Gericht fällt Urteil, dass der angerichtete Schaden zu beseitigen ist. Der Verurteilte ignoriert das Urteil. Welche Handhabe hat man?

4 Antworten

Zuerst mal das Urteil abwarten, dann wird auch der Anwalt weiter wissen.

Die Grenze muss vom Katasteramt oder ÖbVI wieder hergestellt werden.

Anhand deiner Kommentare kann ich nicht abschätzen wie der Richter hier entscheiden wird - und frage mich wieso der Freund hier über Eilantrag keinen Baustopp erzwungen hat - wenn die Situation so eindeutig ist......

Sollte der Nachbar den ursprünglichen Zusammenhang wieder herstellen müssen und macht es nicht - müsste das Urteil hier Möglichkeit bieten, dass der beauftragen Firma auch die Zuwegung zu gestatten ist. Inwieweit der Anwalt hier einen eigenen Antrag formulieren muss- keine Ahnung.

MartinMirtan 
Fragesteller
 31.08.2021, 20:12

Als der Nachbar das Hanggrundstück hat abtragen lassen, war mein Freund nicht da. Er hat es erst gesehen, als der Hang entlang der gesamten Grundstücksgrenze mit samt des Grenzsteins abgegraben war. Seit dem macht dort der Nachbar auch nichts mehr, weil es dem Bauunternehmer zu heiß ist. Leider rutscht durch den Regen das Erdreich weiter ab.

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kabbes69  01.09.2021, 16:51
@MartinMirtan

Evtl auffordern den weiteren Abrutsch zu verhindern- oder selbst machen und die Rechnung mit ins Verfahren nehmen. ..

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Nun, wenn der Nachbar nicht selbst aktiv wird, um den Schaden zu beheben, kontaktiere deinen Anwalt.

Dann könnte man ein Unternehmen mit der Arbeit beauftragen und der Nachbar muss es bezahlen

MartinMirtan 
Fragesteller
 31.08.2021, 19:34

Das Problem ist, dass der Nachbar den Hang massiv angetragen hat, eine Stützmauer gesetzt werden und dann Erde aufgefüllt werden muss. Dazu muss man über sein Grundstück fahren. Das wird er nicht zulassen. Und dann?

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windsbraut0307  01.09.2021, 17:16
@MartinMirtan

Dann wird es einen richterlichen Beschluss geben und das schwere Gerät kann anfahren. Im Zweifelsfall mit Polizeigeleit. Das wird dem Nachbarn sicher teuer zu stehen kommen

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Der Grundstein wird von der Stadtverwaltung wieder richtig positioniert.

Dann muss der Nachbar das Gebiet "räumen"

MartinMirtan 
Fragesteller
 31.08.2021, 19:32

Zuerst muss ein Vermesser den Grenzbereich wieder einmessen. Das Gelände wurde großzügig abgetragen und der Grenzstein beseitigt.

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Gerichtsvollzieher und vollstrecken