Darf ich Kellerräume/Spitzboden die als Nutzfläche ausgewiesen sind als Abstellraum vermieten?

Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier und suche Rat da ich im Internet nichts genaues gefunden habe. Wir haben ein Haus in dem wir im OG leben. Im EG leben unsere Mieter. Der Keller darf nicht zu Wohnzwecken/Aufenthaltsräume vermietet werden und bei beispielsweise einem Verkauf des Hauses auch nicht als Wohnfläche ausgewiesen sein.

Die Kellerräume sind Nutzräume "Nutzfläche". Darf man diese auch vermieten also als Lagerstätte oder Abstellraum? Ist generell eine Vermietung erlaubt? NICHT zu Wohnzwecken sondern als Stauraum/Abstellraum. Beispielsweise pro 15m2 Raum 40 Euro im Monat an den Mieter im EG für seine Reifen,Rasenmäher und co.

Wenn ja, ist sowas auch in einem großen Spitzboden möglich? Das man diese als Nutzfläche und NUR als Nutzfläche vermietet? Was wir natürlich nicht machen da man ja in den Spitzboden nur über unsere DG Wohnung reinkommt. Aber nur der Wissensdursthalber wenn wir beispielsweise im EG wohnen würden und die Mieter im DG mit dem Spitzboden. Ist der Spitzboden gleichzusetzen mit dem Keller?

Auf den Punkt gebracht: Keller und Spitzboden NUR zur reinen Nutzfläche Vermietung erlaubt JA/ oder NEIN

Für Antworten danke ich jedem schonmal im vorraus!

Recht, Anwalt, Mietvertrag, Architekt, Bauamt, Hausverkauf, Makler, Wohnflächenberechnung, Nutzfläche, Wirtschaft und Finanzen
Carport mit Gründach oder nicht (GRZ / BauNVO 1977)?

Hallo allerseits,

sind Architekten oder Fachanwälte Baurecht zugegen? ;)

Ich möchte ein zweites carport auf meinem Grundstück im Hamburger Norden errichten. Letztes Jahr habe ich die Stadt Hamburg mal formlos angefragt, und das Bauamt meinte. Natürlich muss ein Gründach, ohne geht heute unter keinen Umständen.

Hier die Rahmenbedinungen: Haus Bj 1980 - damals galt die BauNVO von 1977 -- demnach gilt ist die GRZ nur auf das Haus bezogen, Nebenanlagen zählen nicht dazu.

Nach der aktuelle Bau NVO von 2017  darf die GRZ überschritten werden, wenn ausgleichsmassnahmen getroffen werden (welche gilt denn für bestandimmobilien)? —> das ist m.E. nach die Hauptfrage…)

lt B-Plan von annodazumal wohnen wir hier in einem kleinsiedlungsgebiet, GRZ 0,2.

Grundstücksgrösse: 500 qm

Haus Grundfläche: 95

bestehender carport, Zufahrt, Terrasse : 60qm

Das Haus alleine passt, GRZ kleiner 0,2

mit den bestehenden Anlagen sind wir jetzt schon über 0,3

neuer Carport : 20qm

in wikipedia steht: https://de.wikipedia.org/wiki/Baunutzungsverordnung

Soweit keine Übergangsvorschriften greifen, beziehen sich Festsetzungen in Bauleitplänen immer auf die am ersten Tag der öffentlichen Auslegung des Bauleitplans (FlächennutzungsplanBebauungsplan) nach § 3 Abs. 2 BauGB geltende Fassung der Baunutzungsverordnung. Das bedeutet, dass es sich nicht um „dynamische Verweise“ im Sinne einer Festsetzung gemäß der jeweils geltenden Fassung handelt; vielmehr sind Festsetzungen in Bauleitplänen so zu verstehen, dass sie den entsprechenden Inhalt der jeweils geltenden Baunutzungsverordnung insoweit übernehmen. Wird beispielsweise für ein Gebiet in einem Bebauungsplan im Jahr 1966 als Art der baulichen Nutzung ein „Kerngebiet“ festgesetzt, so bestimmt sich auch heute noch die zulässige Nutzung in diesem Gebiet nach den Bestimmungen der BauNVO 1962.

—> das würde für mich bedeuten, dass der carport / überdachte Stellplatz nicht anzurechnen ist, und daher wir kein Gründach bauen müssen. 

bauen, Recht, Architekt, Carport, Wirtschaft und Finanzen
Architekt Betrug?

Hallo Community, ich brauch euren Rat..

Wir haben mit einem Architekten einen Vertrag darüber geschlossen, dass dieser die Pläne für unser Haus und einen Bauantrag beim Bauamt stellen und damit die Baugenehmigung für unser Haus sichern sollte. Der Vertrag sah einen Festpreis von 5000€ vor, wobei 2000€ als Vorschuss gezahlt werden sollten und das restlich Geld dann, wenn die Baugenehmigung erteilt wurde. Der Architekt versprach uns alles in 1-2 Monaten zu erledigen.
Nun kam es jedoch zu erheblichen Verzögerungen, da der Architekt ständig Pläne erstellte, die mit den Bauvorgaben des Bauamts nicht übereinstimmten und zusätzliche Geld forderte (für seine Arbeitsversicherung und für die Bauvorlageberechtigung), was jedoch nicht im Vertrag geregelt war. Wir zahlten ihm dieses zusätzliche Geld, da er sonst die Weiterarbeit einstellen wollte. Nach großer zeitlicher Verzögerung war der Plan nun fertig und er stellte den Bauantrag beim Bauamt.
Nach einiger Zeit meldete sich das Bauamt bei uns und informierte uns darüber, dass noch etliche Unterlage fehlen. Als wir den Architekten konfrontierten, hat er uns nur wieder hingehalten und uns darauf vertröstet, dass er nur noch einige Wochen braucht.
Ab diesem Zeitpunkt haben wir beschlossen die Zusammenarbeit zu kündigen und uns einen neunen Architekten für unser Vorhaben zu suchen, den wir schließlich auch gefunden haben. Den Vertrag mit dem bisherigen Architekten haben wir aufgelöst und vertraglich festgehalten, dass wir die bisherigen Baupläne weiter nutzen können.
Nach einigen Tagen bekamen wir jedoch erneut einen Anruf vom Bauamt, dass uns darüber informierte, dass der vorherige Architekt die Nutzung der Pläne nicht erlaubt.
Nun zu meiner Frage: Darf er uns die Nutzung der Pläne verweigern? Können wir den gezahlten Vorschuss zurückverlangen, da wir im Endeffekt keine Leistung erhalten haben und der Architekt nun auch die Nutzung der bisherigen Leistung verbietet?
Können wir allgemein Klage erheben, wegen der ganzen verlorenen Zeit, die uns seine Unzuverlässigkeit gekostet hat?

Danke schonmal für die Antworten!

Recht, Architekt, Bauantrag, Baugenehmigung
Architektur Studiert Probleme im Berufsleben, in der Probezeit zwei mal gekündigt?

Hallo zusammen,

bestimmt hat jemand Rat für mich.

Ich weiß nicht mehr weiter, es geht um mein Berufsleben.

Ich habe damals nach dem 9 Jahre das Gymnasium besucht habe, angefangen Architektur zu studieren.

Meine Schulzeit sowie Unizeit waren echt anstrengend. In der Uni hatte ich mit einem Professoren große Probleme, die mir das Studieren sehr erschwert haben, weshalb ich auch um knappe 3 Jahre auch länger studiert habe.

Es war halt sein Fach, wodran ich mich nicht traute.

Nun bin ich seit 1,5 Jahren fertig.

Es ist aber nun die zweite Arbeitsstelle, die mir in der Probezeit gekündigt hat.

Die erste habe ich aus dem Stehgreif damals angenommen. Ich hatte 2, 3 Monate keinen eigenen Pc und musste über Remote mir Zugang verschaffen, sowie keine richtige Einarbeitung in das Firmenbetrieb. Kurz vor dem 6.Monat wurde ich plötzlich gekündigt.

Sie Begründung hieß : Ich wäre für was anderes gut aber nicht als Architektin.

Ich wäre zu langsam. Anfangs war ich sehr flott und wurde mehr und mehr verlangsamt, es hieß ich soll alles verinnerlichen.

Nach einer Weiterbildung nahm ich die zweite Stelle an. Diesmal wollte ich nicht zeichnen und bewarb mich für die Leistungsphasen 6-9.

Vom Umfang war dieses Büro ein sehr kleines als das erste mit 80 Arbeitern.

Ich bekam am ersten Tag eine Rechnung und alles lief super.

Dann kam man mit Zeichnungen an. Ja gut, aber ich hatte diese Software nicht erlernt gehabt. Man schickte mich zur Weiterbildung. Ich würde sogar sagen, sie fragten, so oft nach, wie es mir hier ergeht, weil sie nicht wollten, dass ich kündige.

Dann auf einmal kam der Chef, der immer meinte ich soll alles in Ruhe umsetzen und meinte ich wäre langsam und mor würde das Know How für das Kalkulieren fehlen.

Man gab mir eine Woche Zeit um Gas zu geben. Ich hatte alles richtig und pünktlich fertig gemacht. Er kam und kündigte mir, dass ich für 3000 Euro brutto viel zu teuer wäre.

Wenn ich wollen würde, solle ich bitte 1 Monat später kommen und er könne mich als Teilzeit einstellen, gegenüber den anderen Arbeitern wäre das alles für ihn machbar.

Nun ja, halbherzig ging ich zum Termin für die Teilzeitsache und er meinte, er wüsste nicht, was er den Kollegen sagen soll, es wäre alles merkwürdig, was sollen die Arbeiter von ihm denken.

Bin jetzt arbeitslos.

Ich hoffe, dass mir jemand erzählen kann was ich machen soll.

Ich fühle mich gerade leer, nutzlos und ohne Perspektive.

Architekt, Probezeitverlängerung
Quick Mix Ruck Zuck Beton für einen Baustellen Briefkasten mit Bodenhülse wie anbringen?

Hallo Leute,

kurze knappe Angelegenheit. ich will ein 30x30x30 Loch ausbuddeln. Darin dann eine Bodenhülse einsetzen zum einbetonieren und später mit Vierkantholz und Unterkonstruktionsholz provisorisch erstmal einen Briefkasten anbringen bis bei uns in 1 Jahre der Gala Bauer kommt und die Gartenarbeiten losgehen.

Nach 15cm Betonfüllung soll ich mit 3 Liter Wasser auffüllen, danach verdichten und dann wieder 15cm mit wieder mit 3 Liter. Ein Sack sind 25kg und ich brauch 2 Säcke davon

Frage 1.) Soll ich zur besseren Verdichtung nochmal mein Loch weiter ausgraben und dann mit 15cm Schotter oder Mineralgemisch ausfüllen? Soll ja stabil sein und nicht einsacken das Fundament oder reicht einfach das blanke Erdloch ohne dem Mineralgemisch. Falls Mineralgemisch sind da 15cm ok?

Frage 2.) Die Bodenhülse ist oben 20cm und unten 15cm. Die 15cm verschwinden im Fundament. Beim ersten anmischen von 15cm Lage muss meine Bodenhülse 5cm im Gemisch sein, danach muss ich die zweite 15cm Lage schnell rein. Wie kriege ich das fixiert`? Soll jemand die ersten 5cm halten denn nach 5min geht die Abbindung los

ODER kann ich erstmal komplett das ganze Fundament in Ruhe machen und ganz zum Schluss meine Bodenhülse eintauchen und in Wage einrichten?? Reicht die Zeit?

Ps. Ich mag diese Bodenhülsen zum einschlagen nicht. Beim kleinsten Wind kippen die um

Für Eure Antworten danke ich!!

Bild zu Frage
Hausbau, Handwerk, Architekt, Baustelle, Beton, Briefkasten, GartenLandschaftsbau, Neubau, Zement

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