Im Außenbereich bauen / Schlupflöcher?

5 Antworten

Ein nicht uninteressantes Thema, denn im Außenbereich gilt §35 BauGB und bei "Weit und breit ..." wird das meist noch restriktiver gehandhabt als bei einem kleinen Ortsteil mit Innenbereich (dann nach §34).

  1. Ist das einzelne Haus tatsächlich als Weiler definiert? Mit nur einem Haus könnte es auch als landwirtschaftliches Gebäude definiert sein und dann gelten meist andere Vorgehensweisen bei Erweiterungen (Haus genauso wie Nebengebäude im Garten)
  2. Gibt es dazu eine Ortssatzung / Gemeindesatzung?
  3. Was besagt die BauNVO für Euch, lese Dir mal den Link durch, insbesondere die letzten 3 Absätze (Weiler und Einzelhäuser im Außenbereich (stadtgrenze.de))

Als "Schlupfloch" sehe ich für Dich eine aktive "Parteiarbeit" als zielführend:

  1. Prüfe Baurecht / FNP / Satzungen
  2. Schau zu, dass Du Dich mit ein paar "meinungsbildenden" Gemeinderäten abstimmst und/oder mit einer relevanten Fraktion im Gemeinderat. Die können in so einem Fall i.V.m. dem Bauausschuss ggfs. eine Satzung für den Weiler beschließen/ändern.
  3. Das Grundstück - soweit möglich - erst einmal optieren
  4. Vorsicht trotzdem: Das LRA oder gar das RP können so etwas im Nachgang auch noch "kassieren", also nicht gleich loslegen.
Woher ich das weiß:Hobby

Baugenehmigungsfrei heißt nicht, dass Du nicht trotzdem einen Antrag stellen musst. Du benötigst einen Architekten. Und Du kannst hoffen, dass es für das Haus eine Genehmigung gibt. Sonst kannst Du es auf Deine Kosten abreißen lassen.

Baugenehmigungsfrei bei mehr als 15qm? Kaum vorstellbar.

Gehe zum Bauamt Deiner Kommune. Die beraten Dich gerne!

Ein definitives Nein!

Im Außenbereich geht garnix mehr. Es sei denn du wärst Landwirt und selbst dann müsstest du nachweisen, dass du mit der Landwirtschaft den überwiegenden Teil deines Lebensunterhaltes verdienst.

Also einfach nur eine Kuh kaufen und dann sagen, jetzt bin ich Bauer geht nicht mehr.

Die Genehmigungsfreistellung geht auch nur dort, wo ein Bebauungsplan existiert und dort gibts garantiert keinen. Das hat mit 400 m² nix zu tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bauvoranfrage vor dem Grundstückkauf ist notwendig.