Sänfte kaufen oder bauen?

Hallo,

meine Großmutter ist leider nicht mehr so gut zu Fuß. Sie kann zwar noch laufen, aber das auch nur auf ebenen Wegen und hat dabei keine große Ausdauer. Siw läuft außerdem sehr langsam, was uns alle stark einschränkt. Trotzdem ist sie noch sehr lebensfroh und möchte sich nicht in ihrer Beweglichkeit einschränken lassen. Wir überlegen in ungefähr einem Jahr gemeinsam nach Dänemark zu fahren. Dort gibt es aber viele Dünen, die sie nicht bewältigen kann. Weder zu Fuß noch mit Rollstuhl oder Rollator. Deshalb frage ich mich ob man sie nicht in einer "Sänfte" tragen könnte. Ich meine natürlich keine von zehn Menschen getragene Kutsche mit Mobiliar und Tuchvorhängen. Ich denke an einen Stuhl, den zwei Menschen an etwa 0,5 m langen Haltegriffen tragen können. Dabei ist es egal, ob die Griffe hinten und vorne oder links und rechts sind. Ein Brett zum Abstellen der Füße und ein Sonnenschutz wären schön aber nicht nötig. Ich habe bereits im Internet gesucht aber nichts gefunden, dass in Frage käme. Nur eine alte Original-Sänfte für 400€. Die Kosten sind dabei garnicht das Problem. Ich möchte nur nicht für ein Sammlerstück zahlen, das ich garnicht für eine Sammlung brauche und das wahrscheinlich auch nicht langlebig ist. Genauso wenig möchte ich selbst ins Blaue hinein etwas zimmern, da ich in diesem Bereich keine Erfahrung habe und nicht glaube, dass ich das hinbekommen würde. Mit einer Anleitung sähe das allerdings schon anders aus.

Ich würde mich über Anleitungen, Ideen oder Berichte von Menschen, die bereits Erfahrung mit diesem Thema haben freuen. Danke schon mal im voraus 😊 Bleibt gesund! LG Chiara

Technik, bauen, großmutter, Rollator, Rollstuhl
Darf man in einem Bebauungsplan mit der Kennzeichnung "ED" (Einzelhäuser und Doppelhäuser) ein Mehrfamilienhaus mit 4 WE bauen?

Guten Tag,

ich kann ein Grundstück von einer Stadt in Schleswig-Holstein erwerben. Dort möchte ich gerne 4 Wohneinheiten zur festen Vermietung errichten lassen. Nun bekomme ich immer unterschiedliche Aussagen (seitens der Baubehörde),was dort gebaut werden kann. Natürlich kann ich eine Bauvoranfrage stellen, diese Kostet aber nunmal Geld. In den symbolischen Festsetzung ist das Kürzel "ED" abgebildet. ED §9 Abs 1 Nr 2 BauGB und §§ 22 u. 23 BauNVO. In den textlichen Festsetzung sind die Wohneinheiten auch nicht begrenz wie in manch anderen B-Plänen. Die hiesige Stadt sagt, es sind nur 2 Wohneinheiten pro Haus vorgesehen. Hier verstehe ich nicht warum, eine weitere Aussage der Stadt wird es nicht geben.
Nach meiner Meinung:
Die Festsetzungen des B-Planes weisen bei Einzelhäusern keine Begrenzung von Wohneinheiten auf. Ein Haus mit mehreren Wohneinheiten ist rechtlich betrachtet ein Einzelhaus. Die Definition Einzelhaus und Doppelhaus bezieht sich lediglich auf die Art des Baukörpers und ob dieser auf einem oder zwei Grundstücken steht. Eine etwaig gewollte mengenmäßige Begrenzung von Wohneinheiten wurde im B-Plan nicht festgesetzt - daher bin ich der Meinung, dass man dort 4 Wohneinheiten bauen darf.
Hat jemand Erfahrung damit ?

bauen, Hausbau, Recht, Architektur, Baurecht, Bauvorschriften

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