Was ist bei Grenzbebauung zu beachten? Bayern?

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Die Grenzen des Grundstücks dürfen insgesamt mit bestimmten Gebäuden (s. BayBO, Art. 6) auf 15m Länge bebaut werden. Die 9m beziehen sich auf eine Grundstücksgrenze. Wie Ihr das unter Euch Eigentümern aufteilt, ist Eure Sache (eventuell in der Teilungserklärung geregelt).

Zu öffentlichem Raum gelten wieder andere Regeln. Bis zu deren Mitte dürfen sich ja Abstandsflächen erstrecken, so dass Dein Nachbar vermutlich gar keine bauordnungsrechtliche Längenbeschränkung einhalten muss.

Wirr. Bitte mal eine Skizze einstellen, wie sich die Grundstücke in Lage und Verhältnis zueinander aufteilen.