Wieviel Meter zur Grundstücksgrenze (Straßenseite)?
Hallo zusammen,
wir haben uns ein nettes Grundstück angelacht (16x20 Meter). Ist jetzt nicht die Welt aber sollte für ein kleines EFH inkl Terasse reichen.
Nun meine Frage: Wieviel Abstand zur Grundstücksgrenze muss ich einhalten. Meines wissens 3 Meter (Komme aus Bayern). Gelten diese 3 Meter auch zur Straßenseite oder gibt es hier andere Regelungen ?
Es wäre ziemliche Platzverschwendung, da wir einen Seiteneingang planen und den ein oder anderen Meter gerne hinterm Haus nutzen würden.
Besten Dank
4 Antworten
Ja, 3,00 m (in Baden-Württemberg 2,50 m) wenn das Gebäude nicht höher ist als 7,50 m (Abstandsflächenberechnung!). Nach vorne sind es meist 5 m oder etwas mehr, da man die Fläche braucht wenn das Auto in die Garage fährt und derweil bis das Tor auf ist, nicht auf der Straße steht und evt. dort auch noch parken kann.
Der amtliche Bebauungsplan gibt Ihnen Auskunft.
Die Bebauungsmöglichkeiten auf einem Baugrundstück können Sie bei der Baubehörde Ihrer Gemeinde nachfragen.
Sie können fragen, ob es für Ihr zukünftiges Baugrundstück einen Bebauungsplan gibt.
Wenn es einen Bebauungsplan gibt, müssen die vorgeschriebenen 100 Vorschriften eingehalten werden, auch wenn Sie der Überzeugung sind:
„ wer hat sich bloß diesen Mist ausgedacht“. Hallo: "Das war Ihr Gemeinderat!"
Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, ist das wie ein kleiner Lottogewinn, dann können Sie angepasst an die umliegenden vorhandenen Häuser bauen.
Das gilt auch nach vorne zur Strasse hin (wohne selber in Bayern)
3m zu allen Grundstücksgrenzen hin. Allerdings kann zur öffentlichen Straße hin ein Antrag auf Unterschreitung des Mindestabstands ggfs. genehmigt werden, wovon ich allerdings dringend abraten würde.