Auf Schrebergarten Haus bauen?

5 Antworten

ein haus darf man immer nur mit genehmigung bauen. es sei denn, es handelt sich um ein gartenhaus, also eher eine art holzhütte

Athina333  22.09.2019, 07:38

Auch ein Gartenhaus zu bauen ist genehmigungspfichtig.

Aber man kann nicht auf einem Grundstück, das man als Schrebergarten gepachtet hat, bauen; es sei denn, man zahlt den nicht unerheblich hohen Betrag (meist jährlich) einer Erbpacht an den Grundstückseigentümer.

Ein als Schrebergarten ausgewiesenes Grundstück wird kaum als Baugrundstück akzeptiert. Falls die Aufstellung einer kleinen Gartenhütte genehmigt wird, so kann die gesetzliche Regelung differenziert sein je nach Bundersland.

Eine Unterkellerung ist nicht möglich, da für ein Schrebergartengelände die Umnutzung als Möglichkeit behalten muss.

Eine eigenmächtige Zuwiderhandlung (hier: Unterkellerung) wäre nicht legal. Dass seitens der zuständigen Behörde keine Kontrolle erfolgt, trifft in NRW z.B. nicht zu.

Es ist ratsam, sich an die baurechtlichen Vorgaben zu halten. (nicht nur, weil es meist "liebe Nachbarn" gibt, die sich berufen fühlen als "Behörden-Assistenten")

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Kommt drauf an welche Art von Haus du meinst. Auf einem Kleingartengrundstück sind Häuser bis 24m² zugelassen - gemessen wird der Umfang vom Dach und es darf bis zu 3.80m hoch sein (Buddel dir ein Keller, stört niemanden). Für alles, bei dem du ein Fundament gießt brauchst du eine Genehmigung aber auch kleine Holzhütten, Gewächshäuser o.ä. müssen vom Vorstand bewilligt werden.

Geht gar nicht. Im Schrebergarten sind alles Ideoten, böswillige Geister - es gibt nur Zoff in der Anlage. Da wollen sich einige aufspielen...

ch62718ris  05.03.2018, 11:54

Deine Antwort hat soviel Sinn wie das Glas Wasser was in China umfällt.;)))))))))))))) Ha ha ha.

Einer von denen die sich aufspielen bist wohl Du.

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Wenn du etwas bauen willst brauchst du immer eine Genehmigung.. Ausser du willst eine Gartenlaube (kleine Holzhütte) draufstellen. Die erlaubte Grösse müsste im Pachtvertrag stehen.