Nachbarschaftsrecht Hecke?
Wir haben vor 16 Jahren eine Thujahecke zum Nachbargrundstück gebaut. Mündlich mit damaligem Nachbareigentümer abgesprochen. Die Hecke steht auf der Grenze. Vor 6 Jahren kam der neue Nachbareigentümer ( Eigentümer seid 13 Jahren) und verlangte die bereits 4,50 Meter hohe Hecke auf 2 Meter zu kürzen. Das haben wir nicht gemacht, weil die Hecke seit mehreren Jahren die Höhe hat. Er hat ein Hanggrundstück und wenn er auf seiner obersten Terasse sitzt, um in unseren Garten zu schauen, wer bei uns zu Besuch ist, kann er durch die Hecke nichts mehr sehen. Wir haben dann vor 6 Jahren eine 2te Thuja Hecke gepflanzt im Abstand von 80 cm zum Nachbargrundstück. Um wirklich unsere Privatsphäre zu haben, brauchen wir eine Höhe von 5 Metern. Darf die 2te Hecke jetzt so hoch wachsen. Bundesland Hessen. Die erste Hecke auf der Grundstücksgrenze ( Anpflanzung vor 15 Jahren) muss ich die nach so vielen Jahren auf 2 Meter kürzen? Grundstückslänge 8 Meter. Ich weiß sonst keine andere Lösung für den Sichtschutz. Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort.
1 Antwort
Grundsätzlich gibt es eine Art Bestandsschutz (vermutlich nicht die korrekte juristische Benennung). Wenn zu hohe Pflanzen zu nah an der Grundstücksgrenze stehen, muss man nach so und so vielen Jahren nicht mehr einkürzen oder beseitigen - hab da 9 Jahre im Kopf, würde aber meine Hand nicht dafür ins Feuer legen wollen.
Abgesehen davon könntet ihr eventuell euren alten Nachbarn ins Boot holen und um Bestätigung seiner damaligen Zustimmung bitten, damit wäret ihr vermutlich auch raus...
Falls es zufällig NRW ist, hat mir diese Seite mal weitergeholfen:
Falls nicht NRW, gibt es vielleicht ein Pendant für dein Bundesland...