Unterhaltsvorschuss zurückzahlen statt Unterhaltszahlungen?

5 Antworten

Das ist aber seltsam.

Hast Du keine Beistandschaft eingerichtet? Das geht auch, wenn Du neu verheiratet bist.

Aktueller Unterhalt geht VOR UVG-Rückzahlung.

Das würde ich einklagen, das geht gar nicht.

Nise899 
Fragesteller
 27.08.2019, 19:51

Doch die hat mir ja das schreiben geschickt. Das ist ja komisch

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Menuett  27.08.2019, 19:52
@Nise899

Ja, dürfen die nicht. Hast Du einen Titel gegen ihn, wer vertritt Dich beim Kindesunterhalt?

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Nise899 
Fragesteller
 27.08.2019, 19:53
@Menuett

Ja habe ich. Das macht alles das Jugendamt.

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Menuett  27.08.2019, 19:54
@Nise899

Und du bekommst im Augenblick den entsprechenden Unterhalt fürs Kind?

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Nise899 
Fragesteller
 27.08.2019, 19:56
@Menuett

Nein ich bekomme seit 2017 garnichts mehr, sie versuchten auch zu pfänden.

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Menuett  27.08.2019, 20:01
@Nise899

Das ist eine Riesenfrechheit.

Da würde ich aufschlagen und dass sollen sie Dir mal erklären.

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Ja, das Geld geht ans Jugendamt.

Sie sind ja nur in Vorkasse gegangen u holen es sich von ihm zurück

Menuett  27.08.2019, 19:53

Aber nicht, wenn er keinen Unterhalt fürs Kind zahlt.

Erst wenn der aktuelle Unterhalt gezahlt wird, geht es an die Rückzahlung vom UVG.

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Maleficent666  27.08.2019, 19:55
@Menuett

Mein Ex Mann musste beides gleichzeitig machen, schulden tilgen u unterhalt bezahlen

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wushelse  27.08.2019, 23:13
@Menuett

wenn keine beistandschaft besteht um unterhalt einzufordern, passiert nix

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Du hast einen Unterhaltstitel aus dem das Jugendamt stets versucht zu pfänden? Darin steht jetzt genau was? Nur seine aufgelaufenen Schulden oder auch was er eigentlich an Unterhalt zahlen müsste?

Die Unterhaltsvorschusskasse hat an dich gezahlt und er offensichtlich ja an die UVK, sonst hätte er ja dort seine Schulden nicht (teilweise) abtragen können...

Der Unterhalt ab 2017 wurde vom Jugendamt per Titel festgelegt?

Normalerweise läuft es ja zweigleisig: er zahlt Unterhalt, entweder an die UVK, das Jugendamt oder dich direkt und er zahlt der UVK den aufgelaufenen Unterhalt ebenfalls zurück.

Die Unterhaltsvorschusskasse ist ab 2017 raus, da du keinen Anspruch mehr hast. Das Jugendamt aber nicht, wenn es eine Beistandschaft gibt.

Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG. Diese Vorschrift lautet: „Der Übergang eines Unterhaltsanspruchs kann nicht zum Nachteil des Unterhaltsberechtigten geltend gemacht werden, soweit dieser für eine spätere Zeit, für die er keine Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz erhalten hat oder erhält, Unterhalt von dem Unterhaltspflichtigen verlangt."

https://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckzahlung-Unterhaltsvorschuss-Prioritaet-vor-laufenden-Unterhaltszahlungen--f277283.html

Wurde denn tatsächlich Unterhalt nach 2017 gefordert?

Der aktuelle Unterhalt für das Kind hat natürlich Vorrang, Wenn er dann noch dazu in der Lage ist, kann er den Vorschuss erstatten.

warum hast du keine beistandschaft eingerichtet um den unterhalt berechnen zu lassen.

Nise899 
Fragesteller
 28.08.2019, 04:46

Habe ich! Von der kam der Brief ja auch. Die Beistandschaft besteht seit Geburt.

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wushelse  29.08.2019, 06:57
@Nise899

dann ist doch alles gut. wenn er nicht genügend einkommen hat um unterhalt zu zahlen und die nachzahlung aus eigenem antrieb leistet ist das seine sache.

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