EIn Bekannte hat auf seiner Parzelle im Kleingarten den Bau einer Laube beim Vorstand beantragt. Hierzu wurde eine Skizze eingereicht, die die Maße des geplanten Bauwerks darstellt.
Dieser Bauantrag wurde vom Vorstand des Kleingartens genehmigt und dann plangemäßt ausgeführt.
Nun kam auf Anzeige ein Mitarbeiter des Bauamtes im letzten Oktober vorbei und hat eine mündliche Baustilllegung angeordnet. Die bebaute Fläche sowie die Höhe des Bauwerks wären genehmigungspflichtig nach der Landesbauordnung gewesen.
Nun erreichte den Bauherrn am 16.04.2016 eine Anordnung mit einer Begründung des Baustopps. Also ein halbes Jahr später. Hierin sind nun 4 Wochen zum Rückbau angeordnet, Zwangsgelder in exorbitanten Höhen angedroht und eine Verwaltungsgebühr von 300,00 € ausgerufen.
Gegen diesen Bescheid wird Widerspruch eingelegt, weil er in einigen Punkten formell fehlerhaft ist.
Die Frage nun ist aber: hat dieses halbe Jahr Verzögerung, welches der Verwaltungsbeamte selbst in seiner Begründung als "Untätigkeit" bezeichnet hat, eine rechtliche Auswirkung auf das Verfahren?