Grundstücküberbauung um 10-15cm?

Hallo Liebe Community,

ich habe im Jahre 2018 ein Mehrfamilienhaus mit einem Anbau erworben.

Als ich das Haus erworben habe, hat mir der alte Eigentümer nichts von einer Überbauung ins Nachbarschaftsgrundstück erzählt. Erst nach dem ich selber in den Anbau gezogen bin, haben wir die Nachbarn kennengelernt (sehr nette Menschen übrigens) wobei Sie mir von der Überbauung erzählt haben. Sie hätten damals, den alten Eigentümer wohl darauf angesprochen und er hätte wohl gesagt dass Sie das unter sich irgendwie klären würden. Jedoch kam von ihm dann wohl nichts mehr und auf Anwalt etc haben Sie verzichtet, weil Sie sich den Stress wohl nicht aus gesundheitlichen Gründen antuen wollten. Nun hat Sie mir aber gesagt, dass Sie gerne eine Lösung hätten, da Sie das Haus in ein paar Jahren an die Kinder überschreibt und es dann zu Problemen kommen würde. Ich denke mal Sie meint damit: die Kinder werden rechtlich dagegen vorgehen.

Ich habe mir bei meinem Anwalt Rat geholt: es sei jetzt sowieso verjährt. Erst wenn eine Übergabe des Hauses stattfindet, haben die neuen Eigentümer wieder Recht drauf. Es sei aber nicht so leicht, denn es muss halt ein Vermesser etc beauftragt werden. Kostet halt alles Geld.

Nun habe ich meine Nachbarn vor ein paar Monaten vorgeschlagen, dass wenn Sie sich wirklich 100% sicher sind dass eine Überbauung besteht, sollen Sie zum Anwalt gehen und Rechtliche Schritte einleiten. Damit ich auch den alten Eigentümer anklagen kann.

Aber seitdem herrscht funkstille. Ich habe jetzt die Befürchtung, dass Sie nach ein paar Jahren Klagen werden und ich kein Anspruch mehr beim Verkäufer habe.

Was kann ich am besten tuen?

Freundliche Grüße

Haus, Recht, Grundstücksgrenze
Muss ich Ableger in Nachbars Grundstück entfernen?

Ich besitze ein Grundstück an einem Weg der nicht erschlossen ist. Links von mir ist eine Pferdeweide und rechts ein kleineres Weizenfeld. Das Grundstück gehörte bis vor kurzem jemand anderem aus der Familie. An dem Grundstück wurde lange nichts gemacht, viele Sträucher und Bäume wachsen in die Nachbargrundstücke. Die Besitzerin der Pferdeweide hat mich angesprochen das ich die Sträucher und Bäume die zu Ihr rüberwachsen zu entfernen habe. Das Problem fängt schon damit an das nicht ersichtlich ist wo die Grundstücksgrenze verläuft da ich keinerlei Ahnung habe wo sich die Grenzsteine befinden. Vermutlich durch Ablagerung sogar schon unter der Erde. Das ist aber ein anderes Thema. Das zweite Problem das sich mir stellt, muss ich Sträucherwurzeln und sogar Baumwurzeln die in sein Grundstück verlaufen entfernen? In der Mitte von seiner Pferdeweide steht ein Ableger von einem meiner Bäume der schon in etwa 1 Meter hoch ist. Hab ich solche Dinge auch zu entfernen? Ich hab jetzt angefangen alle Sträucher die am Rand sind zu entwurzeln allerdings bekomme ich Baumwurzeln nicht entfernt. Eine der Bäume ist eine Tanne und um diese Wurzeln fachgerecht zu entfernen müsste ich eine spezielle Firma beschäftigen. Kann mir bitte jemand weiterhelfen ich bin ratlos inwiefern ich verantwortlich bin und was ich alles zu entfernen habe und bis wohin.

Garten, Recht, BGB, Grundstücksrecht, Nachbarschaftsstreit, Grundstücksgrenze
Darf mein Nachbar sein Grundstück beliebig verwahrlosen lassen?

Leider habe ich direkt nebenan einen Problemfall wohnen. Mein Nachbar lässt sein Grundstück seit Jahren restlos verwahrlosen. Das bedeutet, dass auf mehreren hundert Quadratmetern Efeuranken, Ackerwinden und wilde Brombeeren alles überwuchern. Mittlerweile wachsen seine Brombeerranken und sein Efeugestrüpp auf einer Länge von ca. 50 Metern durch meine Thujahecke in meinen Garten und verursachen viel Arbeit und meine kleinen Kinder verletzen sich oft an den Brombeerranken. So schnell wie die wachsen, kann ich die gar nicht entfernen.

Ich kann meine Hecke nicht mehr schneiden, jedenfalls nicht auf seiner Seite. Auf dem Nachbargundstück ist es auf mehreren hundert Quadratmetern schätzungsweise bis in eine Höhe von drei bis vier Metern so dermassen zugewuchert, dass ich da selbst mit einem Buschmesser nicht durchkäme. Reden kann man mit dem Nachbarn nicht. Habe ich Jahre lang versucht. Erst kam: Ja ja, mache ich - und dann passiert nichts. Mittlerweile ist der prollige, meist angetrunkene, Kette rauchende Nachbar nur noch hochaggressiv. Reden ist hier müßig. Ohne Druckmittel passiert hier nichts.

Wie kann ich dagegen legal vorgehen? Kann ich gerichtlich durchsetzen, dass er das entfernt? Kann ich einen Schiedsmann einschalten? Wenn ja, aufgrund welcher Gesetze, Paragraphen, Gerichtsurteile?

Garten, Grenze, Nachbarn, Nachbarschaft, Nachbarschaftsrecht, Hecke, Grundstücksgrenze
Darf der Nachbar uns die Fenster verbieten?

Wir haben uns ein Haus gekauft, dessen Hauswand direkt zum Garten des Nachbars angrenzt. An dieser Wand haben wir jediglich nur ein Fenster (wenn man das überhaupt Fenster nennen kann) mit Glasbausteine im Wohnzimmer. Es ist ein Altstadthaus dementsprechend bissel dunkler im inneren. Wir würden nun gerne dort statt der Glasbausteine ein Fenster einbauen. Wir hatten nun die Nachbarn darauf angesprochen als wir unsere Hauswand besichtigen wollten(Zugang nur durch Nachbars Grundstück möglich). Diese waren nicht sehr begeistert davon. Wie verhält sich das nun mit Baurecht und co. ? Ich hatte sogar angeboten , das wir nur ein Milchglasfenster einbauen lassen würden notfalls. Sie wollen es sich durch den Kopf gehen lassen. Im EG haben wir einen Raum dessen Fenster zum Abstellraum zeigt. Der Abstellraum war vorher wohl mal ein Innenhof. Über diesen Raum ist nun ein kleiner Balkon. In diesem Besagten raum würden wir auch gerne ein Fenster einbauen lassen. Dies würde aber auch zum Nachbar zeigen. so wie der Raum dort ist, ist es nicht möglich ein Schlafzimmer draus zu machen. Es sei denn wir würden den Balkon wieder zurückbauen. Dies wäre aber nur eine absolute Notlösung. Auch bei diesem Raum würden wir Kompromisse eingehen mit den Nachbarn udn würden nur ein schmales langes Sichtfenster einbauen lassen.

Wer kenntg sich mit solchen Situationen aus und kann uns einen Rat geben ? Darf der Nachbar uns das verbieten?

Dieser besagter Nachbar hat auch an unserer Hauswand, die mit Holzverkleidet ist , Kletterpflanzen angebracht. Darf er dies? Und darf er uns verweigern das wir unseere Hauswand streichen wollen? Wie gesagt wir kommen nur an diese Wand über Nachbars grundstück. Dieses Grundstück ist auch nur zu erreichen über den Hauseingang vom Nachbarn.

Fenster, Hausbau, Nachbarschaft, Grundstücksgrenze
Einfriedung des Grundstückes, Verstehe ich das so richtig?

Als Einfriedung bezeichnet man die Eingrenzung eines Geländes, das nur durch ein Tor, eine Schranke oder eine vergleichbare Einrichtung betretbar ist. In Bebauungsplänen oder auch anderen Satzungen ist vorgeschrieben, wie Einfriedungen aussehen müssen. Dort kann bestimmt sein, dass Zäune eine bestimmte Höhe haben müssen und auch aus welchem Material sie sein sollen. Es kann für die Einfriedung auch bestimmt sein, dass nur Hecken zu nutzen sind oder Drahtzäune umpflanzt werden müssen. Genaue Auskünfte erhält man von der Gemeinde. Es kann auch unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern geben. Das ergibt sich aus dem Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Meistens ist Stacheldraht auch gar nicht erlaubt. Zäune müssen sicher und ungefährlich sein. Nachbarn können sich auch untereinander einigen, wie die Grundstücke eingefriedet werden sollen. Normalerweise steht eine Einfriedung unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Wer einen Zaun zur Einfriedung setzen will, muss das auf seinem Grundstück tun. Der Zaun muss auf dem eigenen Grundstück stehen und auch nicht mitten auf der Grundstücksgrenze. Seitliche Zaunpfähle müssen so gesetzt werden, dass die glatte Seite zum Nachbarn zeigt. Bei der Einfriedung durch eine Hecke gelten die gleichen Grenzabstände wie auch sonst bei Bäumen und Sträuchern. Soll ein Grundstück zur Straße hin eingefriedet werden, ist der Eigentümer des Grundstücks zur Einfriedung verpflichtet und nicht der Eigentümer der Straße. Liegen zwei Grundstücke nebeneinander an derselben Straße oder demselben Weg, dann hat der Eigentümer des Grundstücks, das von der Straße oder dem Weg gesehen links liegt, zum rechten Nachbargrundstück hin einzufrieden. (Grundsatz der Rechtseinfriedung). Ob es eine Einfriedungspficht (rechts) gibt, hängt vom jeweiligen Nachbarrechtsgesetz ab. Das kann also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Entscheidend ist, ob zwei Grundstücke an einer Straße eine gemeinsame Grenze haben. Liegt ein Grundstück zwischen zwei Wegen oder Straßen, so kommt es darauf an, wo der Haupteingang liegt. Von dieser Straße oder diesem Weg aus ist zu entscheiden, welches Grundstück das rechte Nachbargrundstück ist. Hätte nach dem Grundsatz der Rechtseinfriedung keiner der Grundstückseigentümer einzufrieden oder hätten beide einzufrieden, so trifft die Einfriedungspflicht beide Grundstückseigentümer gemeinsam. Wenn der Abstand einer toten Einfriedigung zur Grenze weniger als 0,5 m beträgt, muss die Ausbesserung von ihrer Seite aus möglich sein (§ 11 Abs.3 NachbG). Verlangt auch nur ein Nachbar eine Einfriedung, so ist der andere verpflichtet, zusammen mit ihm eine Einfriedung zu schaffen. Das kann ein Zaun, eine Hecke oder eine Mauer sein. Die Einfriedung ist auf der Grundstücksgrenze zu errichten. Der Nachbar der einfrieden will, muss den Nachbar der nicht nicht einfrieden will, schriftlich dazu auffordern, bei der Einfriedung des Grundstücks mitzuwirken.

Haus, Garten, Eigentum, Einfriedung, Grundstücksgrenze, Grund

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