Grillen auf Flurstück in Landschaftsschutzgebiet?
Hallo ihr Lieben,
mein Vater besitzt ein Flurstück welches in einem Landschaftsschutzgebiet liegt.
Das die Bebauung etc. dort Verboten ist ist mir bewusst.
Allerdings wollte ich jetzt mal fragen ob jemand von euch weiß ob man dort dennoch grillen darf mit einem Gasgrill?
4 Antworten
Landschaftsschutzgebiet ist soweit ich weiß nur ein einfacher Schutz für die Landschaftsform, und für eine einfache Freizeitaktivität nicht von Bedeutung. Anders als ein Naturschutzgebiet.
Ich gehe mal davon aus, dass der Grill transportabel ist und nicht dauerhaft aufgestellt wird. Was dauerhaft ist, gilt auf jeden Fall als Bebauung.
Natürlich muss man ggf. andere Regeln, etwa zum Brandschutz, beachten.
Sorry, war unpassend formuliert : ich meinte übliche sonstige Regeln, nicht speziell für Landschaftsschutzgebiete.
Wenn die Landschaft aufgrund anhaltender HItze ausgetrocknet ist, ist jedes Feuer überall verboten. Wer aber keine lokalen Medien beachtet , kriegt das manchmal nicht mit.
Meinst du Landschaftsschutzgebiet oder Wasserschutzgebiet?
Entschuldige mein Mißtrauen, aber das wird oft verwechselt.
Und entsprechend unterschiedlich sind dann auch die Auflagen.
Im Zweifel kann einem das Liegenschaftsamt der Wohngemeinde aushelfen.
Es liegt trotzdem in einem Landschaftsschutzgebiet zudem ist im Wald offenes Feuer, wozu auch ein Grill zählt grundsätzlich nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Und selbst dort kann es je nach Waldbrandstufe untersagt werden.
Vieles wird auch im Landeswaldgesetze oder Landesforstgesetze des jeweiligen Landes geregelt.
In Natur- und Landschaftsschutzgebieten sollte man, wie der Name sagt, die Landschaft und Natur schützen. Also auch nicht grillen.
Brandschutz ist abhängig von der Witterung, unabhängig von der Landschaft.