Grundstücküberbauung um 10-15cm?

oppenriederhaus  21.12.2020, 00:26

wer hat denn überbaut - Ihr Nachbar oder Sie ?

Jason1990 
Fragesteller
 21.12.2020, 00:32

Der Alte Hauseigentümer. Also ich.

5 Antworten

Wie Ihr Anwalt schon sagte, muss das Grundstück neu vermessen werden.

Kosten übernimmt der Antragsteller. Dann wird der Überbau automatisch im Grundbuchamt eingetragen.

Rein theoretisch könnte der Nachbar dann von Ihnen eine jährliche Überbaurente einklagen.

Der evtl. zu zahlende Betrag richtet sich nach den Grundstückspreisen, die zum Zeitpunkt des Überbaues üblich waren.

Erstmal ganz ruhig und abwarten, ob die Kinder dann später wirklich etwas tun.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Jason1990 
Fragesteller
 21.12.2020, 00:52

Mir gehts halt darum, ich habe die Nachbarn halt darauf angesprochen und bin ja auch bereit etwas zu tuen. Aber einfach eine Aussage zu tätigen dass das Grundstück überbaut wurde, ohne jegliche Vermessung. Ich kann das ja nicht auf eigene Faust regeln. Ich habe Ihnen halt meinen Vorschlag gemacht. Aber wenn die mir nach 4-5 jahren ankommen und Anspruch verlangen, hätte ich kein Anspruch mehr beim alten Eigentümer. Ich meine die hatten ja genug Zeit seit 2010 zu klagen, oder ?!

0
oppenriederhaus  21.12.2020, 00:58
@Jason1990

so sehe ich das auch - solange der Überbau nicht amtlich ist, ist er auch nicht vorhanden.

0

Einigen Sie sich ohne Anwalt in notarieller Form entweder auf eine angemessene Überbaurente oder besser auf eine Einmalzahlung für den in Anspruch genommenen Grundstücksteil.

Der Bodenwert/m² ist bekannt und so auch die Fläche der Überbauung zu bewerten.

Das kann nicht "die Welt sein"!

So haben Sie alle jetzt Ruhe und künftige Nachfolger Ihres Eigentums ebenfalls.

Ich würde erstmal beim Katasteramt einen Grundriss anfordern. Ein Anbau muss ja vermessen und eingetragen sein. Darauf wirst du erkennen, ob da etwas illegal gemacht wurde.

Jason1990 
Fragesteller
 21.12.2020, 00:33

Also Abschlussabnahme vom Anbau wurde schon vor Jahren durchgeführt. Keinerlei Probleme.

0
vor15jahren  21.12.2020, 00:36
@Jason1990

Ein Anbau muss vermessen werden und in das Kataster eingetragen werden. Auf mündliche Aussagen solltest du dich nicht verlassen. Ein Kataster Auszug ist die maßgebliche Grundlage. Kostet um die 20 €. Das sollte es dir doch wert sein. Oder hast du die Abnahmedokumente gelesen? Ich vermute mal nicht.

0
Jason1990 
Fragesteller
 21.12.2020, 00:48
@vor15jahren

Ich habe vor einigen Monaten eine Akteneinsicht gehabt. Und habe dort die Endabnahme gesehen. Außerdem habe ich auch mit dem Bauamt im Anschluss telefoniert und die haben mir das auch bestätigt. Aber ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass bei der Endabnahme alles um jeden mm geprüft wird. Ich meine es geht hier um 10-15cm maximal.

0
vor15jahren  21.12.2020, 00:58
@Jason1990

Das Bauordnungdamt nimmt die Endabnahme immer und grundsätzlich auf Grundlage der Vermessung eines öffentliche bestellten Vermessungsingenieur vor. Dieses 4- Augen Prinzip ist Gesetzesgrundlage. Was du dir "vorstellen kannst" oder was du "gesehen" hast, ist völlig irrelevant. Ohne Kataster Auszug mit Vermessung des Anbaus hast du nichts in der Hand. Wenn der Nachbar Recht haben sollte und klagt, wirst du den Anbau abreißen müssen. Ich bemerke, dass du ziemlich uneinsichtig bist und schließe hiermit die Diskussion. Es gibt Menschen, denen man einfach nicht helfen kann.

0
Jason1990 
Fragesteller
 21.12.2020, 02:02
@vor15jahren

Habe eben nachgeschaut! Ein Katasterauszug mit dem Anbau ist vorhanden. Heisst das jetzt in etwa: es ist alles so wie es sein soll. Es besteht keine Überbauung? Vielen dank

0
schleudermaxe  21.12.2020, 08:19
@Jason1990

Und, die Überbauung wurde dort rot eingetragen, oder nicht, dann gibt es eine, oder eben keine.

1

Meine Regenrinne von der Garage hängt auch 2 cm über auf einer Länge von 2 m und wurde deshalb rot im Lageplan eingezeichnet.

Ich kenne keinen Käufer, der ohne Lageplan und Grundbuch kaufen kann, also hast Du auch alles gesehen und somit ist es so.

Die Nachbarn können heute keine Ansprüche mehr stellen, denn sie wurden über die Überbauung ja informiert, auch ein Baum bleibt ja stehen wo er steht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung