Scheinbar besitzerloses Grundstück kaufen?

4 Antworten

Wenn es eine Baulücke innerhalb des Ortes ist und es geschieht nichts; sehr schlechte Ausgangslage.

Beginnen würde ich bei der Gemeinde, dann Katasteramt. Grundbuch kannst du vergessen.

Kaufabsicht- ist nirgends ein berechtigtes Interesse. Berechtigtes Interesse hätten die direkten Nachbarn- wenn durch die Verwilderung ihr eigenes Eigentum zu Schaden kommt - um z.B. Anspruch auf Beseitigung geltend zu machen.

Wenn du von einem verstorbenem Eigentümer ausgehst- als Privatperson hier Auskunft vom Nachlassgericht ( Erbschein?) Standesamt ( Kinder?) .. zu erhalten - aussichtslos.

Wenn es seit 10 Jahren nicht bewirtschaftet wird - kläre zuerst, ob es inzwischen kein Naturschutzgebiet ist .- dann kannst du den Gedanken mit Party feiern- vergessen.

Das Grundbuchamt weiß es. Die geben aber keine Daten heraus. Ich habe das so gemacht, dass ich ein Schreiben für den mir unbekannten Eigentümer aufgesetzt habe und dieses Schreiben in einen frankierten und nur mit Absender versehenen Umschlag gesteckt habe. Diesen Umschlag habe ich mit einem Begleitschreiben an das Grundbuchamt gesandt und diese gebeten, den Umschlag mit einer Anschrift zu versehen und an den dort bekannten Eigentümer zu senden. Der Brief kam dann als unbekannt verzogen an mich zurück. Von dort konnte ich weiter machen und über das Einwohnermeldeamt dann Kontakt mit dem Eigentümer aufnehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit dem Jahr 2000 selbständiger Immobilienhändler

ist nicht ganz einfach. beim Grundbuchamt kann man diese infos bekommen, das problem ist man muss berechtigtes kaufinteresse beweisen damit die infos rausgegeben werden.

Shruikan437 
Fragesteller
 11.05.2021, 15:51

Okay, danke für die schnelle Antwort. Was genau meinst du mit berechtigtem Kaufinteresse? Dass wir Interesse am Kauf sowie die Mittel dazu haben genügt doch an sich, oder sehe ich das falsch?

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Nayes2020  11.05.2021, 15:54
@Shruikan437

nein das ist halt das problem.

ein berechtigtes kaufinteresse wäre zb eine bestätigung vom eigentümer oder makler. und da beißt sich die katze in den schwanz.

es ist schwierig dies zu beweisen. entsprechend kann mans einfach nur versuchen und das wars.

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Ronox  11.05.2021, 22:19
@Nayes2020

Es heißt berechtigtes Interesse. Berechtigtes Kaufinteresse gibt es nicht und ist auch kein Grund für eine Grundbucheinsicht.

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In meiner Gegend gibt es so ein Grundstück am Dorfrand

Frag bei deiner Gemeindeverwaltung nach und frag gleich nach den Grundstückspreisen, euer Taschengeld wird nicht reichen !