Grenzmauer BW?

2 Antworten

Frage 1:

Garagen, die entlang der Grenze des Nachbars gebaut werden, dürfen pro Grenze nicht mehr als neun Meter Länge aufweisen, was bei Dir ja passt. Insgesamt dürfen an den Nachbarschaftsgrenzen nicht mehr als 25 Meter bebaut werden. Wenn dann also noch das Haus dazu käme, musst Du es prüfen. Die Regelung kommt aus der Landesbauordnung (aber abweichend für "Solo"-Garagen ohne Haus dahinter), Du solltest aber auch die GarVO beachten. Aber beachte, dass bei uns in BW Garagen in dieser Größe nicht genehmigungsfrei sind. Da der Nachbar 0,5m über Deinem Grund liegt, sind mit den 2,5m Höhe (zzgl. Konstruktion) auch die maximal 3m immer eingehalten.

Anmerkung: Wenn Du einen Zugang zwischen Garage und Haus hast, muss die Tür rauchdicht sein.

Anmerkung: Es könnte sein, dass bei Euch in der gemeinde eine Begrünung als Satzung vorgeschrieben ist. Das ist mittlerweile schon fast üblich und das solltest Du ebenfalls prüfen (durch andere Dachlast => andere Statik => größere Balken).

Frage 2:

Das darfst Du. Allerdings ist die Frage, ob der Nachbar beim Erstellen der "Stuttgarter Mauerscheiben" nicht auf Deinem Grundstück etwas Magerbeton gegen das Verschieben am Fuß des L-Winkels angebracht hat. Je nach Tiefe könnte das Dein Splitbett unter den Pflastersteinen behindern.

Frage 3:

Due musst Dich in keinster Weise an den Kosten beteiligen, auch bei einer Hangsicherung nicht - es sei denn, Du wärest der Verursacher des Hangs.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

1 + 2: Ja

3: Nein

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