituierende Sitzung des Landtags

6 Antworten

Ist halt eine bisher ungeklärte Rechtsfrage, die bisher noch nicht gerichtlich entschieden wurde. Ich kann beide Positionen nachvollziehen, bin da aber nicht tief genug drin, um mir eine eigene Meinung zu bilden. Tendenz geht aber eher dahin, dass die anderen Fraktionen Recht haben könnten.


Rheinflip  28.09.2024, 08:52

Da gibt es keine zwei verschiedenen rechtsauffassungen

Schestko  28.09.2024, 15:39
@Rheinflip

Klar gibt es die. Die Auffassung des VerfGH Thüringen ist meiner Ansicht nach überzeugender. Aber andere Rechtsauffassungen werden natürlich vertreten.

Daran wird man sich in Thüringen gewöhnen müssen. Die Leute haben die AFD zur stärksten Kraft gewählt, jetzt haben sie was sie wollten. Stillstand.


LuClRa  26.09.2024, 20:56

👍

Nachdem ich gestern die ganze Sitzung mir komplett angesehen/angehört habe ...

Ich war einige Male am Kopfschütteln ob der Sturheit und Ignoranz des AfDlers - und es war sehr auffällig, wie oft er unterbrach, sobald er Widerspruch bekam...

Entgegen dem, was AfDler so von sich geben, waren es nicht der Herr von der CDU und die Dame vom BSW, die gestört haben.

Der Typ, Herr Treutler, nur, damit niemand mich missverstehen kann, hat sich einfach nur unmöglich gegeben. Er war nicht neutral. Er war in seiner Gestik extrem unhöflich den anderen gegenüber. Er hat seine Aufgaben und Rechte weit überschritten, er war eindeutig gelenkt von Interessen seiner Partei, deswegen ja auch die vielen Unterbrechnungen, um sich dort neue Anweisungen zu holen, er hat sich aufgeführt wie ein kleiner Möchtegern-Mini-Diktator.

Typsiche AfD-Manier.

Für Leute, die keine Lust haben, sich das komplett anzusehen, meine Schilderung einer für mich sehr aussagekräftigen Szene:

Zu Anfang war, als schien, dass der Herr Treutler mit der Eröffnungsrede beendet hatte, das Hickhack um die Geschäftsordnungsanträge, die der Herr Treutler ablehnte zu behandeln, mit dem Verweis darauf, dass seine Rede ja noch nicht beendet sei. Da wurde vereinbart mit den parlamentarischen Geschäftsführern, ihn nicht mehr zu unterbrechen und ihn reden zu lassen - was im Großen und Ganzen dann auch durchgehalten wurde - und danach unverzüglich die Geschäftsordnungsanträge dann zu behandeln und Bühl sprechen zu lassen.

Die Abgeordneten waren also ruhig und hörten ihm zu.

Er redete, er redete, er redete. Er war dabei alles andere als neutral, machte zwischen den Zeilen absolut klar, dass er AfDler war. Er redete auch viel Zeugs, was in so eine Rede nicht reingehört eigentlich. Irgendwann redete er nicht mehr. Schien, als sei er fertig. Die Dame von der BSW (ich glaube, sie war das), fragte also höflich: "Herr Alterspräsident, können wir davon ausgehen, dass Sie Ihre Rede beendet haben?" Er sortierte irgendwelche Papiere, sah sich gelangweilt um, schaute wieder in seine Papier. Sie fragte erneut. Er schaute demonstrativ nach unten, trank einen Schluck, blätterte. Der Parlementsdirektor kam (zum xten Mal an dem Tag) zu ihm, wies ihn auf die Wortmeldung hin. Er scheuchte ihn mit einer, meines Empfindens sehr gereizten Geste, weg... Er trank. Sie fragte zum dritten Mal (immer noch genau so höflich). Er blätterte, setzte langsam sein Glas ab und grummelte genervt: "Da haben Sie recht."

Sie wies also darauf hin, dass dann jetzt nach Gesetz, Tagesordnung und der Absprache direkt die Behandlung der Geschäftsordnungsanträge zu machen sei.

Er schaute nach unten, schaute in seine Fraktion, ordnete seinen Hefter und sagte: "Ich unterbreche die Sitzung für 5 Minuten."

Er ignorierte alle Einsprüche.

Einsprüche, die dann auch in den 6 Minuten immer wieder sporadisch kamen, mit der Aufforderung die Sitzung jetzt sofort fortzusetzen, und sich an die Absprache zu halten und das Gesetz. Er ignorierte komplett. Die Abgeordneten forderten den Zweitältesten auf, die Unterbrechung aufzuheben und die Sitzung fortzusetzen. Keine Ahnung wer das gewesen wäre, er kam nicht, vielleicht AfDler? ...

Nach 6-7 Minuten kam Herr Treutler dann wieder. Setzte die Sitzung formal fort, ignorierte jedwede Absprache und wollte den Tagesordnungspunkt beginnen mit der Ernennung vorläufiger Schriftführer - der nach fristgerecht eingereichtem neuen Tagesordnungsplan und Absprache nicht dran war und den wichtigen Punkt übersprang. Einspruch wurde erhoben. Er tat, als hätte es keinen gegeben und setzte seinen Satz einfach fort. Ignorierte komplett. Weitere Einsprüche und Hinweise auf Absprachen und Tagespunkte und Geschäftsordnung wurden von ihm komplett ignoriert. Als der Parlamentsdirektor kam, um ihn darauf hinzuweisen, dass es so nicht ginge .... unterbrach er die Sitzung.

Ich denke, das kann ein Bild vermitteln - denn eigentlich lief es die ganze Zeit so. Seine Rede war NICHT neutral. Sie war sehr blau gefärbt, er hatte viele Dinge drin, die da nicht reingehören, die "seine" aká die AfD-Sicht vertraten und das nicht mal sehr subtil. Er verhielt sich absolut daneben, pochte auf Rechte, die er nicht hatte und war ignorant.

Er war der Störfaktor dort, er hat es blockiert, er hat sich wie ein kleiner Möchtegerndiktator verhalten und anderen das Reden versucht zu verbieten, hat nicht die Integrität des Hauses beachtet.

Die Störfaktoren waren nicht die anderen.


Destranix  28.09.2024, 12:20
Keine Ahnung wer das gewesen wäre, er kam nicht, vielleicht AfDler? ...

Ja, der ist iirc von der AfD und der drittälteste ist Bodo Ramelow. Oder so ähnlich stand das in dem Artikel, den ich dazu las.

SchopinHauer  28.09.2024, 11:32

Danke für die Zusammenfassung. Mir wurde nämlich zugetragen, dass die anderen nicht wie gewohnt verfahren wollten, nur weil die falschen gewannen.. Hm.

guitschee  28.09.2024, 11:38
@SchopinHauer

Nein, also, das verhält sich so: Eigentlich hatte immer die stärkste Fraktion den Erstvorschlag für den Landtagspräsidenten - VORSCHLAG ungleich der-Vorschlag-wird-gewählt, dass ist selbst bei Thüringen auch zuvor schon mal nicht passiert. Das war ein Vorschlag von der AfD in diesem Fall, die auch jemandem bekanntermaßen vorschlagen wollten (und haben, die Wahl ist vorbei, sie wurde nicht gewählt), der nun ja, verurteilt wegen Betrug am thüringischem Landtag war. Normalerweise wäre es also so gewesen, dieser Vorschlag wäre gekommen, es wäre zu zwei Wahlgängen gekommen, wenn beim ersten Mal die Frau Muhsal abgelehnt worden wäre - was komplett sicher war. Nach dem zweiten Ablehnungswahlgang war die Rechtslage danach unklar. Weil: steht einfach nicht genau in der Geschäftsordnung ob dann jeder Vorschläge machen darf oder wieder nur die stärkste Fraktion. Die AfD kündigte schon an, dass sie das Recht sich vorbehalte. Also gab es den Antrag, dass jeder vor dieser Wahl einen Kandidaten nomieren darf - einfach um zu verhindern, dass es 65 Wahlgänge benötigt, weil die AfD ihre komplette Fraktion durchgeht und die anderen die komplette Fraktion ablehnt...

Darum ging es. Das Endergebnis wäre ziemlich sicher trotzdem gewesen, dass, wie jetzt passiert, Herr König von der CDU gewählt wird, hätte halt echt lange gedauert und damit den kompletten Landtag etliche Sitzungen über blockiert.

guitschee  28.09.2024, 11:43
@guitschee

Natürlich war dieser ganze Zinober auch deswegen, weil die AfD stärkste Fraktion ist - wäre sie das nicht, hätte es da auch keinen solchen Antrag gegeben. Denn ja, das war eine Entscheidung gegen die AfD. Und ja, auch das war absolut heuchlerisch, denn der Antrag wurde auch von der CDU gestellt, die zuvor genau das aber abgelehnt haben, letztes Jahr, weil sie da noch dachten, sie würden die stärkste Fraktion und da das alleinige Vorschlagsrecht für sich haben wollten...

DerRoll  28.09.2024, 08:57
Ich war einige Male am Kopfschütteln ob der Sturheit und Ignoranz des AfDlers - und es war sehr auffällig, wie oft er unterbrach, sobald er Widerspruch bekam...

Nach dem hier

https://youtu.be/NFPyMyH6Zd4

und dem Interview von Bernd Höckler mit dem Deutschland-Kurier

https://www.youtube.com/watch?v=PjECNPL0jOE

muß man keinen Kopf mehr schütteln. Das ganze war geplant. Die AfD nutzt planmäßig die Organe der Demokratie für ihre Propaganda. Ganz in der Tradition. Niemand soll sich hinterher herausreden mit "Das hätte ich nicht wissen können".

guitschee  28.09.2024, 09:05
@DerRoll

Doch, "der Geist des Gesetzes" bringt mich weiterhin zum Kopfschütteln.

Ich hatte übrigens gerade meine Antwort um die Schilderung einer bestimmten Szene, die besonders prägnant war, ergänzt. Fünf Absätze und dann aus Versehen auf "Abbrechen" gedrückt. DAMNIT. Jetzt muss ich das noch mal schildern...

DerRoll  28.09.2024, 09:08
@guitschee

Mich bringt nur zum Kopfschütteln wie die Menschen im Osten ihren eigenen Untergang wählen. Was die AfD tut plant sie bis ins kleinste Detail, und zwar nicht im Interesse der Menschen in diesem Land. Die will sie lediglich manipulieren.

guitschee  28.09.2024, 09:24
@DerRoll

Jetzt ist es natürlich krasser, aber schon vor 20 Jahren sagte mein Lieblingskabarettist, dass man in Deutschland leider keine Mehrheit für eine Politik bekommen könne, die für die Mehrheit der Bevölkerung gut sei - und ich sah und sehe mich immer wieder bestätigt. Nicht nur in Bezug auf die AfD.

Es muss jetzt ein AfD Verbot folgen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Linksalternativ, Radqueer Inklusive, Trans* und Bi-Map

Ich habe die ganze Sitzung Live gesehen. Es war eine Frechheit, was die Parteien - außer der AfD - sich hier erlaubt hatten!!

Sie wollten eine bestehende Geschäftsordnung abändern, obwohl sie gar nicht das Recht dazu hatten, da es noch keinen konstituierenden Landtag gibt, welches erst dann zustande kommt, wenn der Landtagspräsident gewäht worden ist...

Zudem hatten diese genannten Fraktionen die Kinderstube vermissen lassen, weil sie ständig den Alterspräsidenten in seiner Rede gestört und ihn unterbrochen hatten (viermal musste die Sitzung unterbrochen werden; zumeist für eine halbe Stunde), obwohl sie vom Alterspräsidenten keine Erlaubnis dafür erhalten hatten...

Man hat erleben dürfen, wie alle Parteien sich wie aufgeschreckte Hühner verhalten haben, während die AfD die Ruhe selbst war...

Gruß Fantho


Eisenschlumpf  28.09.2024, 08:49
welches erst dann zustande kommt, wenn der Landtagspräsident gewäht worden ist...

Das sehen einige Juristen anders und es wird sich zeigen, was die Justiz dazu sagt.

WalterMatern 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 05:52
Sie wollten eine bestehende Geschäftsordnung abändern, obwohl sie gar nicht das Recht dazu hatten, da es noch keinen konstituierenden Landtag gibt, welches erst dann zustande kommt, wenn der Landtagspräsident gewäht worden ist...

Die juristischen Hintergründe wonach ein Landtag, in der konstituierenden Sitzung, keine Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung stellen darf interessiert mich.

WalterMatern 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 06:08
@WalterMatern

Kann ich mit einer Reaktion von dir vor der Entscheidung des Thüringer Landesverfassungsgerichts rechnen?

Weil es hier zunächst einmal um deine Meinung zu dem Thema geht?

Leestiger  27.09.2024, 11:26
@WalterMatern
Die juristischen Hintergründe wonach ein Landtag, in der konstituierenden Sitzung, keine Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung stellen darf interessiert mich.

Die Geschäftsordnung sieht laut klare Abfolge der Tagesordnung vor. "Der Alterspräsident stellt die Beschlussfähigkeit fest und führt die Wahl des Landtagspräsidenten durch.

Und zwar in dieser Reihenfolge.

Es gibt keine Klausel, dass eine Diskussion über die Geschäftsordnung oder Verfahrensfragen über die Wahl des Präsidenten dem vorgelagert werden könnten.

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-WahlGTH2012rahmen

WalterMatern 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 08:14
@Leestiger
Es gibt keine Klausel, dass eine Diskussion über die Geschäftsordnung oder Verfahrensfragen über die Wahl des Präsidenten dem vorgelagert werden
könnten.

Jetzt weiß der VERFASSUNGSFEIND der AgD was Rechte und Pflichten sind.

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Im Streit mit dem AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler in Thüringen ist die CDU-Fraktion vor dem Verfassungsgerichtshof in den wesentliche
DerRoll  28.09.2024, 08:32
@Leestiger

Die Geschäftsordnung ist aber Sache des Parlamentes und kann jederzeit auf Anforderung des Parlamentes geändert werden. Das nennt sich überraschenderweise "Geschäftsordnungsantrag" und dieses Recht wahrzunehmen hat der Alterspräsident dem Parlament verweigert. Insbesondere ist das neue Parlament NICHT an die alte Geschäftsordnung gebunden. Dies findest du hier

https://verfassungsblog.de/demokratische-diskontinuitat/

und inzwischen auch in der Entcheidung des Thüringer Verfassungsgerichtes

https://verfassungsgerichtshof.thueringen.de/media/tmmjv_verfassungsgerichtshof/Entscheidungen/24-00036_Beschluss_nicht_barrierefrei.pdf

Aber jeder macht sich halt das Recht so wie es ihnen gefällt, gell?

Der Alterspräsident hat seine Befugnisse BEWUSST überschritten und das übrigens auch zugegeben dass das genau so geplant war.

https://youtu.be/NFPyMyH6Zd4

Leestiger  28.09.2024, 09:59
@WalterMatern

Kannst du auch den Rest verlinken?

Also:

Mit weitergehenden Anträgen, etwa Treutler direkt zu verpflichten, über die Änderung der Geschäftsordnung abstimmen zu lassen, scheiterte die CDU. Der Antrag sei unzulässig, da das Rechtsschutzbedürfnis fehle..

Ich bin mal so frei:

https://openjur.de/u/2495659.html

Lächerlich, was da mache Begründung beinhaltet ..

"...Es handelt sich bei der parlamentarischen Praxis, wonach die stärkste Fraktion des Thüringer Landtags den Präsidenten vorschlägt, lediglich um einen allgemeinen parlamentarischen Brauch, aus dem sich keine rechtlichen Bindungen ableiten.."

Dazu, dass letztes Jahr der Antrag der Grünen das so zu abzuändern wie es jetzt das Gericht festgestellt hat mit den Stimmen der CDU abgelehnt wurde erwähnt Niemand...

Komisch.

Leestiger  28.09.2024, 10:43
@DerRoll
Insbesondere ist das neue Parlament NICHT an die alte Geschäftsordnung gebunden

Ja, das meint man halt, aber..

§1 ThürGOG

Die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gilt solange fort, bis der Landtag eine neue Geschäftsordnung beschlossen hat

Mal sehen ob das so einfach vom Tisch gewischt werden konnte, da kommt sicher noch was ..

Leestiger  28.09.2024, 10:45
@WalterMatern

Insiderwitz, du weißt nicht wovon ich spreche,

Ich werfe dich mal auf die Komplettignorierliste, du hast ja gar keine Ahnung.

Mit sowas vergeudet ich nicht meine Lebenszeit.

DerRoll  28.09.2024, 10:48
@Leestiger

Lies bitte die von mir verlinkten Texte. Mit dem ThürGOG wollte es sich jemand zu einfach machen. Das Gesetz wahrscheinlich ungültig, bzw. die Neubeschliessung kann jederzeit erfolgen, insbesondere können Änderungen an der Geschäftsordnung jederzeit erfolgen. Alles andere würde das Parlament seiner Rechte verweigern.

WalterMatern 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 11:54
@Leestiger
Dazu, dass letztes Jahr der Antrag der Grünen das so zu abzuändern wie es jetzt das Gericht festgestellt hat mit den Stimmen der CDU abgelehnt wurde erwähnt Niemand...

In einer Phase in der die Union die Grünen als Hauptgegner bezeichnete

blockierte die Union einen Entwurf der Grünen (was sonst wäre glaubwüdig gewesen ?) wo ist das Problem?

Inzwischen sind Wahlen vorüber, welche die Union nicht in Regierungsverantwortung gebracht haben, man orientiert sich mit Blick auf kommende Herausforderungen neu.

Na und?

Gestern im Politbarometer war Wüst, der eine schwarz-grüne Landesregierung führt, der beliebteste Politiker der Union, weit vor Merz und Söder.

Friedrich Merz und die Grünen: Geheimtreffen der Hauptgegner - t-online.de

29. März 2024Das mit dem "Hauptgegner" haben sie ihm noch nicht verziehen. Zumal es aus ihrer Sicht genug weitere Anlässe gibt, sich über den Ton seiner Grünen-Kritik zu ärgern.

guitschee  28.09.2024, 09:38

Eine Frechheit, sich nicht einfach ignorieren zu lassen und berechtigte Einsprüche auch tatsächlich zu erheben, jawohl!

Ich habe die auch gesehen und deinen Eindruck kann ich absolut nicht bestätigen, ich hatte einen komplett anderen.

obwohl sie gar nicht das Recht dazu hatten

Tja, das sah das Gericht wohl anders und hat ihnen da Recht geben, dass sie das Recht haben!

croissantcrepe  28.09.2024, 08:22
Zudem hatten diese genannten Fraktionen die Kinderstube vermissen lassen, weil sie ständig den Alterspräsidenten in seiner Rede gestört und ihn unterbrochen hatten

Weil er in seiner Rede offen parteiisch für die AfD war. Gehört sich nicht!

markboy  27.09.2024, 19:03

Der Alterspräsidenten hat aber gar nicht das Recht seine Rede zu führen. Er hätte zuerst die GO-Anträge auf Feststellung der Beschlussfähigkeit und Festlegung der Tagesordnung behandeln müssen.

croissantcrepe  28.09.2024, 08:25
@markboy

Doch, Rede ist erlaubt.

  1. Rede des Alterspräsidenten
  2. Ernennung der Schriftführer
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit

Problem: Der Alterspräsident war in seiner Rede offen parteiisch für die AfD. Gehört sich nicht!