Was ist bei Grenzbebauung zu beachten? Bayern?
Hallo zusammen ich habe folgende Frage. Ich und mein Nachbar (jeweils eine Doppelhaushälfte teilen uns ein Grundstück. Nun ist es so Das meine Seite an das Grundstück Eines anderen Nachbarn anstößt. Hier muss ich ja bei der Grenzbebauung die neuen Meter maximale Länge beachten. Die Seite meines Nachbarn (mit Eigentümer des Grundstücks) liegt neben öffentlichen Raum.
ist es jetzt so, dass bei dem Grundstück nur insgesamt 9 m Grenzbebauung durchgeführt werden dürfen (also wenn’s fair sein soll 4,5m ich und 4,5 der Nachbar) oder gelten bei mir die neuen Meter unter meine Nachbarn auch da es sich um öffentlichen Raum haben wir?
nochmal zum Verständnis ein Grundstück zwei Häuser, Grundstück in sondernutzungsanteile unterteilt.
danke euch
2 Antworten
Die Grenzen des Grundstücks dürfen insgesamt mit bestimmten Gebäuden (s. BayBO, Art. 6) auf 15m Länge bebaut werden. Die 9m beziehen sich auf eine Grundstücksgrenze. Wie Ihr das unter Euch Eigentümern aufteilt, ist Eure Sache (eventuell in der Teilungserklärung geregelt).
Zu öffentlichem Raum gelten wieder andere Regeln. Bis zu deren Mitte dürfen sich ja Abstandsflächen erstrecken, so dass Dein Nachbar vermutlich gar keine bauordnungsrechtliche Längenbeschränkung einhalten muss.
Wirr. Bitte mal eine Skizze einstellen, wie sich die Grundstücke in Lage und Verhältnis zueinander aufteilen.