Überbauung einer Grundstücksgrenze!

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Für die Vermessung und Feststellung der Überbauung kannst Du das Katasteramt beauftragen oder ein privates Vermessungsbüro (Telefonbuch Gelbe Seiten). Die Privaten kosten genau soviel wie das Katasteramt. Die Kosten müßtest Du dort erfragen.

Wenn Du dann die amtliche Feststellung der Überbauung in den Händen hälst beauftragst Du einen Rechtsanwalt mit der Aufforderung zum Rückbau. Der stellt dann auch gleich die Dir entstandenen Kosten der Vermessung in Rechnung die Dein Nachbar ja verschuldet hat.

Bei einem Reihenhaus kann es ja nicht so schwer sein, die Grenze zum Nachbarn festzustellen, sie müsste ja in der Mittelachse zwischen Euren Häusern liegen. Wie Seehausen schreibt ist es noch die Frage, ob das Abstandsfächenrecht dort eine Pergola zulässt. Das musst Du bei einem Architekten erfragen. Ich würde den Nachbarn mit Einschreiben anschreiben und ihm mitteilen,was auf ihn zukommt an Kosten, wenn Du den Klageweg beschreitest. Er hat dann die ganzen Kosten zu tragen, die Dir entstanden sind. Denn Du bist ja auf der sicheren Seite. Allerdings musst Du mit Vermesser, Architekt und Anwalt in Vorleistung gehen, auch bei der gerichtlichen Klageerhebung. Die nervliche Belastung, ehe ein Gericht zu Potte kommt, ist auch nicht zu unterschätzen. Vielleicht ist er aber einsichtig und baut das Teil zurück, das wäre das Einfachste. Oder Du bietest vorher einen Vergleich an, dass er Dir diese Baulast finanziell abgeltet.

Die Bauaufsicht geht das nichts an, denn die Überbauung von Grundstücksgrenzen ist im BGB geregelt.

Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen sich ans öffentliche Baurecht halten: es ist zu bezweifeln, ob Pergolen in der Abstandsfläche zulässig sind. Und es ist zu bezweifeln, ob der Bebauungsplan derartige Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen zulässt. Deshalb würde ich die Pergola bei der zuständigern Bauaufsicht anzeigen und darum bitten, die Übereinstimmung mit dem öffentlichen Baurecht zu prüfen.

Gegen die Überbauung der Grenze musst Du selber beim Amtsgericht vorgehen. Die Vorschriften dazu stehen im BGB. Zu empfehlen ist dazu unbedingt die Hilfe eines Rechtsanwalts. Vorher solltest Du aber klären, wieviel Überbauung tatsächlich vorgenommen wurde. Dies stellt ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (Ö,b.V.I) oder ein Vermessungsamt fest; die Kosten dafür musst Du aber selber tragen. Wenn der Nachbasr den Prozess verliert muss er diese Kosten erstatten.

Ich finde die Antwort gut, bis auf den ersten Satz. Denn jede geplante Überbauung muss mit beiderseitigem Einverständnis ins Baulastenverzeichnis eingetragen werden, bei der Bauaufsicht. da hier eine einseitige Baulast geschaffen wurde, die rechtliche Belange berührt, muss die Bauaufsicht auch tätig werden und den Nachbarn darauf hinweisen. Erst dann Klageweg...

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@Arkesilaos

Wenn man über die Grenze baut verletzt man keine Grenzabstandsvorsdchriften. Da dann die Eigentumsrechte beeinträchtigt sind kann man sich nach BGB selber wehren und die Bauaufsicht ist gehindert, für Privatleute deren private Rechte durchzusetzen.

Davon unabhängig muss die Bauaufsicht öffentliches Recht wie z.B. Festsetzungen eines Bebauungsplanes durchsetzen. Die sind aber nicht auf Grundstücksgrenzen bezogen.

Unmd Baulasten sind nur zur Absicherung öffentlich-rechtlicher Vorschriften da; privatrechtliche Absicherungen gehören ins Grundbuch.

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Wende Dich mal ans Bauamt der Gemeinde bzw. des Landkreises.

Da bei uns Pergolen genehmigungsfrei sind, kümmert sich das Bauamt darum nicht und verweißt mich auf den Privatklageweg. Da ich möchte, dass ER dann diese Kosten tragen muss habe ich ihn vorher angeschrieben (mit Fristsetzung bis Mitte Jan.`13). Aber dann benötige ich noch einen Vermesser.

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@miniknirps

"Das Bauamt" gibt es nicht, bzw. es gibt ca. 7 verschiedene. Und die Bauaufsicht ist für Verstöße gegen Privatrecht nicht zuständig.

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@miniknirps

Perdolen und Garagen sind dann genehmigungsfrei, wenn nicht gegen das Abstandsfächenrecht verstoßen wird. Und das ist hier der Fall bei einer Überbauung. es ist eine baulast erzeugt worden, die das Grundstück entwertet.

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@Arkesilaos

Die Baugenehmigungsfreiheit ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt und hat nichts mit der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Bauvorschriften zu tun. Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Bauvorschriften einhalten!!!!

Nur muss der Bauherr diese alle selber wissen.

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Es gibt mit Sicherheit in eurer Kommune ein Bauamt, die helfen hier weiter. Ansonsten muss man den Zivilklageweg beschreiten.

Bei uns ist eine Pergola genehmigungsfrei°!!

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"Das Bauamt" gibt es nicht, bzw. es gibt ca. 7 verschiedene. Und die Bauaufsicht ist für Verstöße gegen Privatrecht nicht zuständig.

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@Seehausen

Wir haben dummerweise nur ein Bauamt, das hat zwar mehrere Abteilungen aber keine 7. Und wenn es sich um eine genehmigungspflichtige Baumaßnahme handelt kümmert das die Bauaufsicht sehr wohl, wenn nicht, dann bleibt, wie ich erwähnte, der Zivilklageweg.

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