Einfriedung des Grundstückes, Verstehe ich das so richtig?

Als Einfriedung bezeichnet man die Eingrenzung eines Geländes, das nur durch ein Tor, eine Schranke oder eine vergleichbare Einrichtung betretbar ist. In Bebauungsplänen oder auch anderen Satzungen ist vorgeschrieben, wie Einfriedungen aussehen müssen. Dort kann bestimmt sein, dass Zäune eine bestimmte Höhe haben müssen und auch aus welchem Material sie sein sollen. Es kann für die Einfriedung auch bestimmt sein, dass nur Hecken zu nutzen sind oder Drahtzäune umpflanzt werden müssen. Genaue Auskünfte erhält man von der Gemeinde. Es kann auch unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern geben. Das ergibt sich aus dem Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Meistens ist Stacheldraht auch gar nicht erlaubt. Zäune müssen sicher und ungefährlich sein. Nachbarn können sich auch untereinander einigen, wie die Grundstücke eingefriedet werden sollen. Normalerweise steht eine Einfriedung unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Wer einen Zaun zur Einfriedung setzen will, muss das auf seinem Grundstück tun. Der Zaun muss auf dem eigenen Grundstück stehen und auch nicht mitten auf der Grundstücksgrenze. Seitliche Zaunpfähle müssen so gesetzt werden, dass die glatte Seite zum Nachbarn zeigt. Bei der Einfriedung durch eine Hecke gelten die gleichen Grenzabstände wie auch sonst bei Bäumen und Sträuchern. Soll ein Grundstück zur Straße hin eingefriedet werden, ist der Eigentümer des Grundstücks zur Einfriedung verpflichtet und nicht der Eigentümer der Straße. Liegen zwei Grundstücke nebeneinander an derselben Straße oder demselben Weg, dann hat der Eigentümer des Grundstücks, das von der Straße oder dem Weg gesehen links liegt, zum rechten Nachbargrundstück hin einzufrieden. (Grundsatz der Rechtseinfriedung). Ob es eine Einfriedungspficht (rechts) gibt, hängt vom jeweiligen Nachbarrechtsgesetz ab. Das kann also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Entscheidend ist, ob zwei Grundstücke an einer Straße eine gemeinsame Grenze haben. Liegt ein Grundstück zwischen zwei Wegen oder Straßen, so kommt es darauf an, wo der Haupteingang liegt. Von dieser Straße oder diesem Weg aus ist zu entscheiden, welches Grundstück das rechte Nachbargrundstück ist. Hätte nach dem Grundsatz der Rechtseinfriedung keiner der Grundstückseigentümer einzufrieden oder hätten beide einzufrieden, so trifft die Einfriedungspflicht beide Grundstückseigentümer gemeinsam. Wenn der Abstand einer toten Einfriedigung zur Grenze weniger als 0,5 m beträgt, muss die Ausbesserung von ihrer Seite aus möglich sein (§ 11 Abs.3 NachbG). Verlangt auch nur ein Nachbar eine Einfriedung, so ist der andere verpflichtet, zusammen mit ihm eine Einfriedung zu schaffen. Das kann ein Zaun, eine Hecke oder eine Mauer sein. Die Einfriedung ist auf der Grundstücksgrenze zu errichten. Der Nachbar der einfrieden will, muss den Nachbar der nicht nicht einfrieden will, schriftlich dazu auffordern, bei der Einfriedung des Grundstücks mitzuwirken.

Haus, Garten, Eigentum, Einfriedung, Grundstücksgrenze, Grund
Ist nicht eigentlich alles vergänglich? Warum erkennen wir nicht, wie belanglos unsere Existenz ist? Was bleibt eigentlich, wenn man einmal nicht mehr ist?

Hallo.
Die Frage bezieht sich auf folgendes Beispiel, welches sich erst kürzlich bei mir in der Familie ereignet hat.

Meine Oma verstarb leider vor einem Monat durch einen schweren Hirnschlag (im Alter von 89 Jahren).
Die Beerdigung ist natürlich auch schon vorrüber.

Nun, da die Wohnung meiner Oma und der gesamte Inhalt nun niemandem gehören, bzw. unbedingt weg müssen da die Wohnung recht teuer ist, haben mein Vater und seine Geschwister damit begonnen, sämtliche Möbel, Kleinteile, das Auto, etc. zu verkaufen - die Wohnung wird auch weiter vermietet nachdem alles geräumt ist.

Der entscheidende Punkt ist der, dass ich erfahren habe, dass alles mehr oder weniger weggeschmissen werden musste. Meine Oma verfügte beispielsweise über eine enorme Puppensammlung (alles sehr alt, habe keine ahnung davon), die sie über Jahrzehnte pflegte. Tja und diese Puppen, die für einen Menschen eine große Bedeutung haben, müssen für einzelne Euros verscherbelt werden, bzw. finden gar keinen Käufer.

Diese Gegebenheiten riefen mir folgenden Gedanken in den Kopf:
Offenbar ist alles im Leben vergänglich oder ohne Bedeutung.
Alles ist einfach leblos, für niemanden mehr wichtig, wenn man selbst nicht mehr ist (siehe das Beispiel mit der Puppensammlung).  
Diese Erkenntnis beängstigt mich ein wenig - was soll ich genau tun, bzw. welche tätigkeit wird nicht sinnlos in der zukunft?
Wenn ich z.B. Studiere und einen doktortitel erwerbe oder einfach auch eine (für mich) tolle Sammlung anlege - ist das nicht aufgrund der Tatsache dass es irgendwann keinerlei Bedeutung mehr hat, absolut bedeutungslos? Was will man damit überhaupt noch bezwecken?

Hier lässt sich dieser Gedanke des Verlusts und der Bedeutungslosigkeit sicher noch erweitern (allein dadurch dass eine 56 jährige Ehe und eine über jahrzehnte gepflegte wohnung einfach so verschwindet), ...

Vllt weiß irgendjemand was ich meine ^^

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