Flurstück bebauen?

11 Antworten

Wieso informiert man sich nicht über sowas bevor man kauft?

Ja, du darfst hier keine festen Installationen (außer Grundstücksbegrenzung wie Zäune) aufbauen. Wie du das Land ansonsten nutzen kannst ist von Land zu Land und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Prinzipiell kannst du erstmal alles darauf Pflanzen wozu du Lust hast. Beim Pflanzen und Fällen von Bäumen solltest du aber auf jeden Fall die örtliche Baumsatzung kennen.

Häufig ist das Anlegen von Parkflächen erlaubt wenn sich diese relativ schnell wieder in bepflanzbaren Boden umwandeln lassen. (also z. B. den Boden mit gestampften Schotter befestigen) Auf so einer Parkfläche darf dann natürlich auch geparkt werden, z. B. mit einem Wohnmobil. *zwinker* Sich in diesem Aufzuhalten ist dann selbstverständlich auch nicht verboten so lange es nicht in "wohnen" ausartet.

Meistens ist auch die Haltung von Nutztieren kein Problem, so lange man diese ohne feste Bauten dort versorgen kann. Da Gartenland meist etwas günstiger ist als Ackerland wird sowas gern als Weidefläche verwendet.

Wenn der Flächennutzungsplan Deiner Gemeinde das so vorsieht, bist Du zunächst mal machtlos.

Der Flächennutzungsplan muß geändert werden. Wie das in Deinem Bundesland zu machen ist, erfährst Du von der Gemeinde.

Naja, das bedeutet dass man einen Nutzgarten machen darf, alle Gemüsearten, Blumen, Beeren usw. anpflanzen, aber nicht als Freizeitgrundstück nutzen kann mit Überdachungen, Swimmingpool usw.

Jede Antwort war hilfreich danke! :)

Hört sich so an, als ob ich zumindest Schotterrasen anlegen kann und den vorhandenen Maschendrahtzaun durch Sichtschutzwände ersetzen darf, passt! :)

Feldnuss  23.07.2021, 23:12

Anscheinend hast Du Dich verhört.

Du musst herausfinden, wie das Grundstück planungsrechtlich, also im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO), einzuordnen ist. Anschließend sind Deine Pläne anhand der Landesbauordnung Deines Bundeslandes auf Realisierbarkeit zu prüfen.

Die Aussage Deiner Gemeinde lässt Aussenbereich nach §35 BauGB vermuten. In NRW wäre damit auch jegliche Änderung an der Einfriedung genehmigungspflichtig, höchstwahrscheinlich aber nicht genehmigungsfähig.

1
Moses27 
Fragesteller
 24.07.2021, 00:53
@Feldnuss

Ds werde ich definitiv nachhaken müssen, aber es wäre sinnvoll, wenn ich vorher einen Plan zeichne oder?

0
Feldnuss  24.07.2021, 09:24
@Moses27

Das kommt darauf an, was Du genau vor hast. Wenn es nur darum geht, einen Stellplatz mit Schotterrasen anzulegen und die Einfriedung zu ändern, reicht auch ein Auszug aus der Liegenschaftskarte im Geoportal Deines Bundeslandes, Fotos der geplanten Einfriedung aus dem Katalog und ein paar Fotos vom Grundstück. Dann sollte Dir die Behörde schon sagen können, wie die Aussicht auf Erfolg ist, ob ein offizieller Bauantrag erforderlich ist und was dieser umfasst.

1
dabei steht "tatsächliche Nutzung: Garten".

Das ist der Feldvergleich, den die Katasterverwaltung durchführt. Rechtlich ist diese Angabe ohne Bedeutung.