Wie lange den unterhaltsvorschuss an das jugendamt zurück zahlen?

2 Antworten

Du zahlst bis das Kind die erste Ausbildung beendet hat oder sich während der Ausbildung bereits selbst unterhalten kann.

Ab 18 zahlen beide Elternteile, je nach Leistungsfähigkeit.

Studiert das Kind, dann ist vorrangig BAföG zu beantragen. Ausbildungseinkommen wird derzeit bis auf 100 Euro angerechnet ab 18, das Kindergeld dann voll.

Unterhaltsvorschuss wird vom Jugendamt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beahlt. Danach wird neu gerechnet, das Jugendamt wird aber keinen weiteren Vorschuss leisten. Du bist unterhaltsverpflichtet bis nach einer Ausbildung oder einem Studium des Kindes, also bis zu dem Zeitpunkt, bis Dein Kind selbstständig sein Leben in die Hand nehmen kann.

Bei einer Mangelfallberechnung brauchst Du nur den berechneten, dem Mangelfall angepassten Unterhalt zu zahlen, mehr kannst Du nicht aufbringen. Das Jugendamt zahlt die Differenz zur Düsseldorfer Tabelle. Diese Differenz brauchst Du nicht zusätzlich zurückzuzahlen.