Mein Mann zahlt Unterhalt ans Jugendamt (385€) aber seine ex bekommt einen Vorschuss (ca. 300€), wie kommt das?

5 Antworten

Das solltet ihr bei der Unterhaltsvorschusskasse erfragen.

Es wird höchstwahrscheinlich der aktuelle Satz von 293,00 Euro sein, der laufend für Kinder nach Paragraph 2 UVG von 12 bis einschließlich 17 Jahre gezshlt wird. Übersteigende Beträge sind dann zu einer eventuellen Schuldbegleichungnach Paragraph 7 UVG.

Kann dein Mann nicht den aktuellen UV-Satz direkt zu Händen der Kindesmutter für das Kind zahlen, sodass nur noch die Schuldbegleichung für Altschulden beim Jugendsmt liegt? Fraglich erscheint mir auch, warum nicht seitens Kindesmutter für das Kind der Mindestunterhalt bzw. UV übersteigende Beträge geltend gemacht werden. Gibt es denn einen Unterhaltstitel?

GraefinUsch 
Fragesteller
 02.03.2020, 12:56

Hallo, danke für deine Antwort. Ich meine es gibt einen Titel. Leider habe ich die Unterlagen gerade nicht vorliegen.

Eine Überweisung direkt auf das Konto der Mutter möchten wir eigentlich gerne umgehen oder nur dann, wenn eine entsprechende Vereinbarung festgehalten wurde. Sie hat ja erst vor kurzem erfahren, was wir zahlen. Was Sie nun daraus macht, weiß ich nicht.

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torboso  02.03.2020, 13:03
@GraefinUsch

Also bei höher ausfallenden Titel würde es ratsam sein, zunächst diesen zu bedienen, um nich ständig weitere Schuld auflaufen zu lassen, auch die Kindesmutter kann als Vertreter des Kindes übersteigende Beträge mit dem Titel pfänden.

Es wundert mich in der Hinsicht nur, da die UV-Stelle gemäß der Durchführungsrichtlinie zum UVG nur dauernde Zahlung akzeptieren darf, wenn der Unterhaltspflichtige bspw. unzuverlässig ist, ansonsten ist direkt an den Unterhaltsberechtigten bzw. Vertreter zu zahlen. Man will hier Staatskosten minimieren, da Unterhalt zunächst eine zivilrechtliche Angelegenheit ist.

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GraefinUsch 
Fragesteller
 02.03.2020, 13:20
@torboso

Wie gesagt, er hat immer gezahlt, nicht immer den Mindestunterhalt, aber er hat gezahlt was laut JA zu zahlen war und wenn ich für ihn gezahlt habe. Wir wollten nie, dass er als nicht zahlender Vater da steht.

Noch eine andere Frage:

Wenn das JA jetzt den Unterhalt festlegt, sagen wir auf 300€ weil nicht mehr gezahlt werden kann, lt. Tabelle stehen aber 395€ zu, sind doch die 95€ ein laufender Schuldposten oder? Sprich er macht jeden Monat 95€ Schluden oder verstehe ich das falsch?

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torboso  02.03.2020, 13:34
@GraefinUsch

Also zunächst ist "das Jugendamt" etwas zu groß gefasst. Wenn ausschließlich nur die UV-Stelle involviert ist, also keine Beistandschaft durch die Mutter beauftragt wurde, kann die UV-Stelle nicht mehr geltend machen, als der Höchstsatz des Unterhaltsvorschusses (also derzeit 293,00 Euro), da nicht mehr auf diese übergeht (Paragraph 7 UVG).

Und wenn eine Titulierung stattfindet und kein höherer Betrag geltend gemacht wird, fällt auch keine weitere Schuld an. Der Mindestunterhalt wäre zwar abzudecken, unterliegt aber auch dem Geundsatz, dass dieser zunächst geltend gemacht wird und für zurückliegende Zeiträume kommen noch die formellen Voraussetzungen nach Paragraph 1613 BGB hinzu.

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GraefinUsch 
Fragesteller
 02.03.2020, 13:37
@torboso

Hallo,erstmal wieder Danke für die Antwort.

Naja, das Jugendamt meldet sich regelmäßig bzgl. der Einreichung von Lohnabrechnungen. Die UV-Stelle hat sich nur gemeldet um mitzuteilen, dass die Ex jetzt Vorschuss bekommt. Und ja, die Ex hat eine Beistandschaft beim JA.

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torboso  02.03.2020, 13:43
@GraefinUsch

Gut dann wird die Geltendmachung der Ansprüche für das Kind zweigleisig gemacht. Zum Einen über Unterhaltsvorschuss, hier werden laufend 293,00 Euro eingefordert (zuzüglich eventuell bestehendem Rückstand). Dieser Anspruch ist vom Kind auf das jeweilige Bundesland übergegangen bzw. geht mit monatlicher Zahlung vom Unterhaltsvorschuss über. Alles was darüber liegt wird über den Beistand für das Kind geltend gemacht. Wenn eine Titulierung von den besagten 300,00 Euro monatlich stattfindet, würde erst wieder mit Geltendmachung (in der Regel nach 2 Jahren mit erneutem Auskunftsanspruch nach Paragraph 1605 BGB) ein eventuell höherer Betrag fraglich werden. Ansonsten verbleibt es dann bei den 300,00 Euro.

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Die werden für Schulden beim Amt sein.

Er wird Zeitweise keinen Unterhalt gezahlt haben und sie den Vorschuss bekommen.

Den Vorschuss holt sich das Amt zurück.

Also das wäre meine Idee.

Üblicherweise beträgt der Unterhaltsvorschuss doch knapp 150 Euro, oder nicht?

Ich vermute die 300 Euro werden weitergegeben und die 85 Euro zur Abzahlung des Unterhaltsvorschusses genutzt die das JA bereits geleistet hat. Ist aber nur geraten. Nachfragen beim Amt könnte helfen.

Wieso fragst du nicht Jugendamt direkt?

GraefinUsch 
Fragesteller
 02.03.2020, 12:45

Sagen wir mal so, das haben wir, schriftlich, telefonisch, per Mail. Aber auskunftsfreudig sind die da gerade nicht. Er soll "zahlen und still sein". So fühlt es sich zumindest an. Leider ist unser Erfahrung beim JA immer so gewesen, dass mein Mann als "böser Mann der Kinder in die Welt setzt und dann nicht zahlen will" hingestellt wird. Das ist aber nicht so. Er hat immer versucht zu zahlen. Ich habe ihn da auch unterstützt. Er kümmert sich um sein Kind. Alle 14 Tage ist der Kleine da, hat sein eigenes Zimmer, wir unternehmen etwas. Das wird aber mein JA als "selbstverständlich" gesehen. Ein Vater der sich nicht kümmert und ein Vater der sich kümmert müssen auch noch den gleichen Unterhalt zahlen. Das ist auch nicht fair. Aber nunja, dann warten wir mal ob vielleicht doch noch was kommt

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