Jugendamt/Unterhaltsvorschuss?

10 Antworten

der unterhalt steht dem kind zu und wer wenn nicht du, soll das für das kind einfordern. eröffne eine beistandschaft beim jugendamt und lass dort die dinge vom vater abfordern über sein einkommen und den unterhalt berechnen und einen titel erstellen. wenn er weiter theater macht würde ich kurz und schmerzlos klage einreichen auf unterhalt und strafanzeige stellen wegen unterhaltsverweigerung.

das seine next unfähig ist mit kindern umzugehen ist nicht dein problem, sondern allein ihrs und kann dir völlig egal sein wie sich das auswirkt

Du bist aber im Recht, wenn er Nachteile dann hat weil er dir den Unterhalt einfach nicht zahlt,dann ist das sein Problem und seine neue "Familie" kann dir doch egal sein. Scheint ja nicht die tollste Partie zu sein und vll. hat die Neue ihn nur geheiratet damit sie die Kinder zurück bekommt. Das sind "ganz tolle" Voraussetzungen für eine Ehe....

Das sind völlig unterschiedliche Abteilungen um Jugendamt. Ich kriege nichts mit, was bei der Unterhaltsvorschusskasse oder der Beistandschaft passiert.

Da musst du dir wirklich keine Gedanken machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)
Pip310  14.02.2024, 18:00

Es soll vorkommen, dass die Beistandschaft und die UVG-Stelle hoffentlich miteinander reden 😅. Die UVG-stelle kann den UVG-Anspruch an die Beistandschaft rückübertragen. In dem Fall versucht die Beistandschaft die volle Höhe des Unterhaltsanspruch des Kindes beizutreiben. Bis in Höhe des UVG-Satzes leitet die Beistandschaft das Geld an die UVG-Stelle für den jeweiligen Monat weiter. Die UVG-Stelle erhält den UVG-übersteigenden Betrag.

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Die Kinder der neuen Frau haben gar nichts mit deinem Ex-Mann zu tun, solange er sie nicht adoptiert. Er ist unterhaltspflichtig und macht sich strafbar wenn er diesen nicht bezahlt, du hast also ein gutes Recht darauf. Auch die Beschränkungen der Frau haben nichts mit deinem Ex-Mann zu tun. Es liegt allein an der Frau ob und wann sie ihre Kinder wiederbekommt oder nicht, da hängst du nicht mit drin. Wenn du das Jugendamt darüber informierst, wird dein Ex wahrscheinlich erst einmal Post bekommen. Sollte er darauf nicht eingehen oder mehrmals sich verweigern, würde ich dir sehr empfehlen dir einen Anwalt dazu zu holen.

Grenzensprenger 
Fragesteller
 07.12.2023, 14:00

Das scheint so nicht ganz richtig zu sein, denn deren Heirat musste sehr schnell stattfinden, aufgrund eines Gerichttermins wegen ihr und ihren Kindern. Durch die Heirat mit ihm gilt sie ja offiziell nicht mehr als alleinerziehend und hat bessere Chancen die Kinder zu bekommen. Laut meinem Ex wird er da auch bei Besuchen usw involviert, das Jugendamt schläft wohl auch manchmal bei denen usw.

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MyMytics  07.12.2023, 14:08
@Grenzensprenger

Das hat trotz allem aber immer noch nichts mit deinem Unterhalt zu tun. Nur weil dein Ex-Mann unterhaltspflichtig ist, heißt es nicht, dass sie dadurch irgendwelche Nachteile hat. Er muss so oder so Unterhalt zahlen egal ob sie ihre Kinder hat oder nicht das ändert nichts an deinem recht Unterhalt von ihm zu bekommen.

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Das Jugendamt in seinem Bezirk wird in Kenntnis der Sachlage gesetzt und wird auf Deinen Ex zugehen. Dein Jugendamt wird an Dich Unterhaltsvorschuss leisten, welcher dann von Deinem Ex wieder eingefordert wird. Für Leibliche Kinder muss vorrangig Unterhalt gezahlt werden, der Unterhalt für die Kinder der neuen Partnerin wird zuerst vom Erzeuger eingefordert, bevor Dein Ex herangezogen wird. Maßgebend für die Höhe des Unterhalts ist die 'Düsseldorfer Tabelle'.