Grenzabstand für einen Tannenbaum?
Hallo,
es geht um einen Tannenbaum, den wir schon vor längerer Zeit mit knapp 2 Metern Entfernung an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn gepflanzt haben. Der Baum ist mittlerweile etwa 2 Meter hoch und der Nachbar meint, er steht zu nah an der Grenze. Natürlich wollen wir keinen Ärger mit ihm und er hat vermutlich sogar recht. Wir haben ihn damals einfach blauäugig dorthin gepflanzt, ohne zu bedenken, dass er sicher mal mindestens 10 Meter hoch wird.
Nun ist aber die Frage, wie weit der Baum von der Grenze entfernt sein muss? Wir würden ihn gerne umsetzen, solange er noch nicht so groß ist. Die Frage ist eben, wie weit von der Grenze entfernt können wir ihn wieder einpflanzen? Es gibt doch dafür sicher eine Vorschrift oder eine Gesetzgebung. Wo kann man das nachlesen? Wir kommen aus Baden-Württemberg, es gibt vielleicht unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern.
5 Antworten
In der Tat sind Anpflanzungen an der Grundstücksgrenze Landesrecht. Ich habe Dir mal das Landesrecht Baden- Württemberg raus gesucht. Für Dich dürfte §16 Punkt 5 in Frage kommen: http://www.baumpruefung.de/gesetze-und-verordnungen/nachbarschaftsrecht-der-bundeslaender/baden-wuerttemberg
Dankeschön für die hilfreiche Antwort. Genau danach habe ich gesucht.
Am besten fällen und wenn es unbedingt sein muss, einen neuen Baum etwas weiter weg pflanzen, Nadelbäume ums Haus herum pflanzen ist Sch.....! Ich habe jetzt beinah meterdicke Blaufichten vorm Haus, die einst nur für eine Lichterkette gedacht waren!
Laut Nachbarrecht in Ba-Wü muß dieser Baum 8 m Abstand zu Nachbargrundstücken haben.
Wenn er allerdings schon länger als 5 Jahre steht, ist die Beseitigungspflicht verjährt. Dann hätte der Nachbar Pech gehabt.
Weil ihr aber keinen Ärger mit ihm wollt, könnt ihr euch mit ihm vielleicht auf einen einvernehmlichen Abstand einigen.
Danke für die Antwort. Wir wollen keinesfalls Ärger mit dem Nachbar, es ist bisher ein gutes Miteinander und soll auch so bleiben. Daher werden wir versuchen, den Baum auf den passenden Abstand zu setzen. Klappt das nicht, wird es der nächste Weihnachtsbaum.
Die Äste dürfen bis exakt an die Grenze gehen ;-)
Das Problem sind eher die Wurzeln, die vorhandene Mauern zerstören könnten, da Flachwurzler.
Nein, der Abstand des Baumes zur Grenze ist entscheidend: 8 m in Bawü bei hochwachsenden Bäumen wie Tannen oder Fichten.
Zusätzlich kann der Nachbar verlangen, herüberragende Äste zu entfernen.
Wir haben neben unseren Garagen eine Blaufichte stehen, die auch einmal 1,5 Meter hoch war, wie auf alten Photos noch zu sehen ist. Heute ist sie ca. 20 Meter hoch, die Wurzeln haben längst den Asphalt rundherum unterwandert und aus dem Parkplatz eine Buckelpiste gemacht (die Blaufichte ist wie auch die Tanne ein Flachwurzler), und bei jeder stärkeren Sturmböe haben wir Angst, dass der Riesenbaum samt Wurzeln umfällt und uns das Garagendach zertrümmert.
Mein Rat daher: verwendet die Tanne demnächst als Weihnachtsbaum.