Grenzbebauung / Dachüberstand zum Nachbar?

2 Antworten

Das Dacht darf ohne deine Zustimmung überhaupt nicht überstehen.

Naja, in den Städten gibt es ganze Straßenzüge Haus an Haus gebaut.

Bei und auf dem Land darf ein Haus gar nicht auf Grenze gebaut werden. Zwischen drei und fünf Meter Abstand sagt der B-Plan.

Wie der in Deiner Gemeinde ist, kann hier keiner sagern, eine PLZ wurde nicht genannt.

Frage also einfach mal im Bauamt nach.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung