Rückbau Grenzüberschreitung // Ist ein Anwalt zwingend erforderlich, oder kann ich dies selbst schriftlich beim Nachbarn anzeigen?
Liebe Community, bei der Vermessung unseres erworbenen Grundstücks wurde vor 1,5 Jahren festgestellt, dass der Stall des Nachbarn zwischen 20 -32cm auf unserem Grundstück steht. Die Nachbarin hat das Grundstück aber bereits so erworben. Wir haben zum Nachbarschaftsfrieden vom Rückbau abgesehen. Seit nunmehr 8 Monaten werden wir von der Nachbarin terrorisiert. Mittlerweile hetzt sie ihren aggressiven rumänischen Hund gegen uns auf. Die Grundstücke waren nur durch einen kleinen Maschendrahtzaun getrennt, welcher zu unserem Grundstück gehörte. Laut Bauamt wäre die Nachbarin aufgrund der Tiere in der Einfriedungspflicht. Wir haben aber letztendlich den Bau einer Betonmauer beauftragt, welcher heute begonnen wurde zu setzen. Postwendend hatten wir Besuch von der Polizei wegen Hausfriedensbruch. Einer der polnischen Bauarbeiter war wohl auf dem Nachbargrundstück, um die Rückseite der Mauer von Kleberesten zu säubern. Vor den Polizisten wurden dann noch von der Nachbarin behauptet, dass wir ihren Hund bedrohen würden. Wir sind nun nicht mehr gewillt dies alles hinzunehmen. Der Klügere gibt nach scheint hier ja nun nichts zu bringen.
Können wir denn jetzt auf unseren Grund und Boden bestehen? Reicht es aus, wenn wir die Nachbarin schriftlich zum Rückbau auffordern oder brauch ich einen Anwalt? Welche Frist setzt man in so einem Fall? Vielleicht kann uns ja Jemand aus Erfahrung helfen :-)
1 Antwort
Moin,
bei solch einer hartnäckigkeit und dreistheit würde ich einen Anwalt in Anspruch nehmen, aber aufpassen das es nicht mit den Kosten aus dem Ruder läuft. Unbedingt einen Fachanwalt nehmen.
MfG