Unterhalt überprüfen lassen durch Anwalt?
Hallo.
Mein Ex bezahlt nicht den kompletten Unterhalt für die Kinder (hat sich runterrechnen lassen und hat auch noch Unterhaltsschulden die er bei mir abstottert). Er hat ein Haus mit Hof, Garten ect., ca. alle zwei Jahre ein anderes Auto und die Kinder sind nur noch bei mir (wollen nicht mehr zu ihm da er nur irgendwelche Geschichten und Lügen über mich/uns erzählt.
Die Dame von der Beihilfestelle der Stadt meinte das er nicht mehr bezahlen könne und auch nicht mehr als z.Zt. an Überstunden leisten müsse.
Mein Ex hat einen Meisterbrief in seinem Beruf (ist also nicht blöd) sondern nur unheimlich faul zudem wird seine Schwester noch ihre Finger im Spiel haben (hat mir damals gedroht ich müsse nicht meinen das ich das bekommen würde was mir zusteht, würden mich schon klein bekommen).
Nun meine Frage: kann ich zum Amtsgericht gehen und mir einen Beratungsschein für meine beiden ausstellen lassen um die Sache nochmals von einem Anwalt prüfen zu lassen? Die Dame bei der Beihilfe meinte entweder Beihilfe oder Anwalt.
Könnte ihr mir weiterhelfen? Sehe nicht ein das er sich um nichts kümmert und dann auch noch nicht alles bezahlen muss.
Entschuldigung für den langen Text, finde nur das er nicht mit allem durchkommen darf.
10 Antworten
Du kannst selbstverständlich zum Anwalt gehen und deine Chancen vor Gericht mit ihm erörtern. Rechnet er dir gute Chancen aus, dann kündigst du die Beistandschaft.
Allerdings muss auch dazu gesagt werden: letztendlich kommt es in der Tat darauf an, welche Unterlagen dein Ex vorlegen kann und wie er nachweist, ob er tatsächlich zur Zeit nicht in der Lage ist Mehrarbeit zu leisten.
Es ist eine 50:50 Chance. Aber da du im Grunde keine Kosten hast, wenn dir Prozesskostenhilfe bewilligt wird (die wird nur bei Aussicht auf Erfolg bewilligt), solltest du es zumindest versuchen. Oft ist es abhängig welchen Tatrichter man hat und in welchem Gerichtsbezirk man wohnt.
Nur eil er Haus und Garten besitzt, heißt es aber immer noch nicht, dass er mehr zahlen kann. Ist das Haus ab bezahlt, hat er einen Wohnvorteil weil er kostenfrei drin wohnen kann, wie ist sein durchschnittliches Nettoeinkommen und was spricht gegen einen Nebenjob etc., was kann er tatsächlich vom Einkommen abziehen...?
Alles Fragen die vor Gericht beantwortet werden müssen.
Vorrangig muss der laufende Unterhalt gezahlt werden. Es kann also z.B. nicht sein, dass er jetzt weniger zahlt, da er nebenbei noch Summe X "abstottert".
Wenn er schon Überstunden leistet, um den Unterhaltsschulden nachzukommen, kannst du ihn nur dazu zwingen lassen, seine finanziellen Verhältnisse offen zu legen.
Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren.
Hallo lavendelmeer,
die Unterhaltsberechnung ist etwas komplex. Letztlich geht es darum, das unterhaltsrelevante Einkommen festzustellen. Ein reiner Beratungshilfeschein bringt nicht viel, wenn du den Unterhalt dann doch einklagen musst. Dazu ist vorab das Einkommen in Erfahrung zu bringen. Auch diese Auskunft muss ggf. eingeklagt werden.
Ein Unterhaltsrechner im Internet ist kaum eine echte Hilfe. Es werden die individuellen Gegebenheiten nicht angemessen berücksichtigt.
Vielleicht findest du hier eine weiterführende Hilfe für dich.
https://www.unterhalt.com/warum-unterhaltsrechner-im-netz-nichts-taugen.html
iurFRIEND AG
Du kannst dir, wenn du ein geringes Einkommen hast, einen Beratungsschein holen und dich vom Anwalt erst mal beraten lassen. Wenn er dann aber für dich tätig werden soll, dann musst du die Beistandschaft beim Jugendamt beenden. Man kann sie aber auch wieder neu beantragen.
Ob das ganze aber Erfolg hat, das mag ich zu bezweifeln. Ich habe es aber auch mal mit dem Anwalt versucht. Wobei ich allerdings gar keinen Unterhalt bekam. Kam das gleiche raus wie beim Jugendamt auch.
wenn bereits von der beistandschaft berechnet wurde, was er zahlen kann, wird ein anwalt nicht viel mehr erreichen.
es kann passieren, dass er sich über anwalt und gericht so arm rechnen lässt, das du garnichts mehr bekommst.