Muß ich Äste, die über die Grundstücksgrenze hinausragen entfernen?

7 Antworten

Nein, bist du nicht. Dein Nachbar macht sich strafbar, wenn er sie selber entfernt. Du könntest ihm natürlich entgegenkommen, wenn du sie entfernst oder ihm sagen, er soll sie selber entfernen (wenn es dich nicht stört). Verpflichtet bist du auf jeden Fall nicht.

Das ist doch Unsinn! Wenn ein Gewächs mit senem Wuchs die Grundstücksgrenze überschreitet, muss der Besitzer natürlich dafür sorgen, dass störende Teile vom Nachbargrundstück verschwinden. Der Nachbar macht sich nicht strafbar, er ist lediglich verpflichtet, seinen Nachbarn zunächst um die Entfernung zu bitten, damit er die Gelegenheit hat, selbst tätig zu werden. Wenn dieser nicht reagiert, darf der Nachbar das selbst tun, ein Unternehmen beauftragen und die Kosten dem Pflanzenbesitzer in Rechnung stellen.

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Das ist so nicht richtig. Wenn Äste des Baumes über die Grundstücksgrenze reichen, kann der Nachbar verlangen, dass der Eigentümer des Baumes die Äste soweit kürzt, dass diese nicht in das Grundstück des Nachbarn reichen.

Der Nachbar selber muss den Eigentümer auffordern die Äste zu kürzen. Nur wenn der Eigentümer dieser Anforderung nicht nachkommt, dann darf der Nachbar die Äste kürzen. Ansonsten wäre das Sachbeschädigung.

Wenn Laub des Baumes die Dachrinne des Nachbarhauses verstopft, weil der Ast zu weit in das Nachbargrundstück reicht, muss der Eigentümer des Baumes für Abhilfe schaffen, also den Ast kürzen, notfalls entfernen.

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Na sicher.Wer soll es sonst tun?

Der Blitz oder der liebe Gott.

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Wenn der nachbar das sagt dann nicht aber wenn der vermiete des grundstückes sagt du sollst das entfernen dann musst du das machen.

ja, ist nicht mehr dein grundstück

Eindeutiges Ja, du musst. (Er hat einen so genannten "Beseitigungsanspruch".)